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Arisierung: Erste Einigung im Streit um Klimt-Bilder von Rainer Nowak und Anne-Catherine Simon Der "Fall Altmann" wird an ein österreichisches Schiedsgericht übergeben.
Maria Altmann. | (c) ap
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann und der Republik Österreich um sechs während der NS-Zeit beschlagnahmte
Klimt-Bilder ist ein Ende in Sicht: Bis November soll ein österreichisches Schiedsgericht "endgültig und ohne Recht auf Berufung" entscheiden, ob
Altmann oder die Republik rechtmäßige Eigentümerin der Bilder ist. Darauf haben sich die beiden Parteien in einem Mediationsverfahren geeinigt.
US-Prozess findet nicht statt
Der Fall kehrt damit nach Österreich zurück: Im Juni vergangenen Jahres hatte das US-Höchstgericht den Streit um die Zuständigkeit der US-Gerichte zu Gunsten der in Kalifornien lebenden Klägerin entschieden. Der für Anfang
November geplante Prozess wird nicht stattfinden. "Wie soll auch eine kalifornische Richterin entscheiden, die mit der österreichischen Spezifik
nicht vertraut ist?", erklärte am Mittwoch Gottfried Toman von der Finanzprokuratur, die als Anwalt der Republik fungiert. Dank des Schiedsverfahrens werde "österreichisches Recht von österreichischen
Experten gesprochen". Altmanns Anwalt Randol Schoenberg meint im Gespräch mit der "Presse": Er vertraue der österreichischen Justiz voll. "Wir gewinnen auch nach
österreichischem Recht." Beide Parteien haben je einen Schiedsrichter ernannt: die Republik den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, Professor Walter Rechberger, die Klägerin den Wiener Anwalt
Andreas Nödl. Bis Ende Mai sollen die beiden einen Vorsitzenden ernennen. Bei den Bildern handelt es sich um zwei Porträts und vier Landschaften
Gustav Klimts: "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)", "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl". Letzteres Bild wird möglicherweise durch eine - noch ausständige - Entscheidung des österreichischen Restitutionsbeirats auch ohne Schiedsverfahren zurückgegeben.
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