|
Klimt-Bilder: US-Höchstgericht berät über Zuständigkeit
Übersicht
Vor dem US-Höchstgericht in Washington hat gestern eine Anhörung in dem
Rechtsstreit um die Rückgabe von sechs wertvollen Klimt-Bildern an die Nichte von Adele und Friedrich Blochbauer, Maria Altmann, stattgefunden.
Der Vertreter der Republik Österreich, Anwalt Scott Cooper, und der
Vertreter der Klägerin, Anwalt Randol Schoenberg, zeigten sich beide anschließend vor Journalisten optimistisch, dass jeweils ihre Seite im Rechtsstreit obsiegt.
Streit über Zuständigkeit
In dem Verfahren wird bisher nur um die Zuständigkeit gerungen. Österreich bestreitet die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit und wird dabei von der US-Regierung unterstützt, die eine entsprechende Stellungnahme abgegeben
hatte.
Rund eine Stunde lang debattierten die neun Höchstrichter mit den Anwälten sowie dem Vertreter der US-Regierung, Thomas Hungar. Dabei ging es um
völkerrechtliche Fragen der Staatensouveränität, der Immunität und der Rückwirkung des Foreign Souvereign Immunities Act (FSIA) von 1976.
Urteil in ein bis zwei Monaten
Die 88-jährige Blochbauer-Nichte Maria Altmann wurde von ihren vier Kindern und zwei Enkelkindern begleitet. "Ich hoffe natürlich das Beste", sagte sie nach der Anhörung.
"Ich habe kolossale Hochachtung vor dem amerikanischen Höchstgericht", fügte Frau Altmann hinzu. Die Richter werden nun über ein Urteil beraten, dass frühestens in ein bis zwei Monaten erwartet wird.
Leopold-Anwälte und Diplomaten
Auch die Anwälte, die Kunstsammler Rudolf Leopold im Rechtsstreit um das "Bildnis Wally" von Egon Schiele vertreten, sollen beim Gerichtstermin
anwesend gewesen sein. Weiters nahmen auch die österreichische Botschafterin in den USA, Eva Nowotny, sowie Botschafter Hans Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium, als Zuhörer teil.
25. Februar 2004 19:36 MEZ Klimt-Streit und Zuständigkeitsdebatte Am Mittwoch war Anhörung vor dem US-Höchstgericht, eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet
Detail aus: "Adele Bloch-Bauer II, stehend", Gustav Klimt
Washington - Das US-Höchstgericht befasst sich am Mittwoch, den 25. Februar, in einer Anhörung mit dem Rechtsstreit um sechs wertvolle
Klimt-Bilder, in dem die Zuständigkeit der US-Gerichte strittig ist. Im Verfahren fordert Klägerin Maria Altmann, eine Nichte von Adele Bloch-Bauer, die Herausgabe der Bilder von der Republik Österreich. Die 88-jährige
Altmann war vor den Nazis aus Österreich geflüchtet und lebt heute in Los Angeles, sie will bei der Verhandlung in Washington anwesend sein. Ihr Anwalt Randol Schoenberg argumentiert, dass die Zuständigkeit der
US-Gerichte für den Fall gegeben ist, die beklagte Republik Österreich bestreitet dies.
Revision eines Zuständigkeitsurteils im Sinne der Klägerin
Das Verfahren ist damit im Streit um die Zuständigkeit in der höchsten US-Instanz angelangt. Maria Altmann hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Diese
beruft sich aber auf die Staatenimmunität und bestreitet daher eine Zuständigkeit der US-Gerichte. Sie hat gegen die Entscheidung eines kalifornischen Berufungsgerichts zu Gunsten der Klägerin Altmann Revision
eingelegt, die vom US-Höchstgericht angenommen wurde.
Keine inhaltliche Prüfung der Klage
Bei der mündlichen Anhörung am Mittwoch (11 Uhr Ortszeit - 17 Uhr MEZ) haben
die neun Richter rund eine Stunde lang Gelegenheit, an den Anwalt der beklagten Republik Österreich, Scott Cooper, an den Anwalt der Klägerin Altmann, Randol Schoenberg, sowie an den Vertreter der US-Regierung Fragen
zu stellen. Dabei wird vermutlich primär die Rechtsgrundlage für die von der Klägerin behauptete Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit erörtert. Eine
inhaltliche Prüfung der Klage findet aber keinesfalls statt. Präsident des US-Höchstgerichts ist der konservative Richter William Rehnquist.
Debatte der Höchstrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Freitag
Am Freitag werden die neun Höchstrichter dann in einer nichtöffentlichen Sitzung den Fall noch einmal diskutieren und über ein Urteil abstimmen.
Anschließend wird ein Richter mit der schriftlichen Ausfertigung des Urteils beauftragt. Die Entscheidung des Höchstgerichts, ob in dem Fall US-Gerichte zuständig sind oder nicht, wird aber vermutlich erst in zwei bis drei
Monaten veröffentlicht werden.
Rückgabeansprüche
In dem Prozess geht es um Rückgabeansprüche betreffend der Bilder "Adele
Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl" von Gustav Klimt. Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem
Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.
Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand
Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis
eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und
seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das dem Zuständigkeitsstreit folgende Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin
Altmann. (APA)
|