Artikel 7.6.2004

Österreich kann in USA verklagt werden
Eine wichtige Entscheidung ist nun in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um sechs kostbare Klimt-Bilder gefallen: Das Höchstgericht in Washington entschied, dass US-Gerichte für den Besitzstreit zwischen der in Kalifornien lebenden Maria Altmann (88) und der Republik Österreich zuständig sind. Der frühere Besitzer musste - so wie seine Nichte Altmann - vor den Nazis flüchten und die Bilder zurücklassen. Dies bedeutet eine empfindliche Niederlage für die Republik - mit möglicherweise weit reichenden Folgen.

Republik nicht immun
Streit um Klimt-Bilder kann nun vor US-Gerichten fortgesetzt werden.

Das US-Höchstgericht in Washington hat die Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich anerkannt.

In dem Streit geht es um sechs kostbare Klimt-Bilder der Familie Bloch-Bauer, deren Wert auf rund 150 Mio. Dollar (122 Mio. Euro) geschätzt wird. Bloch-Bauer-Erbin Altmann fordert die Herausgabe der Bilder von der Republik Österreich.
 

Sechs Richter dafür, drei dagegen
 

Die Entscheidung des US-Höchstgerichts wurde mit Mehrheit für die in Los Angeles lebende Klägerin, Maria Altmann, getroffen. Sechs Richter entschieden gemäß ihres Antrags, drei sprachen sich dagegen aus.

Die beklagte Republik Österreich hatte gefordert die Klage auf Herausgabe der Klimt-Bilder aus völkerrechtlichen Gründen der Staaten-Immunität abzuweisen.
 

Grünes Licht für Verfahren über Bilder
 

In dem Verfahren wird seit dem Jahr 2000 vor US-Gerichten um die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit gerungen. Nach der endgültigen Entscheidung des Höchstgerichts über den Streit, ob US-Gerichte überhaupt zuständig sind, kann nun das eigentliche Verfahren beginnen.
 

Österreich geht weiter von Erfolg aus
 

Die Republik ist trotz der Niederlage weiter zuversichtlich, den Streit unm die wertvollen Gemälde zu gewinnen. Gottfried Toman von der Finanzprokuratur betonte, es sei "lediglich die Gerichtszuständigkeit entschieden - nicht mehr und nicht weniger."

Österreich betrachte die Bilder weiterhin als Eigentum der Republik. Toman ist davon überzeugt, dass Österreich dies bei dem Verfahren auch beweisen und letztlich Recht bekommen wird.
 

Altmann optimistisch
 

Sehr optimistisch zeigte sich auch Altmanns Anwalt, Randol Schoenberg. "Ich sehe nicht, wie eine vernünftig denkende Person daran zweifeln könnte", sagte er.
 

US-Gericht wird entscheiden
 

Nach dem Verfahrensstreit darüber, welches Gericht für den Fall zuständig ist, soll nun ein US-Gericht klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder die heute 88-jährige Bloch-Bauer-Nichte Altmann, die in Los Angeles lebt.
 

Droht eine Welle an Klagen?
 

Die Entscheidung des Supreme Court könnte weitreichende Folgen haben. Die Entscheidung wird Opfer von Grausamkeiten während des Zweiten Weltkriegs ermutigen, Klage einzureichen.

Frauen, die behaupten, während des Weltkriegs als Sexsklavinnen missbraucht worden zu sein, haben Japan in den USA verklagt; Holocaust-Überlebende und deren Nachfolger haben eine Klage gegen die französische Eisenbahn eingebracht, weil sie mehr als 70.000 Juden und andere Verfolgte in die KZs transportierte.
 

Mögliche Stolpersteine
 

Der Höchstrichter John Stevens wies darauf hin, dass das Außenministerium Gerichte noch immer bitten könne, solche Klagen nicht anzuerkennen. Der Richter Stephen Breyer meinte, dass US-Bürger wahrscheinlich ihre Forderungen zuerst in dem betreffenden Land geltend machen müssten.

Konkret ging es in dem Verfahren um ein Gesetz von 1976, in dem festgelegt wurde, wann andere Staaten in den USA verklagt werden können. Der Supreme Court entschied nun, dass das Gesetz auch rückwirkend angewandt werden kann.
 

Warnung vor Folgen
 

Jene drei Richter, die dagegen stimmten, warnten dagegen vor negativen Folgen für die die internationalen Beziehungen der USA.

Langer Streit um Rückgabe
Maria Altmann, 88-jährige Nichte von Adele und Ferdinand Bloch-Bauer klagte die Republik.

In dem in den USA anhängigen Rechtsstreit "Maria Altmann gegen die Republik Österreich bzw. die Österreichische Galerie" geht es um die Rückgabe der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt.

Die Bilder gehören heute zu den wertvollsten Kunstschätzen der Österreichischen Galerie im Belvedere und ziehen viele Touristen an.
 

Testament und Flucht vor Nazis
 

Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt. Darin bat sie ihren Mann Ferdinand, nach seinem Tode "meine zwei Porträts und die vier Landschaften" der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu hinterlassen. Adele starb 1925.

Nach dem "Anschluss" an Nazi-Deutschland musste der jüdische Zuckerindustrielle und Kunstsammler Ferdinand Bloch-Bauer nach Prag und dann nach Zürich fliehen, wo er 1945 mittellos starb. In einem Testament setzte er seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben ein.

Sein Vermögen, darunter auch die Bilder, wurde jedoch bereits nach seiner Flucht im Zuge der "Arisierung" des Eigentums von Juden einem kommissarischen Verwalter, Erich Führer, übereignet. Dieser übergab bzw. verkaufte die Bilder an das Museum.
 

Gutachter-Streit über Testament
 

Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand zu diesem Zeitpunkt noch lebte.

Auf Grund dieses Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, hatte sich im Jahr 1999 der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe ausgesprochen. Bundesministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) hatte daraufhin den Erben empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten.
 

Kein Erwerb des Eigentums
 

Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien, und seines Assistenten Christian Rabl kommt jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sieht keinen Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich.

Die Kernaussagen: "Die Republik Österreich hat in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom 4. 12. 1998 bestehen."
 

Nichte selbst ein Nazi-Opfer
 

Die Klägerin im anhängigen Verfahren, Maria Altmann, ist eine Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer. Sie musste selber nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen, ihr Ehemann Fritz wurde einige Zeit im Konzentrationslager Dachau festgehalten.

Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt. Sie ist heute 88 Jahre alt und hat bereits vor Gericht ausgesagt, damit auch bei einer möglichen weiteren Verzögerung des Verfahrens ihre Aussage erhalten bleibt.
 

Klage in Österreich zu teuer
 

Anwalt Randol Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von damals 24 Mio. S (1,74 Mio. Euro) hinterlegen müssen.
 

Gerichte entscheiden gegen Österreich
 

Zunächst wurde in Kalifornien in erster Instanz festgestellt, dass die Klage tatsächlich vor einem amerikanischen Gericht verhandelt werden kann. Dagegen hat die Republik berufen. Ein Berufungsgericht gab wieder den Klägern recht, die Republik rief dagegen das US-Höchstgericht in Washington an.
 

US-Regierung auf Seiten Wiens
 

Die US-Regierung gab eine Stellungnahme als "amicus curiae" (Rechtsfreund) ab, in der sie sich der Rechtsposition Österreichs anschließt. Die Republik Österreich sei durch Immunität vor der Klage geschützt. Die Regierung hatte vor möglichen Folgen für die internationalen Beziehungen der USA gewarnt.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner