Artikel 9.6.2004, Die Presse

Restitution:
Adeles Wille und viele Vollstrecker

VON BARBARA PETSCH (Die Presse) 09.06.2004

Das US-Höchstgericht erklärte die Zuständigkeit der US-Gerichte für den Rechtsstreit um sechs Gemälde aus dem Belvedere. Nun erst geht es um Inhalte. Das weitere Verfahren dürfte sich Jahre ziehen.

Die USA gehen davon aus, dass sie eine weltweite Zuständigkeit für Rechtsfragen haben. Sie selbst po chen aber auf ihre eigene Immunität", sagt Gottfried Toman, als Jurist in der Finanzprokuratur zuständig für den Restitutions-Prozess um sechs Klimt-Gemälde aus der Österreichischen Galerie.

Das US-Höchstgericht hat am Montag die Zuständigkeit der US-Justiz für das Verfahren erklärt. Das Votum: 6:3. Das Urteil, über 60 Seiten, umfasst die Pro- wie die Kontra-Stimmen. Nun wird analysiert, ein Bericht u. a. an Bildungsministerin Gehrer geschickt. Wie es weitergeht, ist aber offenbar schon recht klar: "Es wird jetzt fünf bis sechs Wochen dauern, bis der Akt wieder in Los Angeles ist", erklärt Toman: "Dann wird das Verfahren auch inhaltlich eröffnet. Es wird darum gehen, Beweise zu bringen, und es werden Experten-Hearings stattfinden."

Die US-Gerichte werden sich mit Fragen des "Erbrechts, des Sachenrechts, des Restitutions-Rechts in Österreich u. a. detailreich befassen müssen, neben den inhaltlichen sind formelle Fragen zu klären", so Toman. Mit dem Spruch der US-Höchstrichter "wird eine Tür geöffnet", dabei gehe es nicht mehr nur um Kunst, das Urteil sei "Wasser auf die Mühlen" der Betreiber aller Sammelklagen: "Es ist dem Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, gelungen, die Rechtsprechung umzudrehen, dazu kann man ihm nur gratulieren", meint Toman.

Hat der Anwalt der Republik Österreich versagt? "Hier liegt keine anwaltliche Fehlleistung vor. Es ist das Worst-Case-Szenario eingetreten. Das hätte jedem Anwalt passieren können", betont Toman. Seiner Ansicht nach werde eine Vielzahl von Verfahren von dem Urteil beeinflusst, darunter etwa die Klage koreanischer Zwangs-Prostituierter in der japanischen Besatzungszeit im II. Weltkrieg oder der Prozess gegen die französischen Staatsbahnen wegen des Transports von KZ-Häftlingen: "Das geht jetzt sicher nicht nach der Rosinen-Theorie. Die Amerikaner müssen viel Personal haben, wenn sie das alles abwickeln wollen."

Einen eigenen österreichischen Prozess nach dem amerikanischen werde es jedenfalls nicht geben, meint Toman.

Wieso kommt es erst jetzt zu diesem Prozess? "Das kann ich nicht sagen. Zwischen 1958 und 1998 hat sich nichts getan. Die Familie Bloch-Bauer ist eine der am besten restituierten in Österreich. Es gab umfangreiche Rückgaben. Der Fall ist ausführlich dokumentiert. Adele Bloch-Bauer hat die Bilder der Österreichischen Galerie vermacht, das Testament liegt vor. Ihr Mann hat es anerkannt und ein Bild eingebracht. 1948 hat der Anwalt der Familie Bloch-Bauer schriftlich bestätigt, dass die Gemälde der Galerie gehören, und außerdem gab es einen General-Vergleich, der von den Alliierten bestätigt wurde", berichtet Toman.

Worum geht's? Die sechs Bilder aus der Österreichischen Galerie sind: - "Adele Bloch-Bauer I und II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)", "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf sind im Testament Adele Bloch-Bauers erwähnt. Darin bittet sie ihren Mann Ferdinand, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet. Er musste in die Schweiz flüchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nationalsozialisten eingesetzten "kommissarischen Verwalter" dem Museum übergeben bzw. verkauft.

Die heute 88-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, die Klägerin, musste ebenfalls vor den Nationalsozialisten fliehen. Sie lebt heute in Los Angeles und wird vertreten durch einen Enkel des Komponisten Arnold Schoenberg, Randol Schoenberg. Er hatte für sie 2000 in den USA die Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (100 bis 150 Millionen Dollar) nicht weiterverfolgt hatte.

In Kalifornien hat ein Gericht in erster Instanz festgestellt, dass die Klage vor einem US-Gericht verhandelt werden kann. Die Republik Österreich berief. Ein US-Berufungsgericht gab erneut der Klägerin Recht. Österreich rief daraufhin das US-Höchstgericht in Washington an. Die US-Regierung gab eine Stellungnahme ab, in der sie sich der Position Österreichs anschloss. Österreich sei durch die Immunität aus Gründen des Völkerrechts vor der Klage geschützt. Die US-Höchstrichter folgten der Position des State-Departments nun jedoch mehrheitlich nicht.

In den Wiener Museen herrschte Dienstag Funkstille. Weder KHM-Generaldirektor Seipel noch der Chef der Österreichischen Galerie, Gerbert Frodl, wollten sich zu dem Urteil äußern. Schiele und Klimt zählen zu den wichtigsten Attraktionen der Österreichischen Galerie, vor allem bei den Touristen. 400.000 Besucher, derzeit mit stark steigender Tendenz, lockt das Museum jährlich.

Das Leopold-Museum führt nach der Beschlagnahme zweier Schiele-Gemälde im Jänner 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art noch immer einen Prozess um Schieles "Walli", die in den USA bleiben musste. Dieser wird sich noch Jahre hinziehen. Da er aber am Laufen ist, wird er nach Einschätzung des Leopold-Museums nicht berührt von der jetzigen Entscheidung der US-Höchstrichter.

"Frodl hätte Maria Altmann zwei Klimt-Landschaften geben sollen, man hätte es nicht auf einen Prozess ankommen lassen dürfen", meint ein Kunst-Kenner, der lieber anonym bleiben will, zur "Presse".

Amerikanische Zeitungen von New York bis Los Angeles berichteten Dienstag ausführlich über den Entscheid der Höchstrichter. So zitiert etwa die New York Times einen der Höchstrichter, John Paul Stevens, Österreich bleiben genügend Mittel zur Verteidigung, wenn der Prozess in die nächste Phase geht, nicht zuletzt auf diplomatischer Ebene, umso mehr als die US-Regierung gegen den Prozess sei. Die "Washington Post" wies auf die Gegenstimme eines anderen Richters, Anthony M. Kennedy, hin, der - wie die Bush-Administration - befürchtet, der Richtspruch "bringe große Unsicherheiten in die Beziehungen der USA mit souveränen, ausländischen Staaten".

Eine "eher formale Entscheidung", meinte am Dienstag Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nach dem Ministerrat. Das Urteil sei "ernst zu nehmen". Österreich habe bei der Rückgabe von Kunstgegenständen "sehr große Leistungen erbracht", im konkreten Fall habe der Beirat entschieden, dass eine Rückgabe nicht gerechtfertigt sein. Für den Kanzler bestätigt die Entscheidung der US-Höchstrichter, dass es gut sei, in diesem Fall den Rechtsweg zu beschreiten, "und dass es richtig war, dass die Republik alle Rechtsmittel ausschöpft".

Randol Schoenberg zeigte sich zuversichtlich, nun nach dem Streit um die Zuständigkeit den Fall auch inhaltlich vor US-Gerichten gewinnen zu können: "Daran ist nicht zu zweifeln!" "Ich bin sehr glücklich. Das Urteil entspricht meinen Träumen, nicht meinen Erwartungen", meinte Maria Altmann. Siehe auch Seite 36
 

Was Geschah:
Der Fall Bloch-Bauer

(Die Presse) 09.06.2004
"Die Unterwelt hatte ihre Pforten aufgetan", so Carl Zuckmayer über den "Anschluss" Österreichs 1938 an Nazi-Deutschland. Bei Bloch-Bauers ist Hausmusik. Um 20 Uhr ist sie beendet. "Auf den Straßen ist der vandalierende braune Mob unterwegs. Ferdinand Bloch-Bauer floh am 15. März 1938 aus Österreich", schreibt Hubertus Czernin. Der Journalist hat den Fall Bloch-Bauer recherchiert, die Bücher sind in seinem Czernin-Verlag erschienen. Ferdinand Bloch-Bauer starb 1945 in der Schweiz. Internet: Das Urteil der Höchstrichter auf www.supremecourtus.gov, weitere Homepages hat der Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, (u. a. www.adele.at).

 

Völkerrecht:
"Hegemoniale Tendenzen der USA"

VON BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse) 09.06.2004

Für Karl Zemanek, den Doyen der österreichischen Völkerrechtslehre, passt die Zuständigkeitsentscheidung des Supreme Court zur Neigung der Amerikaner, sich zum Richter über alles und jedes aufzuspielen.

Das hat man erwarten können." Karl Zemanek, der Altmeister der Völker rechtslehre in Österreich, zeigt sich im Gespräch mit der "Presse" weniger überrascht vom Spruch des Supreme Court der USA in der Causa "Republic of Austria et al. versus Altmann" als die regierungsoffiziellen Vertreter Österreichs.

Die Entscheidung, die die letzten Hindernisse für einen Prozess der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann gegen die Republik und die Österreichische Galerie aus dem Weg räumt, bricht zwar mit dem fundamentalen Grundsatz des Völkerrechts, wonach kein Staat über einen anderen richten kann. Aber, so Zemanek: "Sie trifft sich mit den imperialen oder hegemonialen Tendenzen der USA." Die Amerikaner sähen sich als Hüter der Weltwerte und der Weltgerechtigkeit. "Damit haben sie kein Problem, ihre gerichtliche Zuständigkeit auf Dinge auszudehnen, die sie eigentlich nichts angehen."

Soweit es um hoheitliche Akte - wie die behauptete Enteignung der Klimt-Gemälde - geht, steht die souveräne Gleichheit der Staaten einer Überordnung eines derselben über andere entgegen. Das entspricht zumindest der traditionellen Auffassung des Völkerrechts ("par in parem non habet imperium"). Doch davon lassen sich die Amerikaner wenig beeindrucken, deren Gerichte immer stärker eine "extraterritoriale Zuständigkeit" in Anspruch nehmen. "Sie versuchen, für jeden Fall eine Zuständigkeit zu begründen, wenn auch nur der leiseste Zusammenhang besteht, den man in Europa nicht als zuständigkeitsbegründend ansehen würde", sagt Zemanek, emeritierter Professor in Wien. Man brauche nur mit einem US-Börsenbroker telefoniert zu haben, schon könne man, wegen welchen Vorwurfs immer, in den USA geklagt werden.

Im Streit um die Klimt-Bilder gibt es als einzigen Anknüpfungspunkt den Umstand, dass die Klägerin Amerikanerin ist. Der 1976 erlassene "Foreign Sovereign Immunities Act" (FSIA) anerkennt zwar grundsätzlich die Staatenimmunität; er gibt der US-Justiz aber das Recht, über völkerrechtswidrige Enteignungen von Staaten zu richten, die in den USA kommerzielle Aktivitäten entwickeln. Das wurde im Klimt-Bilder-Streit vom Berufungsgericht in Kalifornien daraus abgeleitet, dass die Österreichische Galerie in den USA wirbt und Bücher mit Reproduktionen der Klimt-Gemälde verkauft.

Der Supreme Court hat nun entschieden, dass das Immunitätsgesetz auch auf Fälle vor seinem Inkrafttreten zurückwirkt. Und zwar deshalb, weil damit bloß eine (formelle) Frage der Zuständigkeit und nicht die Zu- oder Aberkennung einer (materiellen) rechtlichen Position entschieden sei. Die Stellungnahme der US-Regierung, die an der Seite Österreichs für eine weniger großzügige Auslegung des FSIA eingetreten war, stieß beim Gerichtshof auf taube Ohren: Auf solche allgemein gehaltenen Ratschläge über die Auslegung von Gesetzen brauche der Gerichtshof nicht zu hören, heißt es in dem Urteil. Und warum Österreich im Speziellen geschont werden sollte, dazu habe die Regierung nichts vorgebracht (und will es - zufolge einer Fußnote in dem Urteil - auch nicht tun).

Ein Bezirksgericht in Kalifornien muss sich jetzt ins österreichische Recht einarbeiten, um über die Eigentumsverhältnisse an den Gemälden zu entscheiden - für Zemanek "absurd, wenn man sich den hohen Bildungsstand der gewählten US-Richter vor Augen hält". Es werde nichts anderes übrig bleiben, denn Experten als "Rechtszeugen" zu berufen. Die geben dann Auskünfte über österreichisches Recht, auf deren Grundlage geurteilt wird, spöttelt Zemanek.

Die Entscheidung wirft die Frage nach der Präzedenzwirkung für andere Streitigkeiten auf. Christoph Schreuer, Professor für Völkerrecht an der Universität Wien, glaubt nicht, dass nun über alle Handlungen eines ausländischen Staates irgendwo auf der Welt in den USA prozessiert werden kann. So mache der FSIA allgemein bei rechtswidrigem Verhalten (abseits von Enteignungen) nur dann eine Ausnahme von der Immunität, wenn die Handlungen - etwa Kriegsverbrechen - auf US-Boden gesetzt worden seien. Schreuer widerspricht damit der These, dass damit etwa einem Prozess koreanischer "Comfort-Women", die im Zweiten Weltkrieg von Japanern missbraucht wurden, in den USA der Weg geebnet sei.

Im Streit um die Klimt-Bilder hat Schreuer die Zuständigkeitsfrage als Altmanns größtes Problem gesehen. Nun habe die Klägerin die besseren Karten im Prozess. Allerdings: Ein Urteil gegen Österreich könnte nicht mit rechtlichem Zwang durchgesetzt werden. Österreich sei nicht zur Vollstreckung von US-Urteilen verpflichtet, so Schreuer. Die Österreichische Galerie müsste sich allerdings hüten, Bilder aus ihren Beständen in den USA zu zeigen, denn dann könnte die US-Justiz zuschlagen.
 

Meinung:
Bilderstreit im falschen Land

VON NORBERT MAYER (Die Presse) 09.06.2004
Es ist ein erhebendes Gefühl, wenn einzelne Bürger gegen den Staat Recht bekommen. Da zeigt sich die Qualität der Gerichte, sie sind für das Funktionieren eines demokratischen Landes unerlässlich. Deshalb ist es schön zu hören, dass Maria Altmann vom US-Supreme Court eingeräumt wird, den Staat Österreich zu klagen. Sie fordert die Rückgabe jener Bilder, die ihre Tante, die 1925 verstorbene Adele Bloch-Bauer, der Österreichischen Galerie hinterlassen wollte. Die Bilder kamen aber nicht direkt in Staatsbesitz, sondern auf gewundenen Wegen. Die Schenkung hätte erst nach dem Tod von Adeles Mann, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, erfolgen sollen. Doch zuvor musste Bloch-Bauer vor den Nazis in die Schweiz fliehen, sein Vermögen wurde arisiert. Er hatte leider nicht die Gelegenheit, Österreich, dieses Bollwerk des Herrn Karl gegen den Faschismus, zu beschenken.

Die Bilder sind trotzdem im Belvedere gelandet, aus Österreichs Sicht sogar ganz legal. Erst wurden sie der Galerie vom Nazi-Verwalter verkauft oder übergeben, dann erzielte die Zweite Republik eine Einigung mit den Erben. Alles wasserdicht, sagt man. Das also soll der letzte Wille der Adele Bloch-Bauer gewesen sein. Die Bilder bleiben in Wien, die Nachgeborenen sind abgefunden. Alles klar?

Nicht ganz. Wie gesagt, es ist erhebend, wenn sich ein Kleiner gegen einen Großen durchsetzt. Und die Art, wie Österreich zur Herausgabe der Bilder gezwungen werden soll, ist mindestens so umstritten wie das Beharren Wiens, dass alles rechtens sei. Ausgerechnet ein US-Gericht will einen souveränen Staat zu einem Prozess in den USA zwingen. Das ist neu. Üblicherweise legen Staaten ihre Konflikte durch Diplomatie oder durch deren Fortsetzung mit anderen Mitteln bei - aber dass ein anderer Staat auf die Anklagebank gerufen wird, ist bizarr. Besonders im Falle der USA, die zwar selber gerne den Weltenrichter spielen, aber nicht bereit sind, sich internationalen Gerichten oder gar der UNO zu unterwerfen. Dieselbe Logik, mit der man Frau Altmann beglückwünscht, zwingt dazu, dass man Österreich ermutigt, sich nicht dem Diktat einer anmaßenden Supermacht zu unterwerfen.

Wie löst man das Dilemma? Österreich ist lange schändlich mit der Restitution umgegangen. Erst die jetzige Regierung hat entscheidende Schritte der Versöhnung gesetzt. Was spricht also dagegen, dass Wolfgang Schüssel die 88-jährige Maria Altmann nach Wien einlädt, um mit ihr über den komplexen Fall Bloch-Bauer zu reden? Ganz ohne Richter. Im Kleinen. Aus reiner Menschlichkeit.

norbert.mayer@diepresse.com

Im

Zweifelsfall

soll man

für die
Kleinen, nicht

für die Großen

sein.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner