Artikel 9.6.2004, Der Standard

Etappensieg zur Gerechtigkeit

Maria Altmann darf die Republik Österreich in den USA klagen - die
Finanzprokuratur hingegen bagatellisiert die "Etappenniederlage"



Eines der sechs Bilder: "Adele Bloch-Bauer I"
Zur Forendiskussion des Original-Artikels
Ein weiterer Einspruch von österreichischer Seite ist nicht mehr
möglich: Der Supreme Court in Washington entschied am Montag mit sechs zu
drei Stimmen die Zuständigkeit der US-Gerichte im Fall Bloch-Bauer. Die
88-jährige Maria Altmann, die seit ihrer Flucht vor den Nationalsozialisten
in Los Angeles lebt, sprach dem Supreme Court "kolossale Dankbarkeit" aus:
"Das Urteil entspricht meinen Träumen, nicht meinen Erwartungen."


Maria Altmann hatte die Republik auf die Rückgabe von sechs Gemälden Gustav
Klimts geklagt, die einst ihrem Onkel, dem Industriellen Ferdinand
Bloch-Bauer, gehört hatten und sich seit der NS-Zeit in der Österreichischen
Galerie befinden. Nun, nach der jahrelangen Klärung der Zuständigkeit, wird
es tatsächlich in L.A. zum Prozess kommen. Randol E. Schoenberg, Altmanns
Anwalt, rechnet mit einem "trial date" spätestens Ende des Jahres. Für ihn
hat die Finanzprokuratur als rechtliche Vertretung der Republik "keine
Chance". Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Finanzminister Karl-Heinz Grasser
und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer sollten sich, meint Schoenberg,
künftig besser beraten lassen - und "nicht die Fehler ihrer Eltern und
Großeltern wiederholen", indem sie "gestohlene Kunst behalten".

Gottfried Toman von der Finanzprokuratur, die vergeblich auf die
völkerrechtliche Immunität gepocht hatte, sieht den Fall natürlich ganz
anders: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bilder rechtmäßig
österreichisches Eigentum sind." Daher habe er in den "der Republik
aufgezwungenen Prozess" gehen müssen: "Ich habe keine Alternative." Daher
seien auch die Anwaltskosten, die bisher rund 350.000 Euro betragen dürften,
kein Thema: "Was würde der Steuerzahler sagen, wenn wir die Bilder, deren
Wert auf 145 Millionen Euro geschätzt wurden, einfach herschenken würden?"

Zuständigkeit "nichts Neues"
Der Jurist steht nicht an, seinem Kollegen Schoenberg zu gratulieren: "Der
Supreme Court hat bisher bestehendes Recht über Bord geworfen. Die USA
wollen weltweit alles an sich reißen - aber gleichzeitig bestehen sie sehr
wohl auf ihrer eigenen Immunität." Christoph Schreuer vom Institut für
Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien hingegen
meinte gegenüber der APA, die Entscheidung sei "nichts Neues": Die
Zuständigkeit für Taten außerhalb der USA gebe es seit 1976. Die zu klärende
Frage sei vielmehr gewesen, ob der Foreign States Immunity Act auch auf
Taten anwendbar ist, die "angeblich - darüber ist ja nicht entschieden
worden - vor diesem Datum in Österreich begangen worden sind".

Die "Etappenniederlage" empfindet Toman nicht weiter tragisch. Denn der
Prozess müsse von den Amerikanern nach ös- terreichischem Recht und auf
Deutsch geführt werden: "Das verlangt Tollkühnheit." Zudem sei er bereits
neugierig auf das Beweisverfahren: "Die Entscheidung basiert ja lediglich
auf Schoenbergs Behauptungen und unter dem Deckmantel einer alten Dame: Das
hat Charme, sie hat die Emotionen auf ihrer Seite. Aber das wird nicht
reichen."

