Summary Part 3

On February 27, 1948, Dr. Wagner wrote to the Bundesdenkmalamt regarding the 12 porcelain settings in the Städtischen Sammlungen, recommending against permitting the export of the pieces to Canada. 54)

Klimt's BildnisAamalie Zuckerkandl was exhibited at the Akademie der bildenden Kunst in Vienna from March through April, 1948.  The catalogue, Entwicklung der Oesterreichischen Kunst von 1897 bis 1938, included the Zuckerkandl portrait (Bildnis Frau Z.) and states that it came from the Neue Galerie. 55)

On March 1, 1948, Prof. Grimschitz sent Dr. Garzarolli his (in many ways inaccurate) recollection of the history of the Klimt paintings:

      Mit diesen Zeilen überreiche ich Ihnen schriftlich meine Stellungnahme zur Erwerbungsfrage der Gemälde von Gustav Klimt aus dem Besitze der verstorbenen Frau Adele Bloch Bauer, Wien I., Elisabethstrasse 18.

      Zur Frage des Eigentumsrechtes der aus dem Besitze der verstorbenen Frau Adele Bloch-Bauer, Wien I., Elisabethstrasse 18, stammenden Gemälde von Gustav Klimt stelle ich folgendes fest:  Frau Adele Bloch-Bauer besass sechs Gemälde von Gustav Klimt: 56) vier Landschaften (Apfelbaum, Buchenwald, Häuser in Kammer, Seeufer mit Häusern in Kammer) und zwei Bildnisse (Frau Bloch-Bauer, sitzend vor goldenem Grund, Frau Bloch-Bauer, stehend vor buntem Hintergrund). Ich verkehrte in ihrem Hause vom Jahre 1919 bis zum Jahre 1938.  Sowohl Frau Bloch-Bauer selbst als auch – nach ihrem Tode – ihr Gemahl Präsident Ferdinand Bloch-Bauer erklärten mündlich oftmals, dass die sechs Gemälde Gustav Klimts der Modernen Galerie in Wien als Legat ihrer Besitzerin zufallen. Präsident Bloch-Bauer ersuchte mich nach dem Tode seiner Gattin öfters, die Bilder in dem unveränderten Zimmer seiner verstorbenen Gemahlin bis zu jenem Zeitpunkt behalten zu dürfen, zu dem die Galeriedirektion die Gemälde für die Ausstellung unbedingt benötigen würde. 57) Als das Bildnis des Präsidenten von Oskar Kokoschka in dem Klimtraum aufgehängt wurde, konnte die künstlerisch schwächste der vier Landschaften von der Österreichischen Galerie – noch vor dem Jahre 1938 – übernommen werden. 58) Nach der Annexion Österreichs im Jahre 1938 wurde die Sammlung Bloch-Bauer zerschlagen, die meisten Gemälde kamen in deutschen Privatbesitz.  Ich wandte mich wegen der Gemälde von Klimt an den Rechtsanwalt Dr. Führer, der den in Zürich weilenden Präsidenten Bloch-Bauer vertrat, und ersuchte um Überlassung der fünf Gemälde, was Dr. Führer in Unkenntnis des letzten Willens der Frau Bloch-Bauer ablehnte.  Ich konnte jedoch die Überlassung des einen Bildnisses vor goldenem Grund und der Landschaft mit dem Apfelbaum gegen die Rückstellung der weniger charakteristischen Landschaft von Kammer erreichen. Da die Gemälde Klimts keinem weiteren Interesse begegneten und in dem Hause Elisabethstrasse 18 verblieben, beliess ich die Situation unverändert. Erst als ich im Frühling 1943 von Herrn Gustav Ucicky erfuhr, dass er im Begriffe sei, aus der Sammlung Bloch-Bauer käuflich eine Landschaft zu erwerben, begab ich mich wieder zu Dr. Führer und machte die Ansprüche der Österreichischen Galerie geltend, jedoch vergeblich.  Um das zweite Bildnis für die Moderne Galerie zu sichern – es fehlte der Galerie ein repräsentatives Bildnis aus der Spätzeit Klimts – erwarb ich es im Frühling 1943 um den Betrag von 7.500.—RM.  Trotz meiner Vorstellungen verkaufte Dr. Führer die restlichen Gemälde Klimts. 59)

A report on the estate files of Adele Bloch-Bauer, including a typescript of Adele's will and the January 7, 1926 document filed by Dr. Gustav Bloch-Bauer, was sent to Dr. Garzarolli by the Finanzprokuratur Dr. Glatz on March 6, 1948:

      Die Prokuratur übersendet den Akt des Bezirksgerichtes Innere Stadt betreffend die Verlassenschaft nach der am 25. Jänner 1925 verstorbenen Frau Adele Bloch-Bauer zur Einsicht gegen gefälligen Rückschluß.

      Frau Bloch-Bauer hat in ihrem Testament vom 19. Jänner 1923 (Bl. Zl. 2 des Verlassenschaftsaktes) unter anderem folgende letztwillige Verfügung getroffen:

      "Meine zwei Porträts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt bitte ich meinem Ehegatten nach seinem Tode, der österr, Staats-Galerie in Wien ------ zu hinterlassen. . . . ."

      Unter Punkt 4 des Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 7. Jänner 1926, (Bl. Zl. 18 des Verlassenschaftsaktes) wurde die Verständigung der Österr. Staatsgalerie verfügt. Dieser Beschluß dürfte jedoch der Staatsgalerie nicht zugestellt worden sein (siehe Rückschein).  In dem eidesstätigen Vermögensbekenntnis wird ohne nähere Begründung behauptet, daß die gegenständlichen Klimtbilder nicht Eigentum der Erblasserin sondern des erblasserischen Witwers seien.  Eine Klarstellung der Eigentumsfrage erübrigte sich jedoch, weil der erbl. Witwer laut angeführtem Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt die Erklärung abgab, daß er die diesbezüglichen letztwilligen Verfügungen ("Bitten") der Erblasserin getreulich erfüllen werde.

Despite the Finanzprokuratur's superficial assurances, Dr. Garzarolli must have realized that the Österreichische Galerie's legal claim to the Klimt paintings was invalid because it relied, not, as Dr. Grimschitz had claimed, on Adele's will, which only made a request to her husband, but on Ferdinand's unenforceable oral assurances that he would donate the paintings to the museum. Dr. Garzarolli realized that he faced a very serious problem if the heirs chose to challenge the museum and claim the paintings. Dr. Garzarolli confided to Dr. Grimschitz in a revealing letter dated March 9, 1948:

      Für die freundliche übersendung Ihrer Feststellungsschrift zum Falle des Nachlasses Adele Bloch-Bauer bzw. der daher stammenden Gemälden von Gustav Klimt, habe ich Ihnen bestens zu danken.  Ich habe inzwischen von der Finanzprokuratur bzw.vom Bezirksgericht Innere Stadt den Nachlaßakt Adele Bloch-Bauer zur Einsicht erhalten und diesem entnehmen können, daß die genannte Dame ihre Gatten Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer gebeten hat, die in beider Besitzbefindlichen sechs Gemälde von Gustav Klimt (2 Porträts und 4 Landschaften) nach seinem Tode der Österreichischen Staatsgalerie zu überlassen.  In dem eidesstättigen Vermögensbekenntnis wird dann ohne nähere Begründung behauptet, daß die gegenständlichen Klimtbilder nicht Eigentum der Erblasserin sondern des erblasserischen Witwers seien. Die Klarstellung der Eigentumsfrage erübrige sich jedoch weil der erbl.Witwer laut Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt die Erklärung abgab, daß er die letztwilligen Verfügungen ("Bitten") der Erblasserin getreulich erfüllen werde.

      Da im vorhandenen Aktenstand der Österreichischem Galerie von diesem Tatsachen keine Erwähnung getan wird, bzw. weder eine bezirksgerichtliche noch eine notarielle oder etwa persönliche Erklärung des Herrn Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer vorliegt, um die Sie sich meines Erachtens unbedingt hätten bekümmern müssen, befinde ich mich im einer umso schwierigen Situation, als anderseits durch das Schreiben des Herrn Dr. Führer vom 3. Oktober 1941, das von der letztwilligen Verfügung spricht, eine Lage geschaffen wurde, die dem Testamentsinne und Ihrer Kenntnis davon offensichtlich widerspricht.  Ich kann nicht verstehen, daß selbst während der NS.Zeit eine zu Gunsten eines Staatsinstitutes erfolgte, unangreifbare Legatserklärung nicht hätte geachtet werden sollen, wenn man darauf Bezug genommen oder mit dem bereits im Ausland befindlichen Präsidenten Bloch-Bauer durch seine komissarische Vermögensverwaltung Fühlung hergestellt hätte. Da in den Akten auch über den Ankauf des späten Porträts um den Betrag von RM 7.500.- keine Niederschläge vorhanden sind, möchte ich Sie sehr bitten, bevor ich hierüber referieren muß, mir die nötigen Aufklärungen zuteil werden zu lassen.

      Jedenfalls wächst sich die Angelegenheit zu einer Seeschlange aus, da die Städtischen Sammlungen eine der Landschaften aus dem ehemaligen Besitz Bloch-Bauer gegenwärtig verwahren oder besitzen.

      Ich bin sehr bekümmert darüber, daß bisher alle mit Rückstellungsfragen zusammenhängenden Komplexe unübersehbare Unklarheiten mit sich gebracht haben.  Meines Erachtens wird es auch im Interesse Herrn Professors liegen mir bei der Entwirrung beizustehen.  Vielleicht kommen wir dadurch noch am besten aus diesen nicht eben ungefährlichen Situationen heraus.

      In diesem Sinne bitte ich Herrn Professor um Ihren ehesten Besuch und bin mit verbindlichen Empfehlungen

      Ihr ergebener

      (Garzarolli)

On March 19, 1948, Dr. Demus sent a letter to Mr. Garrison concerning the two Waldmüller paintings in the Pinakothek ("Mutterglück" and "Versöhnung") referring to them as "looted property." 60)

Dr. Garzarolli continued to take an aggressive approach with regard to the Klimt paintings, showing little sympathy for the interests of Ferdinand or his heirs.  On March 24, 1948, Dr. Garzarolli wrote a report on the Klimt matter to the Bundesministerium für Unterricht, Sekt. II:

      In ihrem Testamente vom 19.I.1923 hat Frau Adele Bloch-Bauer ihrem Gatten Ferdinand Bloch-Bauer gegenüber die Bitte ausgesprochen, daß ihre beiden Porträts und vier Landschaften (Apfelbaum, Buchenwald, Häuser in Kammer und Seeufer mit Häusern in Kammer), alle sechs Gemälde von Gustav Klimt nach dem Tode ihrem genannten Gatten in dem Besitz der Österreichischen Staatsgalerie gelangen möchten.  Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis erklärt Herr Bloch-Bauer am 7.Jänner 1926, daß die erwähnten Klimt-Bilder nicht Eigentum der Erblasserin, sondern sein Eigentum seien.  In der Anlage zu diesem Vermögensbekenntnis verpflichtet er sich jedoch dazu die Bitten der Erblasserin geträulich zu erfüllen, auch wenn sie nicht den zwingenden Charakter einer testamentarischen Verfügung besitzen. 61)

      Nach dem Tode der Frau Adele Bloch-Bauer am 25. Jänner 1925 hat nun Herr Ferdinand Bloch-Bauer den damaligen Kustos der Österreichischen Staatsgalerie Dr. Bruno Grimschitz gebeten die sechs Bilder im Zimmer seiner Gattin weiter behalten zu dürfen, da er diesen Raum aus Gründen der Pietät unberührt belassen wollte. 62) Als späterhin ein Bildnis von Kokoschka in dem genannten Zimmer untergebracht werden sollte, wurde das schwächste Gemälde von Gustav Klimt (Sommerlandschaft) der Österreichischen Galerie ausgefolgt. Mit dem Anschluß Österreichs an Deutschland emigriert Herr Bloch-Bauer in die Schweiz, während Dr. Erich Führer dessen Vermögenswerte kommissarisch verwaltete. Dr. Führer hat sich nun mit Schreiben vom 3. Oktober 1941 "In Vollzug der seinerzeitigen letztwilligen Verfügung der Frau Adele Bloch-Bauer" mit dem Vorschlag an die Österreichische Galerie gewendet, dieser gegen Ausfolgung des seinerzeit übergebenen Gemäldes (Sommerlandschaft) ein Damenbildnis und ein Gemälde "Obstgarten" (Apfelbaum ?) auszufolgen. Es müßte dem damaligen Direktor Prof.Dr. Grimschitz meines Erachtens ein leichtes gewesen sein unter Vorlage des Testamentes, das jederzeit beim Bezirksgerichte Wien I zu erheben war, die Ausfolgung aller Klimt-Bilder durchzukämpfen.  Anstatt dies nun mit aller Energie bei der szt. Reichsstatthalterei zu betreiben, ist Direktor Grimschitz auf den Vorschlag Dr. Erich Führers eingegangen und hat von den noch aushaftenden vier Gemälde von Gustav Klimt das zweite Damenporträt (Bildnis Adele Bloch-Bauer) um RM 7.500 erworben. Leider liegen über diesen Ankauf weder Belege noch auch Hinweise vor, aus welchen Mitteln die Erwerbung erfolgte.  Dr. Balke gegenüber hat sich Prof. Grimschitz unlängst sogar geäußert, das der Beleg in seiner Verwahrung sei.

      Die restlichen drei Gemälde hat nun Dr. Führer freihändig verkauft.  Eines davon, den "Buchenwald", hat die Direktion der Städtischen Sammlungen gekauft. Auf mein Vorhalten bzw. nach Schilderung des Tatsachenbestandes hat indessen Oberrat Dr. Wagner, Direktor der Wiener Städtischen Sammlungen, sich dahingehend geäußert, daß für ihn kein Grund zu einer Rückstellung des Gemäldes vorliege, da er es bezahlt habe.  Ich bitte nun Herrn Direktor Wagner eine Rechtsbelehrung im Sinne des Rückstellungsgesetzes zuteil werden zu lassen; vielleicht läßt sich damit eine Klage, die mir aus kollegialen Gründen unangenehm wäre vermeiden. Überdies will ich das Landesgericht Wien I um Vernehmung des Dr. Erich Führer ersuchen, damit über die Kenntnis der gegenwärtigen Bildbesitzer das Rückstellungsbegehren eingeleitet werden kann.

On March 25, 1948, Dr. Garzarolli wrote to the Landesgericht für Strafsachen requesting information from Dr. Führer, who was imprisoned at the time, concerning the location of the two Klimt paintings that were not held by the Österreichische Galerie or the Städtischen Sammlungen, and requesting a return of the 7.500 RM paid by the Österreichische Galerie in 1943 for Klimt's Bildnis Adele Bloch-Bauer II:

      Die Österreichische Galerie hat im Jahre 1925 nach Frau Adele Bloch-Bauer sechs Gemälde von Gustav Klimt geerbt, die auf Ersuchen des Gatten der Verstorbenen, aus Pietätsgründen, vereinbarungsgemäs in deren Zimmer belassen wurden. Als mit dem Anschluss Österreichs an Deutschland Herr Ferdinand Bloch-Bauer nach der Schweiz zu emigrieren gezwungen war, wurde Rechtsanwalt Dr. Erich Führer Wien I. Seilerstätte 16, zum kommissarischen Verwalter des beschlagnahmten Vermögens ernannt. Dr. Erich Führer, der inzwischen aus Gründen nationalsozialistischer Betätigung verurteilt wurde und sich bei Ihnen in Haft zu befinden scheint, hatte von diesem Vermächtnis Kenntnis, hat es aber in seinem vollen Umfange nicht geachtet.  Zwei Klimtbilder wurden von ihm der Österreichischen Galerie überwiesen, ein drittes demselben Institute um 7.500 RM verkauft.  Die restlichen drei Bilder von Gustav Klimt hat Dr. Führer freihändig veräußert. Es ist uns inzwischen bekannt geworden, daß eines dieser drei veräußerten Gemälde von den Wiener Städtischen Sammlungen angekauft wurde, während wir für die restlichen zwei Gemälde die gegenwärtigen Besitzer nicht festzustellen in der Lage waren.

      Es wird daher gebeten, Herrn Dr. Führer einvernehmen zu wollen an wen er die beiden Landschaften von Gustav Klimt verkauft hat.  Überdies ergeht die Anfrage, ob es nicht möglich ist aus dem beschlagnahmten Vermögen des Erich Führer die von der Österreischischen Galerie für das eine Gemälde bezahlten RM.7.500 rückersetzt zu erhalten.

      Die Namen der Besitzer der beiden von Dr. Erich Führer freihändig vekauften Gemälde von Gustav Klimt sind deswegen für die Österreichsiche Galerie von Wichtigkeit, weil für deren Wiedergewinnung die Rückstellungsklage einzuleiten beabsichtigt ist.

On March 30 or 31, 1948, Dr. Garzarolli and Dr. Balke visited the apartment of Ferdinand's nephew Karl Bloch-Bauer on Modenapark with the attorney Kurt Grimm (who resided in the building and presumably represented Karl) to review the remnants of the collection of Ferdinand Bloch-Bauer that were housed in Karl's apartment. They found works by Danhauser, Pettenkofen, Neder, Fendi, Ranftl and Nigg, as well as Klimt's Häuser in Unterach am Attersee. 63)

On April 1, 1948, Dr. Garzarolli wrote to Dr. Glatz requesting assistance from the Finanzprokuratur with respect to the Klimt paintings:

      In ihrem Testamente vom 19.I.1923 hat Frau Adele Bloch-Bauer ihrem Gatten Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer gegenüber die Bitte ausgesprochen, daß ihre beiden Porträts und vier Landschaften (Apfelbaum, Buchenwald, Häuser in Kammer und Seeufer mit Häusern in Kammer), alle sechs Gemälde von Gustav Klimt, nach dem Tode ihrem genannten Gatten in dem Besitz der Österreichischen Staatsgalerie gelangen möchten.  Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 7.Jänner 1926 erklärt Herr Ferdinand Bloch-Bauer, daß die erwähnten Klimtbilder nicht Eigentum der Erblasserin, sondern sein Eigentum seien. In der Anlage zu diesem Vermögensbekenntnis verpflichtet er sich jedoch dazu, die Bitten der Erblasserin geträulich zu erfüllen, auch wenn sie nicht den zwingenden Charakter einer testamentarischen Verfügung besitzen.

      Nach dem Tode der Frau Adele Bloch-Bauer am 25.Jänner 1925 hat nun Herr Ferdinand Bloch-Bauer den damaligen Kustos der Österreichischen Staatsgalerie Dr. Bruno Grimschitz gebeten, die sechs Bilder im Wohnraume seiner verstorbenen Gattin weiter behalten zu dürfen, da er diesen Raum aus Gründen der Pietät unberührt belassen wollte.  Als späterhin ein Bildnis von Kokoschka in diesem Zimmer untergebracht werden sollte, wurde das schwächste Gemälde von Gustav Klimt (Sommerlandschaft [Schloss Kammer am Attersee III]) der Österreichischen Galerie ausgefolgt. Mit dem Anschluß Österreichs an Deutschland emigriert Herr Bloch-Baue in die Schweiz, während Dr. Erich Führer dessen Vermögenswerte kommissarisch zu verwalten beauftragt wurde. Dr. Führer hat sich nun mit Schreiben vom 3. Oktober 1941 "in Vollzug der seinerzeitigen letztwilligen Verfügung der Frau Adele Bloch-Bauer" mit dem Vorschlage an die Österreichische Galerie gewendet, dieser gegen Ausfolgung des seinerzeit übergebenen Gemäldes (Sommerlandschaft) ein Damenbildnis und ein Gemälde "Obstgarten" (Apfelbaum ?) auszufolgen.  Es müßte dem damaligen Direktor Prof.Dr. Grimschitz meines Erachtens ein leichtes gewesen sein unter Vorlage des Testamentes, das jederzeit beim Bezirksgericht Wien I zu erheben war, die Ausfolgung aller Klimt-Bilder durchzukämpfen.  Anstatt nun dies mit aller Energie bei der seinerzeitigen Reichsstatthalterei zu betreiben, ist Direktor Grimschitz merkwürdigerweise auf den Vorschlag Dr. Erich Führers eingegangen und hat von den noch aushaftenden vier Gemälde von Gustav Klimt das zweite Damenporträt (Bildnis Adele Bloch-Bauer) um RM 7.500.- erworben.  Leider liegen über diesen Ankauf weder Belege noch auch Hinweise vor, aus welchen Mitteln die Erwerbung erfolgte.  Herrn Dr. Balke, Kustos an der Österreichischen Galerie, gegenüber hat sich Prof. Grimschitz unlängst sogar geäußert, das der Beleg in seiner Verwahrung sei. Da Prof. Grimschitz einer Aufforderung zur Klärung der Sachlage vom 9. März 1948 indessen nicht nachzukommen willens scheint, bitte ich die Finanzprokuratur, ihn hierüber zu vernehmen.

      Die restlichen drei Gemälde von Klimt hat nun Dr. Erich Führer freihändig verkauft.  Eines davon, den "Buchenwald", hat die Direktion der Städtischen Sammlungen gekauft.  Auf mein Vorhalten bzw. nach meiner Schilderung des Tatsachenbestandes hat indessen der Direktor der Wiener Städtischen Sammlungen Oberrat Wagner sich dahingehend geäußert, daß für ihn kein Grund zu einer Rückstellung des Gemäldes vorliege, da er es bezahlt habe.

       Ein weiteres der drei von Dr. Führer verkauften Gemälde habe ich nun vorgestern in der Wohnung des Sohnes [sic Neffen] des verstorbenen Präsidenten Bloch-Bauer, bei Herrn Karl Bloch-Bauer, Wien III., Am Modenapark 10/5. St.T.20 angetroffen.  Es ist dies das Bild von Gustav Klimt "Seeufer mit Häusern in Kammer". Für die Auffindung des letzten zugängigen Bildes von Klimt habe ich die Einvernehme des Dr. Erich Führer, der inzwischen zu Verkehrhaft verurteilt wurde, beim Landesgericht Wien I. beantragt.

      Ich bitte hiemit die Finanzprokuratur Wien um Hilfeleistung im Gegenstande:

          1.)Um Verständigung des Herrn Karl Bloch-Bauer, Wien III., Am Modenapark 10/5.St.,T.20 (angeblich vertreten durch den in derselben Wohnung lebenden Rechtsanwalt Dr. Kurt Grimm) das von seinen verstorbenen Vater [sic Onkel] der Österreichischen Galerie zugesagte Gemälde von Gustav Klimt "Seeufer mit Häusern in Kammer" der Österreichischen Galerie auszufolgen.

          2.)Sich dem Einvernahmebegehren der Österreichischen Galerie des Dr. Erich Führer beim Landesgericht Wien I. anzuschliessen.

