|
Doppelzüngigkeit
Restitution. Das US-Urteil, das den Erben enteigneter österreich-jüdischer Industrieller hohe Entschädigung zuspricht, kritisiert auch Österreich.
Von Marianne Enigl
Das Urteil lese sich wie ein Kriminalroman, sagte die 89-jährige Maria Altmann, Nichte des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, als
sie vergangene Woche die 52 Seiten lange Entscheidung darüber in Händen hatte, wie ihrer Familie 1938 Österreichs größtes Unternehmen in der Zuckerindustrie entwendet wurde: „Es schaudert mich.“
Es ist tatsächlich eine unglaubliche Geschichte, aufgrund der die Erben der österreichisch-jüdischen Zuckerindustriellen Ferdinand Bloch-Bauer und Otto Pick eine der höchsten Entschädigungen erhalten
werden, die nach NS-Enteignung je zugesprochen wurden: 26,45 Millionen Schweizer Franken oder umgerechnet 17,1 Millionen Euro. Die „New York Times“ darüber, wie Nazis und die frühere Schweizerische
Bankgesellschaft (SBG), die heutige UBS AG, zusammenwirkten: „Doppelzüngigkeit, Einschreiten der Gestapo, Zwang, ein beschämendes Steuerverfahren und aktive Teilnahme der Bank an der Enteignung.“
Die prominenten Industriellen hatten 1938 geahnt, was kommen würde. Eine Woche vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich versuchten sie, über die Schweizerische Bankgesellschaft die
Aktien der börsenotierten Österreichischen Zuckerindustrie AG (ÖZAG) zu bewahren. Doch innerhalb weniger Monate war alles, was sie in Österreich aufgebaut hatten, für einen Bruchteil seines Werts an
einen von den Nazis vorgeschlagenen Käufer, den deutschen Lebensmittelindustriellen Clemens Auer, gegangen. Die Bank begründete ihr Mitspielen damals lakonisch: „Die Zeiten haben sich geändert.“
Sowohl der stets als „Präsident“ titulierte Ferdinand Bloch-Bauer als auch der Textilindustri- elle Otto Pick waren Teil der besten Wiener Gesellschaft. Zum aristokratischen Nimbus Bloch-Bauers zählten
ein Schloss am Rande Prags und das Palais in der Elisabethstraße, in dem Ferdinands Frau Adele bedeutende Künstler wie Gustav Klimt sowie Intellektuelle versammelte (siehe auch: Hubertus Czernin, „Die
Fälschung“, Czernin Verlag). Den Bloch-Bauers war der Mehrheitsaktionär der ÖZAG, Otto Pick, auch familiär verbunden: Picks Tochter heiratete Bloch-Bauers Neffen Leopold, er wurde 1938 als
Druckmittel auf die Aktionäre in Gestapohaft genommen. Picks Palais wurde 1938 von den Nazis eingezogen und Sitz des Reichspropagandaamtes (siehe auch: Sophie Lillie, „Was einmal war“,
Czernin Verlag). Das Palais der Bloch-Bauers wurde zur Abdeckung angeblicher Steuerschulden 1938 beschlagnahmt und ging an die Deutsche Reichsbahn. Während sich die Picks nach ihrer Flucht in
Kanada niederließen, starb Ferdinand Bloch-Bauer 1945 im 82. Lebensjahr kinderlos in Zürich.
„Farce“. Die Aussage des New Yorker Entschädigungstribunals, der
Fall stehe für systematisches Vorgehen von Schweizer Banken gegenüber jüdischen Kunden, wurde inzwischen von einem Anwalt der CrØdit Suisse und UBS zurückgewiesen.
Das Tribunal befasst sich aber auch äußerst kritisch mit Österreich. Von der Historikerkommission der Republik wurde 2003 eine positive Bewertung der 1956 erfolgten Restitution des
Zuckerunternehmens abgegeben. Berichtsautor Bertold Unfried: „Es deutet alles darauf hin, dass die Eigentümer von 1938, allen voran die Bloch-Bauers, nicht weniger zurückbekamen, als ihnen 1938/39
entzogen worden war.“
Das wird vom New Yorker Tribunal als unrichtig bezeichnet. Unfried hatte sich bei der Analyse auch auf ein NS-Steuerstrafverfahren
gestützt, für das der überzeugte Nazi Guido Walcher die Unterlagen gegen Bloch-Bauer geliefert hatte. Walcher diente sich den Nazis stolz mit Anklagen gegen das „internationale Finanzjudentum“ an.
Während Unfried über das damalige Steuerverfahren schreibt, „der Sachverhalt scheint doch nicht bloß von NS-Vorurteilen konstruiert“, spricht das Tribunal von einer „Farce“. Clemens Jabloner, der
Vorsitzende der Historikerkommission: „Offensichtlich hat das amerikanische Tribunal eine andere Wertung vorgenommen.“
Das auf der Grundlage dieses Steuerverfahrens beschlagnahmte
Palais ging 1956 als Ausgleich für Bloch-Bauers angebliche Steuerschulden an Österreich. Heute ist es im Eigentum der ÖBB und wird von Maria Altmann zurückgefordert. Ihr Anwalt Randol Schoenberg
wird das Urteil des Tribunals der Schiedsinstanz vorlegen, die über die Rückgabe entscheidet.
Die jetzt zugesprochene Entschädigung teilen sich zwölf Erben, Maria Altmann erhält knapp zehn Prozent davon.
Bildtext: Bild: Maria Altmann, Anwalt Randol Schoenberg Erwirkten in New York ein weit reichendes Entschädigungsurteil
Bild: Ferdinand Bloch-Bauer Von Nazis in Wien mithilfe einer Schweizer Bank enteignet
Bild: Klimts Adele Bloch-Bauer II Eines der sechs Gemälde, um die in den USA Prozess geführt wird
„Weit verbreiteter Verrat an jüdischen Kunden“
Wörtliche Auszüge aus dem Urteil des US-Claims Resolution Tribunal über die 17-MillionenEuro-Entschädigung.
„Dieses Urteil entschädigt die Erben von Ferdinand Bloch-Bauer und
Otto Pick, zwei der Hauptaktionäre der Österreichischen Zuckerindustrie AG (ÖZAG), Österreichs wichtigsten Zuckerproduzenten vor dem Zweiten Weltkrieg, für die großen Verluste, die sie aufgrund
der aktiven Teilnahme der Bank (Anm. der Redaktion: Bei der im Urteil nicht namentlich genannten Bank handelte es sich um die Schweizerische Bankgesellschaft, die heutige UBS AG) an der
Konfiszierung ihrer Aktien durch Nazi-Repräsentanten erlitten haben.“
„Die Komplizenschaft der Bank in dieser NS-diskriminatorischen Enteignung geschah durch Verletzung der rechtlich bindenden
Verpflichtung, welche die Bank gegenüber den Aktionären abgegeben hatte, um ihr Vermögen vor der Beschlagnahme durch oder dem erzwungenen Transfer an die Nazis zu schützen. Diese Verpflichtung
erfolgte mit dem Syndikatsvertrag am 5. März 1938, unmittelbar vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich. Die Bank war eine Mitunterzeichnerin des Vertrags, sie war ein Vertragspartner, bei ihr
wurde die Mehrheit der Aktien der ÖZAG deponiert, und sie war als Treuhänderin verpflichtet, zum Besten der Aktionäre zu handeln.“
„Das klare Ziel war, eine Barriere gegen den erzwungenen Verkauf
oder die Beschlagnahme zu errichten, und dies fußte fast vollständig auf der gegenseitigen Erwartung, ausgedrückt im Syndikatsvertrag mit der Bank, dass diese mit den Nazis nicht kooperieren oder ihnen
nachgeben würde.“
„Während dieses Urteil in seinem Umfang einzigartig ist, ist es, unglücklicherweise, repräsentativ für verschiedene allgemeine Befunde durch dieses Tribunal. Erstens, dieser Spruch ist bloß ein
schlagendes Beispiel des weit verbreiteten Verrats an jüdischen Kunden durch Schweizer Banken. Während sie sich den Juden Europas als sicherer Hafen für ihr Vermögen anboten, haben Schweizer Banken
wiederholt jüdisches Vermögen an die Nazis übergeben, um sich bei ihnen lieb Kind zu machen.“
„Schließlich reflektiert dieses Urteil die besonderen Schwierigkeiten österreichischer Juden bei der Restitution. Es
genügt, darauf hinzuweisen, dass der höchste Beamte, der 1956 für die Rückgabe der ÖZAG zuständig war, selbst Mitglied der Nazipartei und in jener Stelle tätig war, die ab 1938 für die Enteignung der Juden
zuständig war.“
Bildtext: Bild: Das Urteil vom 13. April 2005 „Während sie sich den Juden Europas als sicherer Hafen für ihr Vermögen anboten ... jüdisches Vermögen an die Nazis übergeben“
Vertraulich
Hinter verschlossenen Türen wird verhandelt, ob eine Einigung über die von den Nazis enteigneten Gemälde möglich ist.
Absolutes Stillschweigen herrscht derzeit in jenem Verfahren, in
dem Maria Altmann in den USA Österreich auf Herausgabe von sechs wertvollen Gemälden Gustav Klimts geklagt hat. Das Gericht hat beide Seiten zu vertraulichen Gesprächen über eine eventuelle Einigung mit
einem Mediator verpflichtet, der im Einvernehmen bestellt wurde: Es ist der Grazer Historiker Dieter A. Binder, er hatte für die Habsburger in ihrem inzwischen abgelehnten Antrag auf Rückgabe
umfangreicher Besitzungen ein Privatgutachten über die NS-Verfolgung der ehemaligen Herrscherdynastie gestellt. Die Bilder waren in der NS-Diktatur aus dem Besitz von Maria Altmanns Onkel Ferdinand
Bloch-Bauer unter strittigen Umständen an die Österreichische Galerie gegangen. Die im Juni 2004 vom US-Höchstgericht getroffene Entscheidung, dass Österreich in den USA auf Herausgabe der Klimts
geklagt werden kann, hat weltweit Aufsehen erregt.
|