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Klimt-Gemälde: Für Schüssel formale Entscheidung
Um eine "eher formale Entscheidung" handelt es sich laut Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel (ÖVP) beim jüngsten Erkenntnis des US-Höchstgerichts im Fall der sechs Klimt-Gemälde aus dem Erbe der Adele Bloch-Bauer. Das Urteil sei aber "ernst zu nehmen".
Die prozesstechnische Beurteilung könne er aber nicht abschätzen, so Schüssel heute. Einen Zusammenhang mit den zwei in den USA noch anhängigen großen Restitutionsverfahren sieht der Kanzler nicht.
"Österreichische Immunität ignoriert"
"Mit der Entscheidung wurde neues Recht geschaffen", kommentierte unterdessen Gottfried Toman von der Finanzprokuratur heute die gestrige
Entscheidung des US-Höchstgerichts. Es gehe jetzt nicht mehr nur um einen "Testamentsstreit": Die österreichische Immunität wird ignoriert."
"Das ist nichts Neues"
Die Kritik an "neuem Recht", das durch den Entscheid geschaffen werde, scheint Christoph Schreuer vom Institut für Völkerrecht und Internationale
Beziehungen der Universität Wien hingegen "maßlos übertrieben".
"Das ist nichts Neues", so Schreuer. "Bei dem vorliegenden Entscheid geht es
nicht um eine territoriale Ausweitung der Zuständigkeit der US-Gerichte."
Österreich kann in den USA geklagt werden
Das Höchstgericht in Washington entschied gestern, dass US-Gerichte für den
Besitzstreit zwischen der in Kalifornien lebenden Maria Altmann (88) und der Republik Österreich zuständig sind. Der frühere Besitzer musste - so wie
seine Nichte Altmann - vor den Nazis flüchten und die Bilder zurücklassen. Das Urteil bedeutet eine empfindliche Niederlage für die Republik - mit möglicherweise weit reichenden Folgen.
Mehr dazu in Wende im Streit um Klimt-Bilder
"Urteil besser, als man hoffen konnte"
88-jährige Klägerin im Klimt-Bilder-Fall: "Österreicher haben bisher alles geleugnet."
Höchst erfreut hat sich die Klägerin im Klimt-Bilder-Rechtsstreit, die 88-jährige Maria Altmann, über die Entscheidung des US-Höchstgerichts gezeigt, wonach für den Fall die US-Gerichtsbarkeit zuständig ist und die
beklagte Republik Österreich nicht wegen Staatenimmunität auf völkerrechtliche Immunität pochen kann.
"Meine erste Reaktion ist eine kolossale Dankbarkeit an den Supreme Court.
Das Urteil ist mit sechs zu drei besser, als man nur hoffen konnte", sagte die in Los Angeles lebende gebürtige Österreicherin, die selber vor den Nazis geflüchtet war, am Montag (Ortszeit) gegenüber der APA.
"Bisher haben sie geleugnet"
Altmann ist zuversichtlich, dass sie nach dem Sieg in der Zuständigkeitsfrage den Fall nun bei einer inhaltlichen Prüfung ihres
Anspruchs vor US-Gerichten gewinnen wird. "Nachdem der Supreme Court zu meinen Gunsten entschieden hat, hoffe ich jetzt, dass die Österreicher
sehen, dass sie so nicht weiterkommen. Bisher haben sie ja alles geleugnet", so die Klägerin.
Vor sechs Jahren habe sie bei einem Besuch in Österreich dem Staat die
Möglichkeit gegeben, über die Sache zu verhandeln. Die Vertreter der Republik Österreich hätten damals "fälschlich behauptet, dass ihnen die Bilder hinterlassen wurden", so Altmann.
"Urteil entspricht meinen Träumen"
Persönlich fühle sie sich nun nach der Entscheidung des Höchstgerichts "sehr aufgeregt" und "sehr müde", da sie von Reportern aus der ganzen Welt
angerufen werde, schildert die 88-Jährige.
Sie sei "glücklich, dass mir die USA die Möglichkeit gegeben haben, dass wir die Sache weitermachen können", erklärte sie. "Das Urteil entspricht meinen
Träumen, nicht meinen Erwartungen."
Nichte von Bloch-Bauer
Maria Altmann ist eine Nichte von Ferdinand und Adele Bloch-Bauer, einer
jüdischen Industriellen-Familie. Sie musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen, ihr Ehemann Fritz wurde einige Zeit im Konzentrationslager Dachau festgehalten. Über die Niederlande gelangte sie
in die USA, wo sie als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt.
Altmann klagt die Republik Österreich auf Herausgabe von sechs wertvollen Klimt-Bildern, die früher der Familie Bloch-Bauer gehörten. Nach der Flucht
von Ferdinand Bloch-Bauer wurden sie im Zuge der "Arisierung" des Eigentums von Juden einem kommissarischen Verwalter, Erich Führer, übereignet. Dieser
übergab bzw. verkaufte die Bilder an die Österreichische Galerie. Heute sind sie im Besitz der Republik Österreich.
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