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Schiedsgericht im Fall Bloch-Bauer Endgültige Entscheidung um sechs Klimt-Gemälde wird bis 1. November angepeilt - Mit Kommentar
Ein Ende des Streits ist in Sicht: Über das Porträt "Adele Bloch-Bauer I" und vier oder fünf weitere Klimt-Bilder entscheidet ein Schiedsgericht.
Von Thomas Trenkler
Wien/Los Angeles - Am 1. November hätte in Los Angeles der Prozess zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich um sechs Gemälde von Gustav Klimt beginnen sollen, die sich seit der NS-Zeit in der
Österreichischen Galerie befinden. Jahrelang war um die Zuständigkeit des US-Gerichts gestritten worden, und Altmann hatte Recht bekommen. Der Prozess
wird aber doch nicht stattfinden - und er kann auch nicht wieder aufgenommen werden. Denn E. Randol Schoenberg, Altmanns Anwalt, und Gottfried Toman von
der Finanzprokuratur einigten sich auf ein Schiedsgericht in Österreich.
Dieses bahnbrechende Ergebnis wurde in einer von US-Richterin Florence-Maria
Cooper angeordneten und seit März laufenden Mediation unter der Leitung des Grazer Historikers Dieter Binder erzielt. Den Vorschlag, den Fall einem Schiedsgericht zu übertragen, hatte Schoenberg bereits im Juli 1999
unterbreitet.
Das Schiedsgericht wird aus drei Personen bestehen: Toman nominierte Walter Rechberger von der Uni Wien, Schoenberg den Anwalt Andreas Nödl. Diese
beiden werden bis Ende Mai einen Oberschiedsrichter berufen. Eine endgültige Entscheidung soll, so die Zielvorgabe, bis 1. November gefällt werden. In
einer gemeinsamen Presseaussendung erklärten sich beide Seiten bereit, das Urteil definitiv anzuerkennen.
Gegenstand des Rechtsstreits sind die Gemälde Adele Bloch-Bauer I, Adele
Bloch-Bauer II, Buchenwald, Apfelbaum I und Häuser in Unterach am Attersee. Sie hatten dem Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer gehört: Seine Frau Adele,
zweimal von Klimt porträtiert, bat ihn in ihrem Testament, die Bilder der Österreichischen Galerie zu vermachen. Daraus leitet die Republik den rechtmäßigen Besitz ab. Die Gegenseite hingegen meint, dass Bloch-Bauer der
Bitte nicht hätte Folge leisten müssen - und auch keine Gelegenheit hatte: Seine Besitz wurde vom NS-Regime beschlagnahmt. Zur Diskussion steht zudem
das Porträt Amalie Zuckerkandl, über das der Kunstrückgabebeirat befinden soll, wobei eine Berufungsmöglichkeit an das Schiedsgericht besteht.
Schoenberg ist mit der Lösung "very happy". Auch Toman ist zufrieden: Ihm war wichtig, die Angelegenheit zurück nach Österreich zu holen: "Ich weiß
zwar nicht, wie es ausgehen wird. Aber ich habe eine größere Rechtssicherheit als in den USA." Die Kosten übernimmt die Republik: Sie liegen bedeutend unter jenen, die ein Prozess in Los Angeles verursacht hätte.
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