Artikel 7.6.2004, Salzburger Nachrichten

US-Gericht für Streit um Klimt-Bilder zuständig

Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder, die früher der jüdischen
Familie Bloch-Bauer gehörten und nun im Besitz der Österreichischen Galerie
sind, hat das US-Höchstgericht am Montag für eine Zuständigkeit der
US-Gerichtsbarkeit erkannt. Die Klägerin Maria Altmann hat sich somit gegen
die beklagte Republik Österreich bzw. die Österreichische Galerie
durchgesetzt.

Die Entscheidung des Höchstgerichts fiel mit sechs zu drei Stimmen und kam
für Beobachter überraschend, da die US-Regierung die Position der Republik
Österreich unterstützt hatte. Das Urteil sagt noch nichts aus über das
Eigentum, sondern ermöglicht Altmann nun eine inhaltliche Prüfung des
Anspruchs auf Herausgabe der Bilder vor US-Gerichten.

Zwar wenig erfreut, aber trotzdem guter Dinge, den Rechtsstreit um die sechs
Klimt-Bilder gewinnen zu können, reagierte Gottfried Toman von der
Finanzprokuratur. "Es wurde lediglich die Gerichtszuständigkeit entschieden
- nicht mehr und nicht weniger", so Toman. Österreich betrachte die Bilder
weiterhin als Eigentum der Republik. Toman ist davon überzeugt, dass
Österreich dies bei dem Verfahren auch beweisen und letztlich Recht bekommen
wird.

In dem Prozess geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier
Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden. Fünf davon sind im
Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand
bat, nach seinem Tod die Bilder der Österreichischen Galerie zu schenken.

Der jüdische Industrielle wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die
Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von den Nazis
an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem
Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner