Artikel 18.5.2005

Schiedsverfahren in Österreich
Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder haben sich die
Streitparteien auf ein Schiedsgericht geeinigt. Demnach wird das
Gerichtsverfahren gegen Österreich in den USA eingestellt.


Mündlicher Zusatz strittig
Gehören die sechs mitterlweile sehr wertvollen Klimt-Bilder der Republik
Österreich oder der Erbin von Adele Bloch-Bauer, Maria Altmann? Diese Frage
muss das verbindliche Schiedsverfahren in Österreich klären.
Strittig ist vor allem, ob der mündliche Zusatz zu Bloch-Bauers Testament
gilt oder nicht. Sie soll gesagt haben, dass die Bilder nach ihrem Tod an
den Staat gehen. Ihr Gatte Ferdinand wurde jedoch von den Nazis vertrieben
und starb im Exil.
Vor fünf Jahren hat Maria Altmann, die Erbin Ferdinands, in den USA eine
Klage gegen die Republik Österreich eingebracht.



Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I" aus dem Jahr 1907".


Entscheidung bis November
Bis 1. November soll es jetzt eine rechtmäßige, verbindliche und nicht mehr
beeinspruchbare Entscheidung durch ein Schiedsgericht geben. Diesem werden
je ein Vertreter der beiden Klagsparteien sowie ein Obmann angehören.
Neben den Streitparteien Republik Österreich und Altmann haben sich auch die
Österreichische Galerie Belvedere und vier weitere Erben der Vereinbarung
angeschlossen. Keine der Parteien kann den Rechtstreit in den USA neu
beginnen oder fortsetzen.
Die beiden bereits feststehenden Mitglieder des dreiköpfigen Schiedsgerichts
werden der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien,
Walter Rechberger, und der Anwalt Andreas Nödl sein.
Bis Ende August soll das Beweisverfahren abgeschlossen sein.


Sechs wertvolle Bilder
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik
Österreich geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt. Es handelt sich um die
Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I",
"Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl".


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:09

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner