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Klimt-Bilder: Verhandlung vor US-Gericht
Das US-Höchstgericht hat entschieden: US-Gerichte sind für den Fall der Klimt-Bilder zuständig. Die beklagte Republik Österreich kann sich nicht auf Staatenimmunität berufen.
Maria Altmann hat im Rechtsstreit um die Klimt-Bilder einen Etappensieg errungen. | (c) AP Die Argumentation der Republik Österreich, die Klage auf Herausgabe der
Bilder aus völkerrechtlichen Gründen abzuweisen, wurde nicht anerkannt. Der Streit um die sechs Klimtbilder tritt somit in eine neue Phase. "Meine erste
Reaktion ist eine kolossale Dankbarkeit an den Supreme Court. Das Urteil ist mit sechs zu drei besser als man nur hoffen konnte³, gab sich die 88-jährige
Erbin Maria Altmann zufrieden, wie die APA berichtet. Die drei Richter, die gegen die US-Zuständigkeit stimmten, warnten allerdings davor, dass die Entscheidung negative Folgen für die internationalen Beziehungen der USA
haben könnten.
Klägerin Altmann zeigt sich erfreut
Maria Altmann, eine gebürtige Österreicherin, die nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen musste, gelangte über die Niederlande in die USA
und ist mittlerweile US-Staatsbürgerin. Als Nichte von Ferdinand und Adele Boch-Bauer, einer jüdischen Industriellenfamilie, der die Klimt-Bilder gehörten, sieht sie die "arisierten³ Bilder zu Unrecht im Besitz der
Republik Österreich. Altmann ist nun zuversichtlich, dass sie den Fall vor US-Gerichten gewinnen wird. "Nachdem der Supreme Court zu meinen Gunsten
entschieden hat, hoffe ich jetzt, dass die Österreicher sehen, dass sie so nicht weiterkommen. Bisher haben sie ja alles geleugnet³, verkündete die Klägerin laut APA.
Verfahren über Klimt-Bilder wird eingeleitet
Seit dem Jahr 2000 war vor US-Gerichten darüber gestritten worden, ob die US-Gerichtsbarkeit für den Fall zuständig ist. Nach der Entscheidung des Höchstgerichts, das diese Frage nun geklärt hat, steht dem eigentlichen
Verfahren nun nichts mehr im Wege.
Republik Österreich zuversichtlich
Trotz dieser Niederlage ist die Republik Österreich weiterhin zuversichtlich, den Rechtsstreit zu gewinnen. Nach wie vor werden die
Klimt-Bilder als Eigentum der Republik betrachtet. Wie "orf.at³ berichtet, betonte Gottfried Toman von der Finanzprokuratur, dass lediglich die
Gerichtszuständigkeit entschieden sei "nicht mehr und nicht weniger³. Man werde letztlich vor Gericht Recht bekommen, zeigt sich Toman optimistisch. (phu)
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