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Österreich kann in USA verklagt werden Sechs Richter dafür, drei dagegen Die Entscheidung des US-Höchstgerichts wurde mit Mehrheit für die in Los Angeles lebende Klägerin, Maria Altmann, getroffen. Sechs Richter entschieden gemäß ihres Antrags, drei sprachen sich dagegen aus. Grünes Licht für Verfahren über Bilder In dem Verfahren wird seit dem Jahr 2000 vor US-Gerichten um die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit gerungen. Nach der endgültigen Entscheidung des Höchstgerichts über den Streit, ob US-Gerichte überhaupt
zuständig sind, kann nun das eigentliche Verfahren beginnen. Österreich geht weiter von Erfolg aus Die Republik ist trotz der Niederlage weiter zuversichtlich, den Streit unm die wertvollen Gemälde zu gewinnen. Gottfried Toman von der Finanzprokuratur betonte, es sei "lediglich die Gerichtszuständigkeit
entschieden - nicht mehr und nicht weniger." Altmann optimistisch Sehr optimistisch zeigte sich auch Altmanns Anwalt, Randol Schoenberg. "Ich sehe nicht, wie eine vernünftig denkende Person daran zweifeln könnte", sagte er. US-Gericht wird entscheiden Nach dem Verfahrensstreit darüber, welches Gericht für den Fall zuständig ist, soll nun ein US-Gericht klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder die heute 88-jährige
Bloch-Bauer-Nichte Altmann, die in Los Angeles lebt. Droht eine Welle an Klagen? Die Entscheidung des Supreme Court könnte weitreichende Folgen haben. Die Entscheidung wird Opfer von Grausamkeiten während des Zweiten Weltkriegs ermutigen, Klage einzureichen. Mögliche Stolpersteine Der Höchstrichter John Stevens wies darauf hin, dass das Außenministerium Gerichte noch immer bitten könne, solche Klagen nicht anzuerkennen. Der Richter Stephen Breyer meinte, dass US-Bürger wahrscheinlich ihre
Forderungen zuerst in dem betreffenden Land geltend machen müssten. Warnung vor Folgen Jene drei Richter, die dagegen stimmten, warnten dagegen vor negativen Folgen für die die internationalen Beziehungen der USA. Testament und Flucht vor Nazis Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt. Darin bat sie ihren Mann Ferdinand, nach seinem Tode "meine zwei Porträts und die vier Landschaften" der Republik Österreich bzw.
der Österreichischen Galerie zu hinterlassen. Adele starb 1925. Gutachter-Streit über Testament Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die Galerie mit der
tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Kein Erwerb des Eigentums Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien, und seines Assistenten Christian Rabl kommt jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sieht keinen
Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich. Nichte selbst ein Nazi-Opfer Die Klägerin im anhängigen Verfahren, Maria Altmann, ist eine Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer. Sie musste selber nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen, ihr Ehemann Fritz wurde einige Zeit im
Konzentrationslager Dachau festgehalten. Klage in Österreich zu teuer Anwalt Randol Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus
Kostengründen nicht weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von damals 24 Mio. S (1,74 Mio. Euro) hinterlegen müssen. Gerichte entscheiden gegen Österreich Zunächst wurde in Kalifornien in erster Instanz festgestellt, dass die Klage tatsächlich vor einem amerikanischen Gericht verhandelt werden kann. Dagegen hat die Republik berufen. Ein Berufungsgericht gab wieder
den Klägern recht, die Republik rief dagegen das US-Höchstgericht in Washington an. US-Regierung auf Seiten Wiens Die US-Regierung gab eine Stellungnahme als "amicus curiae" (Rechtsfreund) ab, in der sie sich der Rechtsposition Österreichs anschließt. Die Republik Österreich sei durch Immunität vor der Klage geschützt. Die Regierung hatte vor möglichen Folgen für die internationalen Beziehungen der USA gewarnt. |
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