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US-Gericht für Streit um Klimt-Bilder zuständig
Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder, die früher der jüdischen Familie Bloch-Bauer gehörten und nun im Besitz der Österreichischen Galerie
sind, hat das US-Höchstgericht am Montag für eine Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit erkannt. Die Klägerin Maria Altmann hat sich somit gegen die beklagte Republik Österreich bzw. die Österreichische Galerie
durchgesetzt.
Die Entscheidung des Höchstgerichts fiel mit sechs zu drei Stimmen und kam für Beobachter überraschend, da die US-Regierung die Position der Republik
Österreich unterstützt hatte. Das Urteil sagt noch nichts aus über das Eigentum, sondern ermöglicht Altmann nun eine inhaltliche Prüfung des Anspruchs auf Herausgabe der Bilder vor US-Gerichten.
Zwar wenig erfreut, aber trotzdem guter Dinge, den Rechtsstreit um die sechs Klimt-Bilder gewinnen zu können, reagierte Gottfried Toman von der
Finanzprokuratur. "Es wurde lediglich die Gerichtszuständigkeit entschieden - nicht mehr und nicht weniger", so Toman. Österreich betrachte die Bilder
weiterhin als Eigentum der Republik. Toman ist davon überzeugt, dass Österreich dies bei dem Verfahren auch beweisen und letztlich Recht bekommen wird.
In dem Prozess geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden. Fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand
bat, nach seinem Tod die Bilder der Österreichischen Galerie zu schenken.
Der jüdische Industrielle wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die
Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von den Nazis an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem
Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.
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