          3.)Mitzuwirken, daß der Kaufpreis von RM 7.500.- für das zweite Damenbildnis von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer", das der Österreichischen Galerie als unentgeltliches Legat zusteht, aus dem inzwischen beschlagnahmten Vermögen des Dr. Erich Führer der Österreichischn Galerie zurückerstattet werde.

          4.)Die Einleitung eines Rückstellungsbegehrens des Bildes von Gustav Klimt "Buchenwald" bei der Direktion der Städtischen Sammlungen in Wien I., Rathaus, wird vorläufig vom Bundesministerium für Unterricht angeregt; im gegebenen Augenblicke wird der Beistand der Finanzprokuratur erbeten werden.

On April 2, 1948, Dr. Garzarolli returned the Adele Bloch-Bauer probate files to the Finanzprokuratur:

      Für die gefällige Übersendung des Aktes des Bezirksgerichtes Innere Stadt Zl.4429/48/Abt.4, betreffend die Verlassenschaft nach der am 25.Jänner 1925 verstorbenen Frau Adele Bloch-Bauer, wird hiemit der verbindlichste Dank ausgesprochen und der gegenständliche Akt rückgeschlossen.

On April 2, 1948 Dr. Garzarolli wrote to Dr. Demus of the Bundesdenkmalamt, requesting that export permits be denied for a number of the Bloch-Bauer paintings, and suggesting trades for other paintings. Dr. Garzarolli also described his efforts to retrieve one of the Klimt paintings, and recommended that the consideration of export permits be delayed for "tactical reasons".

      Ich habe am 31. März d.J. mit Herrn Dr. Balke die aus der vormaligen Sammlung Präsident Ferdinand Bloch-Bauer stammenden und in der Wohnung des Herrn Karl Bloch-Bauer III.Modenapark 10/V. Tür 20, befindlichen Gemälde besichtigt und dabei feststellen können, daß sich unter ihnen eine Reihe überaus wichtiger österreichischer Bilder der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts befindet.  Auf nachfolgende Stücke darf ich besonders hinweisen.

      1. Danhauser,Kind an der Wiege

      2. Pettenkofen,Nach der Schlacht, Skizze zum

      Gemälde in der Österreichischen

      Galerie

      3. Neder,Soldatenszene

      4. Ranftl,Kind und Hund

      5. Nigg,Blumenstück (auf Porzellan)

      6. Fendi,Mutter mit Kindern vor der

      Madonna, Aquarell

      Für Nr.1 und Nr.2 bitte ich wegen der Wichtigkeit der Gemälde die Ausfuhrbewilligung nicht zu erteilen.  Ich mache den Vorschlag Nr.1 bei erschwinglicher Preislage von der Österreichischen Galerie anzukaufen. Nr.2,3 und 5 gegen vertauschbare gleichwertige Objekte aus den Beständen der Österreichischen Galerie einzutauschen und auf Nr.6 die Albertina aufmerksam zu machen.

      Ausserdem befindet sich in derselben Kollektion noch das Gemälde von Klimt "Seeufer mit Häusern in Kammer", das infolge eines durch Herrn Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer anerkannten Legates der am 25.Jänner 1925 verstorbenen Frau Adele Bloch-Bauer der Österreichischen Galerie zusteht, aber von Rechtsanwalt Dr. Erich Führer derselben vorenthalten und offensichtlich veruntreut wurde.  In dieser Angelegenheit läuft bereits ein Rückstellungsbegehren durch die Finanzprokutatur als Vertreterin der Interessen des Bundesministeriums für Unterricht.

      Ich bitte die Erwerbungs-und Tauschvorhaben erst dann laut werden zu lassen, wenn der Finanzprokurator der Zeitpunkt hiefuer als gegeben bezeichnet werden wird, wovon augenblicklich Nachricht gegeben wird, d.h. also, daß aus taktischen Gründen um eine verzögernde Behandlung gebeten wird.

Dr. Demus received Dr. Garzarolli’s April 2, 1948 letter and telephoned Dr. Rinesch on April 3, 1948 to arrange a meeting. They discussed Dr. Rinesch’s proposed request for export permits for paintings from the Ferdinand Bloch-Bauer collection, as well as the dispute over the Klimt paintings.  (See Dr. Rinesch’s April 11, 1948 letter to Robert Bentley, below.) Dr. Demus’ handwritten notes of the meeting reflect that he told Dr. Rinesch that even if Dr. Rinesch made separate requests for export permits, all the artworks would be held until they all could be reviewed.

      P.d. Mit Rinesch besprechen die Angelegenheit ist in Zusammenhang zu behandeln, wobie auch die jetzt aus München zurückverbrachten Bilder zu Berücksichtigen wären.

      [12 or R?] Gem. sind nicht entzogenes Vermögen gewesen die jetzt von Dr. Führer zurückgestellt worden. 

      Dr. Rinesch mitteilen, wenn die [12 or K?] Bilder separat beurteilt würden, müßten alle zuruckgehalten werden.

On April 5, 1948, Dr. Garzarolli sent to Dr. Glatz a transcript of Prof. Grimschitz's report from March concerning the Klimt paintings:

      In der Anlage erlaube ich mir die Abschriften eines von Prof.Dr. Bruno Grimschitz überreichten Protokolles vom 11.[sic] März 1948 in Angelegenheit der von Frau Adele Bloch-Bauer der Österreichischen Galerie hinterlassenen sechs Gemälde von G.Klimt und der teilweisen Entfremdung derselben durch Dr.Erich Führer, sowie einer Eingabe an das Landesgeriht für Strafsachen Wien VIII.Landesgerichtstrasse 11, zwecke Einvernahme des Dr. Erich Führer über des Verkauf zweier Klimt-Bilder aus dem erwähnten Legat Bloch-Bauer im vereinbarten Sinne zu überreichen.

On April 6, 1948, Dr. Garzarolli wrote a draft letter to Dr. Wagner of the Städtische Sammlungen, and sent the draft to the Bundesministerium für Unterricht:

      Die Direktion der Österreichischen Galerie hat dem Bundesministerium für Unterricht gemeldet, daß die Wiener Städtischen Sammlungen von dem kommissarischen Verwalter der Vermögenswerte Ferdinand Bloch-Bauer, Herrn Rechtsanwalt Dr. Erich Führer, das Gemälde von Gustav Klimt "Buchenwald" käuflich erworben haben.

      Es wird hiemit festgestellt, daß Frau Adele Bloch-Bauer in ihrem Testament vom 19.Jänner 1923 ihren Gatten Ferdinand Bloch-Bauer gegenüber die Bitte ausgesprochen hat sechs Gemälde von Klimt nach dem Ableben ihres Gatten der Österreichischen Staatsgalerie zu überweisen.  Herr Ferdinand Bloch-Bauer hat in der Anlage zum Vermögensbekenntnisse die Verpflichtung übernommen diese Bitten der Erblasserin getreulich zu erfüllen, auch wenn sie nicht den zwingenden Charakter einer testamentarischen Verfügung besitzen.

      Als Herr Ferdinand Bloch-Bauer nach dem Anschlusse Österreich an Deutschland in die Schweiz emigrierte, wurde Rechtsanwalt Dr. Erich Führer zum Verwalter von dessen Vermögenswerten ernannt und hat schließlich Ende 1941 und zu Beginn des Jahres 1942 drei Gemälde von Gustav Klimt freihändig verkauft.  Unter diesen befindet sich auch, wie die Direktion der Österreichischen Galerie feststellt, das von den Städtischen Sammlungen erworbene Gemälde "Buchenwald".

      Nach der Bestimmungen des Bundesgesetzes von 6.Februar 1947 über die Nichtigkeit von Vermögensentziehungen (3.Rückstellungsgesetz) BGBl.Nr.54/1947 ist der "Erwerber" eines entzogenen Vermögens rückstellungspflichtig, wobei nach ß Abs.3 des zitierten Gesetztes jeder Besitzer nach der Entzeihung als Erwerber gilt.

      Da in der geneständlichen Frage eine amicable Lösung von der Direktion der Österreichischen Galerie vorgeschlagen wird, wird die Direktion der Städtischen Sammlungen hiemit ersucht ehestens ihren Standpunkt bekanntzugeben bzw. Die Rückstellung des Gemäldes zu veranlassen.

A representative of the Bundesministerium für Unterricht made the following notes concerning the draft letter by Dr. Garzarolli to Dr. Wagner:

      Das Begehren der Oesterr. Galerie erscheint durchaus berechtigt. Da die fraglichen Klimt-Bilder ein Legat der Frau Adele Bloch-Bauer an die Oesterr. Galerie darstellen, erscheinen alle Rechtsgeschäfte des szt. Rechtsanwaltes Dr. Führer, der nicht im Sinne der Legatarin gehandelt, sondern die einzelnen Bilder während der NS-Zeit verkauft hat, nichtig.  Zur Vermeidung eines diesbezüglichen Rechtsstreites wäre die Rückstellung des Bildes im Sinne des von der Direktion der Oesterr. Galerie vorgelegten Entwurfes für das ho. Schreiben im gütlichen Wege zu erbitten. Allenfalls könnte der Gemeinde Wien später ein Tausch mit anderen Objekten der Oesterr. Galerie angeboten werden.

On April 10, 1948, Dr. Rinsech met with Dr. Garzarolli to discuss export permits for paintings from the Bloch-Bauer collection. Dr. Rinesch told Dr. Garzarolli that Ferdinand's heirs would agree to fulfill the wishes of Adele Bloch-Bauer and give the Klimt paintings to the Österreichische Galerie, with the hope that Dr. Garzarolli would then allow the heirs to export other paintings.  Dr. Rinesch signed a statement in April 10, permitting the Österreichische Galerie to take possession of the painting in Karl's apartment, Häuser in Unterach am Attersee:

      Als Bevollmächtiger der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer ermächtige ich Sie, das in der Wohnung des Herrn Carl Bloch-Bauer Wien III Am Modenapark 10 befindliche Bild von Gustav Klimt darstellend Seeufer am Kammersee (mit Häusern) für die Österreichische Galerie in Empfang zu nehmen.

Dr. Garzarolli immediately wrote that same day to Dr. Glatz regarding the agreement of Dr. Rinesch to relinquish the Klimt paintings to the Österreichische Galerie:

      Eben hat Rechtsanwalt Dr. Gustav Rinesch Wien IV. Stalinplatz 10, als Vertreter der Erben nach Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer in einer Ausfuhrfrage von Gemälden bei mir vorgesprochen, wobei auch das Legat der sechs Klimt-Bilder von Frau Adele Bloch-Bauer an die Österreichische Galerie zur Sprache kam. Herr Dr. Rinesch teilte mir im Beisein von Herrn Dr. Franz Balke mit, daß die Erben des Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer das Klimt-Legat anerkennen und daß er uns hierüber einen schriftlichen Bescheid in der nächsten Tagen zukommen lassen wolle.  Auserdem erteilte Herr Dr. Rinesch der Österreichischen Galerie eine schriftliche Vollmacht das in der Wohnung des Herrn Karl Bloch-Bauer in Wien III. Am Modenapark 10, hängende Gemälde von Gustav Klimt "Seeufer mit Häusern in Kammer", das in des Legatskomplex fällt, behaben zu können.

      Dr. Rinesch konnte uns ferner mitteilen, daß er vor annähernd drei Monaten wegen des von den Wiener Städtischen Sammlung un RM 5.000.- von Dr. Erich Führer gekauften Gemälden von Gustav Klimt ”Birkenwald” mit Oberrat Wagner (noch namens seiner Klienten) in Rückstellungsverhandlungen eintrat; damals erklärte sich Oberrat Wagner bereit ihm das Bild gegen Rückzahlung des Ankaufspreises auszufolgen, was mir gegenüber vor etqa einem Monat nicht mehr der Fall war.

      Vom letzten noch aushaftenden Gemälde Gustav Klimts ”Häuser in Kammer”, x derentwegen ich die Einvernahme Dr. Erich Führers vom Landesgerichte Wien I erbitten mußte, wußte Dr. Rinesch zu berichten, daß dieses Regisseur Gustav Ucicky, Wien III/40., Gottfried Kellergasse 11, um den Preis von RM 4.000.- erworben habe. Herr Ucicky sei von ihm zur Rückstellung des Bildes aufgefordert worden, habe aber erklärt, daß er das Gemälde von dem durch Präsidenten Bloch-Bauer bevollmächtigten Dr. Erich Führer gekauft und daher keinen Grund habe, dieses zurückzustellen.  Herr Dr. Rinesch erklärte sich ferner bereit bezeugen zu können, daß der in die Schweiz emigrierte Präsident Bloch-Bauer unter Zwang stand. Ich bitte daher gegen Herrn Gustav Ucicky die Rückstellungsklage wegen des, der Österreichischen Staatsgalerie eigentümlichen Gemäldes von Gustav Klimt ”Häuser in Kammer” zu erheben.

      x Der genaue Bildtitel wird uns von Herrn Dr. Rinesch noch mitgeteilt. 64)

Dr. Rinesch wrote to Robert Bentley on April 11, 1948 and reported on his agreement with Dr. Garzarolli concerning the Klimt paintings.  It is clear from the letter that Dr. Rinesch’s strategy was to gain favor with the Österreichische Galerie and the Bundesdenkmalamt by agreeing to relinquish the Klimt paintings.  In this letter, Dr. Rinesch also reports for the first time on the contents of Adele’s will, which he saw for the first time on April 10, concluding that her request concerning the Klimt paintings was not in the form of valid testamentary disposition. However, Dr. Rinesch advised Mr. Bentley (incorrectly) that the Österreichische Galerie did have a legal claim to the paintings because of Ferdinand’s promise to fulfill his wife’s wishes: 65)

      Da jetzt die Verpackung von Carls Wohnungseinrichtung vor sich geht, hat diese Woche auch die Beschau durch das Denkmalamt dort stattgefunden. Wie ich vorausgesagt habe, ist den Beamten sofort aufgefallen, dass sich unter den Bildern solche aus der Sammlung B.B. befinden.  Ich wurde darauf von Dr. Demus angerufen und war mit George bei ihm. Demus erklaerte, dass er und die österr. Galerie grössten Wert auf diese Bilder legt und daß eine Einigung über die wenigen sofort zur Ausfuhr verlangten Bilder schwer moeglich ist. -- Ich bin der Meinung, daß man alle zustandegebrachten Bilder (einschliesslich der in München befindlichen) gemeinsam zur Ausfuhr beantragen sollte, dann würde man viel besser wegkommen. Demus pflichtet dem bei. Bei dieser Gelegenheit kam auch die Angelegenheit der Klimt-Bilder und des Legats Adele B.B. zur Sprache. Ich bin der Meinung, daß man das Denkmalamt und das Museum durch eine Ordnung dieser Sache geneigt stimmen koennte und habe mir daher gestern im Bezirksgericht den Verlassenschaftsakt ausgehoben.

      Laut Testament vom 19.1.23 hat Deine Tante ihre 2  Porträts und 4 Landschaften von Klimt der österr. Galerie in folgender Form vermacht:

        "Meine 2 Porträts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt bitte ich meinen Ehegatten nach seinem Tode der österr.Staatsgalerie in Wien . . .   zu hinterlassen."

      Dies ist zwar nicht die Form eines Legats, jedoch findet sich im Akt eine Erklärung des Onkels, laut welcher er die Bitte seiner Frau zu erfüllen verspricht.  Dadurch hat die oesterr.Galerie zweifellos einen Rechtsanspruch, wie auf ein Legat, erworben und das Testament wird zur Erfüllung gelangen müssen. 66) Du bist ja ohnedies, (Dein Schreiben vom 8.3.) einverstanden, dass es geschieht. 67)

      Ich habe daher gestern auch Dir. Garzirolli der österr. Galerie aufgesucht, welcher übrigens auch bereits die Bilder in der Wohnung Carls besichtigt hat und über das Testament Eurer Tante Bescheid weiss, ebenso über die Erklärung Onkels.  Ich habe ihm eine Erklärung abgegeben, daß die Erben Ferdinand B.B.s dessen Willen erfüllen werden, was dankbar zur Kenntnis genommen wurde. Demgemäss muss auch das in der Wohnung Carls befindliche Klimt-Bild (Häuser am Attersee), welches ohnedies nicht zur Ausfuhr beantragt war, dem Muesum uebergeben werden.  Wegen der Rückstellung des im besitz der Gemeinde Wien, städt. Sammlungen, befindliches Bildes (Birkenwald) sowie des Bildes, welches Ucicky von Dr. Führer gekauft hat, an das Museum wird sich vereinbarungsgemäss jetzt dieses selbst herumraufen müssen.  Die 6 Bilder werden dann mit Widmungstafeln versehen zusammen in der Galerie aufgehängt werden.

      Hiedurch ist das Museum bereits günstig gestimmt und ich habe gleich die Ausfuhr der übrigen Bilder zur Sprache gebracht. Ohne definitive Zusagen zu haben, vereinbarte ich, dass ich eine Liste sämtlicher Bilder, die wir bereits festgestelt haben gleich zur Ausfuhr eingereicht wird und daß die Ausfuhr suksessive nach Rücktransport stattfinden kann.  Ich werde das sofort machen und vielleicht kann einiges doch noch mit dem Transport der Möbel Carls mitgehen.

On April 12, 1948, Dr. Rinsech wrote to Dr. Garzarolli, confirming his agreement to give the Klimt paintings to the Österreichische Galerie:

      Ich bestätige die mündliche Vereinbarung, welche ich am 10. April 1948 als Vertreter der Erben nach dem verstorbenen Herrn Präs. Ferdinand Bloch-Bauer, Robert B. Bentley, Maria Altmann and Luise Gatin [sic], mit Ihnen getroffen habe:

      Die Erben Bloch-Bauer anerkennen den letzten Willen der im Jahre 1925 verstorbenen Frau Adele Bloch-Bauer vom 19.1.1923 sowie die Erklärung, die der ebenfalls bereits verstorbene Herr Ferdinand Bloch-Bauer zur GZ A II - 14/25 des Bezirksgerichtes Innere Stadt abgegeben hat und mit welcher er sich zur Erfüllung der Bitte seiner verstorbenen Gattin bezüglich der 6 Gemälde von Klimt verpflichtet hat.

      Meine Mandatin nehmen zur Kenntnis, dass der letzte Wille Adele Bloch-Bauer's bereits zum Teil dadurch erfüllt ist, dass sich die beiden Porträts ("Damenbildnis in Gold" und "Bildnis einer stehenden Dame") sowie das Gemälde "Apfelbaum" im Besitz der Österreichischen Galerie befinden.

      Ein weiteres Gemälde, "Birkenwald", wurde durch den Bevollmächtigten des Herrn Ferdinand Bloch-Bauer, Dr. Erich Führer, im November 1942 zum Preis von RM 5.000.-- an die Gemeinde Wien, städtische Sammlungen, verkauft.  Ich habe mit der Direktion der Städtische Sammlungen, Herrn Reg.Rat. Dr. Wagner, bereits wegen Rückstellung verhandelt und hat mir die Mag. Abt. 10 am 3.12.1947 schriftlich mitgeteilt, dass sie bereit ist, das Gemälde gegen Rückersatz des Kaufpreises zurückzustellen.

      Ein weiteres Gemälde von Klimt "Kammer am Attersee" wurde durch Erich Führer ebenfalls im Jahre 1942 an Frau Ingeborg Ucicky um RM 4.000.-- verkauft. Ich habe mit dem derzeitigen Eigentümer des Bildes, dem Filmregisseur Gustav Ucicky in Wien IX., Strudelhofgasse 17, wegen Rückstellung bereits korrespondiert. Herr Ucicky beruft sich auf den gutgläubigen Erwerb und lehnt die Herausgabe ab.

      Schliesslich habe ich Ihnen als Bevollmächtiger der Erben noch eine Ermächtigung zur Empfangnahme des letzten Klimtbildes, welches Gegenstand des Legates bildet, gegeben.  Es ist dies die Landschaft "Häuser im Kammer am Attersee".  Ich bitte, dasselbe in der Wohnung des Herrn Karl Bloch-Bauer, Wien III., Am Modenapark 10, abholen zu lassen.

      Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die Rückstellungsforderungen gegen die Städtischen Sammlungen und Herrn Ucicky jetzt selbst betreiben werden, soweit ich über die Verkäufe Unterlagen aus den Akten liefern kann, stehen sie zur Verfügung.

      Ich habe namens der Erben dankend zur Kenntnis genommen, dass Sie auf den 6 Gemälden, die Gegenstand des Legates Bloch-Bauer bilden, eine entsprechende Widmungstafel anbringen werden. 68) Ich bitte Sie auch, die Durchführung und die Empfangnahme des Legates gelegentlich den Erben, z.II. d. Herrn Robert B. Bentley, 3924 Pine Crescent, Vancouver, B.C. Canada, bestätigen zu wollen.

Dr. Garzarolli wrote to Dr. Grimm on April 12, 1948 regarding picking up the Klimt painting from Karl Bloch-Bauer’s apartment on Modenapark:

      Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Gustav Rinesch, Bevollmächtigten der Erben nach Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer, steht fest, daß die genannten Erben das Legat ihrer Mutter [sic Tante] Frau Adele Bloch-Bauer, sechs Gemälde von Gustav Klimt an die Österreichische Staatsgalerie betreffend, anerkennen und in Durchführung dieser Anerkennung bereit sind das in der Wohnung des Herrn Karl Bloch-Bauer Wien III. Am Modenapark 10, befindliche Bild ”Seeufer am Kammersee mit Häusern” der Österreichischen Galerie auszufolgen.

      In diesem Sinne überreiche ich hiemit eine Behebungsvollmacht für das genannte Gemälde, die Herr Rechtsanwalt Dr. Gustav Rinesch am 10.d.M. bei mir im Amte ausgefertigt bzw. unterschrieben hat.  Ich bitte daher dem Überbringer dieses das Gemälde auszufolgen und unsere Übernahmsbestätigung hiefür für Herrn Karl Bloch-Bauer übernehmen zu wollen.

      Übernahmsbestätigung

      Die Direktion der Österreichischen Galerie bestätigt hiemit das Gemälde von Gustav Klimt ”Seeufer am Kammersee mit Häusern” richtig ausgefolgt erhalten zu haben.

On April 13, 1948, Dr. Rinesch submitted a lengthy letter to the Bundesdenkmalamt requesting permission to export a large number of paintings from the collection of Ferdinand Bloch-Bauer, including numerous works by Waldmüller, Pettenkofen, Dannhauser, Ranftl et al. 69) In the letter, Dr. Rinesch refers to the recent agreement to give the Klimt paintings to the Österreichische Galerie as a ground for permitting the heirs to export these other paintings:

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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner