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25 Millionen Dollar für die Bloch-Bauer-Erben?
Nach aufwendigen Überprüfungen wird der New Yorker Richter Edward Korman in den kommenden Tagen die bislang mit Abstand grösste individuelle Auszahlung
eines Kontoanspruchs aus dem Vergleich mit den Schweizer Banken veranlassen. Wie tachles aus gut informierten Kreisen erfahren hat, werden die Erben der Wiener Industriellenfamilie Bloch-Bauer demnach etwa 25 Millionen Dollar
erhalten.
von Andreas Mink
Richter Korman führt am Eastern District Court in Brooklyn die Aufsicht über den 1998 getroffenen Bankenvergleich. Der Betrag von 25 Millionen Dollar liegt um
ein Vielfaches über den bislang bewilligten Ansprüchen, die sich durchschnittlich auf etwa 100000 Dollar belaufen und maximal im niedrigen einstelligen Millionenbereich lagen. Der Antrag der Bloch-Bauer-Erben wurde bereits
von dem für Kontoansprüche zuständigen Schiedsgericht (CRT) in Zürich abgeklärt. Korman hat den Antrag dem Vernehmen nach einer weiteren, intensiven Überprüfung unterzogen. Dem anscheinend bewilligten Anspruch liegen 7215
Aktien der bis März 1938 von der Familie Bloch-Bauer in Wien kontrollierten Österreichischen Zuckerindustriegesellschaft AG zugrunde. Der Antrag wurde von dem in Los Angeles ansässigen Anwalt der Bloch-Bauer-Erben, Randol
Schönberg, gestellt. Schönberg ist international bekannt geworden durch seine erfolgreich bis vor den amerikanischen Supreme Court gezogene Klage gegen den Staat Österreich, von dem er die Rückgabe von sechs Gemälden Gustav
Klimts an seine Mandantin Maria Altmann fordert. Die 1916 geborene Maria Altmann ist die Nichte Ferdinand Bloch-Bauers, des ehemaligen Seniorchefs der Österreichischen Zuckerindustriegesellschaft AG. Wie Schönberg tachles
mitteilte, hat Ferdinand Bloch-Bauer die Aktien der Österreichischen Zuckerindustriegesellschaft AG vor 1938 im Rahmen eines treuhänderischen «Trust»-Arrangements bei der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich deponiert,
ehe er sich selbst in die Schweiz retten konnte. Schönberg zufolge ist Bloch-Bauer im November 1945 mittellos in Zürich verstorben.
Zu niedrige Entschädigung
Nach dem «Anschluss» Österreichs an
Nazideutschland im März 1938 hatte die Bankgesellschaft die Aktien an den von den Nationalsozialisten in Wien eingesetzten «Ariseur» des Familienkonzerns ausgehändigt. Laut Schönberg hat der Staat Österreich 1956 den Nachkommen
Bloch-Bauers nach langen und zähen Verhandlungen eine Entschädigung von 600000 Dollar für ihr gesamtes, von den Nazis «arisiertes» Vermögen gezahlt. Dabei sei auch der Wert der 7215 Aktien berücksichtigt und abgefunden worden.
Nach Schönbergs Auffassung war diese Summe, die auch ein umfangreiches Immobilienvermögen abdecken sollte, deutlich zu niedrig.
Die bislang über Richter Kormans Bescheid bekannten Umstände lassen die Vermutung zu, dass
die Schweizerische Bankgesellschaft nicht von den Aktien profitiert, sich also beispielsweise keiner Unterschlagung schuldig gemacht hat. Korman und das CRT sind jedoch allem Anschein nach der Auffassung, dass die Bank ihre
treuhänderische Pflicht gegenüber der Familie Bloch-Bauer verletzt hat, zumal sich mit Ferdinand Bloch-Bauer der Besitzer der Aktien ja in der Schweiz befand, als diese an die nationalsozialistischen Behörden in Österreich
ausgehändigt wurden. Darauf wies Burt Neuborne von der Lawschool der New York University hin, der Vertreter der Kläger vor Edward Korman. Allerdings musste der Richter auch berücksichtigen, dass zu dem von ihm zu begutachtenden
historischen Szenario auch nach 1945 geleistete Restitutionszahlungen eines anderen Staates, eben Österreichs, gehören. Ein genauerer Einblick in die Argumentation des Gerichtes wird erst nach Veröffentlichung des Bescheids,
die unmittelbar bevorstehen soll, möglich.
Ein Präzedenzfall
Gleichwohl liegt die Frage nahe, ob der Bloch-Bauer-Entscheid auch Auswirkungen etwa auf das deutsche Restitutionsgeschehen haben könnte. Laut
Thomas Maissens soeben erschienener Geschichte der Auseinandersetzung um die Banken («Verweigerte Erinnerung») haben die nationalsozialistischen Behörden von der Schweiz Guthaben im damaligen Wert von insgesamt 200 Millionen
Franken aus dem Besitz deutscher Juden eingefordert und erhalten. Die Frage, inwieweit die Eigentümer dafür nach 1945 von der Bundesrepublik Deutschland entschädigt worden sind, kann hier nicht beantwortet werden. Können sich
bereits von Deutschland Entschädigte ebenfalls an Richter Korman wenden, um eine Auszahlung aus dem Bankenvergleich zu fordern? Nach Informationen von tachles haben US-Anwälte vor einigen Jahren an einer Klage gearbeitet (die
nicht eingereicht worden ist), die amerikanischen Unternehmen ähnliche Verletzungen der treuhänderischen Pflicht gegenüber europäischen Aktionären jüdischer Herkunft vorwerfen sollte.
Insidern zufolge hat auch die Höhe
der Auszahlung mehrfache Abklärungen verlangt: Der Vergleich steht seit vielen Monaten in der Kritik, weil bislang nur rund 200 Millionen Dollar von den vorgesehenen 800 Millionen Dollar ausgeschüttet werden konnten. Die
aktuelle Entscheidung dürfte dieser, unter anderem von Opferverbänden in den USA und Israel, vorgebrachten Kritik etwas von ihrer Schärfe nehmen. Auch die Bearbeitungskosten für die Bearbeitung der Ansprüche sind auf Kritik
gestossen. Richter Korman hat dafür beispielsweise der Jewish Claims Conference im Januar 2005 den Betrag von 5276460 Dollar zugesprochen, der die Aufwendungen der Jewish Claims Conference während des Jahres 2004 und der ersten
Hälfte des laufenden Jahres decken soll. Gerichtsunterlagen zufolge belaufen sich die Kosten des CRT auf monatlich etwa 650000 – 800000 Franken, die derzeit noch aus den Zinsen auf die Vergleichssumme bezahlt werden können.
Und Österreich?
Der vom Gericht bislang noch nicht informierte Schönberg bezeichnete es als «historische Ironie», wenn es den Bloch-Bauer-Erben gelingen könnte, eine Entschädigung aus der Schweiz zu erhalten,
während Österreich, das der Familie sehr übel mitgespielt habe, sich bis heute weigere, seiner historischen Verantwortung nachzukommen. Auch Tschechien, wo Ferdinand Bloch-Bauer in Prag ein grosses Palais besass, weigere sich
bis heute standhaft, der Familie ihr Eigentum zurückzugeben. Die Schweiz, so Schönberg weiter, habe Ferdinand Bloch-Bauer aufgenommen und ihm das Leben gerettet. Der Anwalt äusserte die Vermutung, dass neben seinen Mandanten
noch andere Nachkommen österreichisch-jüdischer Unternehmer- oder Bankiersfamilien hohe Auszahlungen aus dem Bankenvergleich erhalten könnten, da auch ihre Ansprüche nicht auf Sparguthaben beruhen, sondern auf komplexeren
finanziellen Arrangements, etwa Treuhandvermögen oder Wertpapieren. Nach letzten Meldungen sind die Bloch-Bauer-Erben nun auch mit Österreich in Vergleichsverhandlungen über eine Rückgabe oder Entschädigung der strittigen
Klimt-Bilder getreten.
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