In der Tat ist der Fall höchst verzwickt. Denn den Ausgangspunkt bildet das
1923 verfasste Testament der zwei Jahre später verstorbenen Adele
Bloch-Bauer. In diesem "bittet" sie ihren Mann Ferdinand, den Erben, "meine
zwei Porträts und die vier Landschaften von Gustav Klimt nach seinem Tode
der Österreichischen Staatsgalerie in Wien zu hinterlassen". Sollte dieser
vor ihr sterben, falle ihrem Schwager Gustav das Erbe zu, den sie zur
Übergabe der Bilder "verpflichtet".

Eine "Bitte" von Adele
Adele äußerte also nur eine "Bitte". Ob diese erfüllt werden müsse oder
nicht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Hätte Adele die Entscheidung
ihrem Mann überlassen wollen, hätte sie dies doch durch eine Einschränkung
("wenn es meinem Mann recht ist") kenntlich machen können. Ihr Wunsch dürfte
es somit gewesen sein, dass die Bilder der Österreichischen Galerie
zufallen. Schoenberg kann aber ein Gutachten des Juristen Andreas Lintl
vorweisen, das sehr wohl zwischen "Bitte" und "Legat" unterscheidet; und
auch Karl Garzarolli, Direktor der Galerie, hielt 1948 nach dem Studium des
Testaments fest, die Bitte habe "nicht die Form eines Legates".

Ferdinand Bloch-Bauer versprach aber 1926, die Bitten seiner verstorbenen
Gattin "getreulich zu erfüllen, wenn sie auch nicht den zwingenden Charakter
einer testamentarischen Verfügung besitzen". Nur: Ein Versprechen kann
gebrochen werden. Zumal der Industrielle sein gesamtes Vermögen an die
Nationalsozialisten verloren hatte. Selbst seine Frau hätte es ihm
wahrscheinlich nachgesehen, wenn er der Bitte doch nicht nachgekommen wäre.

Andererseits besitzt der Begünstigte ein Klagerecht. Die Österreichische
Galerie hätte also, wenn sie nicht ohnedies durch NS-Gewalt in den Besitz
der Bilder gekommen wäre, das Legat vor Gericht einfordern können. Aber erst
nach dem Tod von Ferdinand Bloch-Bauer, der im Dezember 1945 im Schweizer
Exil starb. Denn bis zu diesem Zeitpunkt hätte er die Bilder ja der Galerie
willentlich vermachen können.

War denn aber Adele berechtigt, über die Gemälde zu bestimmen, die
höchstwahrscheinlich von ihrem Mann bezahlt wurden? Sie war: Laut Paragraf
662 des ABGB kann man auch fremdes Eigentum vermachen, wenn dieses dem Erben
gehört. Klartext: Ferdinand hätte auf das Erbe verzichten können, dann hätte
er auch nicht die Bitten erfüllen müssen; wenn er es aber antritt, war er,
sofern es sich wirklich um ein Legat handeln sollte, zur Erfüllung
verpflichtet. Die Österreichische Galerie hätte somit ein Anrecht auf die
Bilder.

Die Übergabe muss laut allgemeinem Sachenrecht aber redlich erfolgen. Und
das war kaum der Fall: Abgesehen von einem Landschaftsgemälde, das Ferdinand
1936 übergab, kamen die Bilder nur durch Enteignung in den Besitz der
Galerie.

Moralische Komponente
Nun kommen daher eine moralische Komponente und der Umstand, dass Österreich
während der NS-Zeit angeblich nicht existiert hat, ins Spiel. Denn der Staat
hätte die Bilder nach dem Krieg restituieren müssen - um in der Folge, nach
Bloch-Bauers Tod, das Erbe einklagen zu können. Wobei anzumerken ist, dass
Ferdinand die Schenkung wegen Undank hätte widerrufen können. Die
Restitution erfolgte aber nicht. Daher waren seine Erben nicht in der Lage,
einen Ausfuhrantrag zu stellen.

Dieser ist aber für das Kunstrückgabegesetz aus 1998 von entscheidender
Bedeutung: Obwohl es in Gehrers Sinn war, in allen "moralisch bedenklichen
Fällen" zu restituieren, ist eine Restitution nur möglich, wenn die
Gegenstände zurückgestellt und danach im Gegenzug für eine
Ausfuhrgenehmigung anderer Objekte abgepresst wurden.

Was nicht der Fall war: Der von Gehrer eingesetzte Kunstrückgabebeirat
sprach im Juli 1999 bezüglich fünf der sechs Gemälde keine Empfehlung zur
Restitution aus. Es stützte sich auf ein Gutachten der Finanzprokuratur.

Die Argumentation lautete: "Eine Ausfuhr der Klimt-Gemälde wäre nie in
Betracht gekommen, da sie im Eigentum des Bundes stehen." Dieser Satz wurde
heftig kritisiert, weil sich die Republik als Rechtsnachfolger des
NS-Regimes sieht. Der Wiener Anwalt Alfred Noll sprach daher von einer
"kulturpolitisch motivierten Abkehr vom Konsens über die Nichtexistenz
Österreichs zwischen 1938 und 1945". Die Entscheidung sei ein Eingeständnis
Österreichs an der Mittäterschaft; wenn dem aber nicht so sein sollte, dann
sei Österreich ein "unredlicher Besitzer" der Klimt-Gemälde und müsste diese
zurückgeben.

Randol E. Schoenberg und Hubertus Czernin, der 1999 ein zweibändiges Werk
zum Fall Bloch-Bauer (Die Fälschung) veröffentlichte, können zudem unzählige
Dokumente vorlegen, die den Tatbestand der Erpressung sehr wohl beweisen
sollen. Weiters wartet Schoenberg mit einem von ihm in Auftrag gegebenen
Gutachten auf: Rudolf Welser, Ordinarius für bürgerliches Recht an der Uni
Wien, und dessen Mitarbeiter Christian Rabl gelangten 2002 zu dem Schluss,
dass "die Republik Österreich in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen
Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben" habe.

Schoenberg bot Verhandlungen und die Einsetzung eines
Sachverständigengremiums ein, doch Gehrer riet zur Klage. Für den STANDARD
war sie zu keinem Kommentar bereit. (Thomas Trenkler/DER STANDARD,
Print-Ausgabe, 9./10. 6. 2004)

08. Juni 2004
19:04 MEZ Kommentar: Nationales Eigentum
Von Thomas Trenkler


Maria Altmann hat lange warten müssen, bis sie und ihr Anwalt Randol E.
Schoenberg diesen wichtigen Etappensieg erringen konnten: Der Supreme Court
in Washington hat die Zuständigkeit der US-Gerichte für den Fall Bloch-Bauer
bestätigt. Und die mittlerweile 88 Jahre alte Dame, die vor den
Nationalsozialisten nach Amerika fliehen musste, wird noch lange
weiterwarten müssen. Denn die Republik Österreich, auf die Rückgabe von
sechs Gemälden Gustav Klimts geklagt, ist willens, jedes rechtliche Mittel
auszureizen.

Einerseits verständlich: Geht es doch nicht nur um einen Wert von mindestens
145 Millionen Euro, sondern um Kunstwerke des Jugendstils, die unbestritten
Teil der österreichischen Identität sind. Dass die Gemälde von Gustav Klimt
und viele weitere (unter anderem von Egon Schiele) nur deshalb existieren,
weil das jüdische Großbürgertum die Jahrhundertwendekünstler, deren
Potenzial es als Erstes erkannte, großzügig förderte und mit Aufträgen
versorgte, wird gerne übersehen.

Und auch den moralischen Aspekt übersieht man geflissentlich. Unter
Umständen behält die österreichische Regierung dank juristischer Winkelzüge
sogar Recht; zu Recht aber wird sie die Bilder nie haben: nach allem, was
auch dem einstigen Besitzer Ferdinand Bloch-Bauer, der im Exil starb,
angetan wurde.

Natürlich weiß Maria Altmann, dass die Porträts ihrer Tante als nationales
Eigentum angesehen werden. Daher hatte sie angeboten, die Werke in
Österreich zu belassen - wenn ihrer Familie jene Gerechtigkeit widerfährt,
auf die sie seit Jahrzehnten hofft. Doch dazu war die österreichische Seite
nicht bereit: Man verschanzte sich nur hinter Gesetzestexten, wollte nie die
Auswirkungen erkennen - und riet Altmann gar die Klage. Die Chance auf eine
gütliche Einigung ist damit leider längst vertan. (DER STANDARD,
Print-Ausgabe, 9./10. 6. 2004)



08. Juni 2004
19:07 MEZ Kopf des Tages: E. Randol Schoenberg
Schönberg-Enkel lieferte seine beste Leistung


"Das war meine beste Leistung - zur richtigen Zeit und am richtigen
Ort", freute sich E. Randol Schoenberg Anfang März, als er eine Anhörung vor
dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gewonnen hatte. Nach seinem
jüngsten Sieg, dem diese Woche gefällten positiven Urteil des
Höchstgerichtes, das die Zuständigkeit von US-Gerichten im Rechtsstreit um
die Klimt-Bilder von Maria Altmann bestätigt, war er "sehr glücklich". Zumal
"die US-Regierung auf der Seite Österreichs stand".


Erich Randol Schoenberg, Enkel des österreichischen Komponisten Arnold
Schönberg, dessen Nachname für die der Umlaute nicht mächtigen Amerikaner
entsprechend abgeändert wurde, trägt wie jedes Kind des Schönberg-Sohnes
Ronald als zweiten Vornamen ein Anagramm des Namens Arnold.

E. Randol wurde am 12. September 1966 im vornehmen Stadtteil Santa Monica
von Los Angeles in Kalifornien geboren. Seine Mutter Barbara war die Tochter
eines ebenfalls in Wien geborenen österreichischen Komponisten, Erich Zeisl,
der 1939 in die USA emigriert war. Randol studierte zunächst Mathematik an
der Princeton University und verbrachte während des Studiums ein Semester an
der Freien Universität in Berlin, wo er seine zu Hause erworbenen
Deutschkenntnisse auffrischte. Später wechselte er auf Jus und absolvierte
sein Studium an der University of Southern California.

Bei der Anwaltsfirma Katten Muchin & Davis, der er von 1991 bis 1997
angehörte, war er unter anderem für die Verteidigung von Popstar Michael
Jackson wegen angeblicher Kinderbelästigung zuständig und vertrat den
Filmstar Kim Basinger erfolgreich in einer Klage wegen Vertragsbruches.

Im Jahr 2000 gründete Schoenberg dann seine eigene Anwaltsfirma, um sich auf
Fälle, die ihm am Herzen lagen, konzentrieren zu können, darunter den Fall
Bloch-Bauer und die Klage von fünfzig Emigrantenfamilien auf
Wiedergutmachung.

1996 hatte er die Fotografin Pamela Lynn Mayers geheiratet; das Paar
siedelte sich später in einem Haus in Brentwood an - in jenem eleganten Teil
von Los Angeles, wo O. J. Simpson angeblich seine Frau Nicole und deren
Freund ermordet hatte. Mit Simpson hat Randol Schoenberg eine weitere
Verbindung: Lange vor dem Doppelmord hatte sein Vater Ronald, damals Richter
im Los Angeles, den Fußballstar wegen Misshandlung seiner Frau zu 120
Stunden Sozialdienst verdonnert.

Das Ehepaar hat drei kleine Kinder: die sechsjährige Dora Susanna, den
vierjährigen Nathan Arnold und das Baby Joseph Samuel Schoenberg, geboren im
April 2004. Randols zahlreiche Hobbys reichen von der klassischen Musik, mit
der er aufgewachsen ist, über die Ahnenforschung bis hin zum Computer. (Susi
Schneider/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9./10. 6. 2004)


designed by:
 
Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:09

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner