Artikel 26.2.2005, Die Presse

Klimt & Kalifornien: Krisenmanagement!

EVA MALE

Wahrscheinlich wird es Maria Alt mann gar nicht mehr erleben. Die
hochbetagte Dame, die in Kalifornien um sechs Klimt-Bilder im Besitz der
Republik Österreich kämpft, ist zwar körperlich rüstig und geistig rege -
der Streit könnte jedoch noch Jahre dauern. Daran wird wohl auch der
Schlichtungsversuch Anfang März nichts ändern. Bei diesem handelt es sich um
eine Routineangelegenheit: Im US-Zivilprozessrecht ist es vorgeschrieben,
eine "Mediationsphase" zu durchlaufen. Leiten wird diese, als unparteiischer
Dritter, ein Grazer Historiker. Kein Jurist wohlgemerkt. Gespannt darf man
abwarten, ob es gelingen wird, den für Herbst angesetzten Prozess doch noch
zu vermeiden.

Zugegeben: Immerhin wird nun ein Forum geschaffen, wo man außerhalb des sehr
formalisierten Zivilverfahrens miteinander reden kann. Voraussetzung für
eine Lösung ist freilich, dass Österreich seine starre Haltung ändert. Hier
geht es nicht bloß um komplexe Fakten, sondern auch um Krisenmanagement und
Imagepflege. Um eine alte Dame, die in dem Rechtsstreit durchaus gute Karten
hat, vom moralischen Aspekt einmal abgesehen. Wie die öffentliche Meinung in
den USA zu einem "Nazi-Prozess" ausfallen wird, kann man sich vorstellen.

Worum geht es? Da ist einmal das Testament Adele Bloch-Bauers von 1923, in
dem sie ihren Mann, den jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer,
bittet, die Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu
überlassen. Unter den Nazis kamen sie dann jedoch auf andere Weise dorthin:
"Na, sie werden sich kein Taxi genommen haben", sagt Altmann, die Nichte,
nüchtern. Später, 1948, wurden die Bilder von den Erben "freiwillig" der
Republik übergeben. Im Klartext heißt das, dass dies die Bedingung dafür
war, andere Kulturgüter ausführen zu dürfen. Der Druck der damaligen
Behördenpraxis.

Laut Gesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen 1998, auf das sich
Altmanns Klage stützt, kann der Kanzler genau solche Bilder zurückgeben, es
besteht aber kein Anspruch auf Rückgabe - was nicht eines gewissen Zynismus
entbehrt. Ohnehin beruft sich die Republik bzw. die Finanzprokuratur, die
als ihr "Anwalt" fungiert, nicht auf die Situation nach dem Krieg, sondern
aufs Testament (und dessen vermeintliche Verbindlichkeit, die von
Erbrechtsexperten bestritten wird). Eine "secondopinion" wurde nicht
eingeholt. Altmann will die Bilder gar nicht realiter zurück. Ein
akzeptabler Betrag im Rahmen eines Vergleichs erschiene vernünftig. Nur zu
mauern hilft nicht weiter.

Altmann wird älter. Die Republik wäre gut beraten, im Klimt-Streit einen
Vergleich anzustreben.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:09

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner