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Klimt-Bilder: Anhörung vor US-Höchstgericht über Zuständigkeit
88-jährige Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann klagte Republik Österreich auf
Herausgabe von sechs Bildern - Entscheidung erst in einigen Monaten erwartet
Washington (APA) - Das US-Höchstgericht befasst sich am Mittwoch (25. Februar) in einer Anhörung mit dem Rechtsstreit um sechs wertvolle
Klimt-Bilder, in dem die Zuständigkeit der US-Gerichte strittig ist. Im Verfahren fordert Klägerin Maria Altmann, eine Nichte von Adele Bloch-Bauer, die Herausgabe der Bilder von der Republik Österreich. Die 88-jährige
Altmann war vor den Nazis aus Österreich geflüchtet und lebt heute in Los Angeles, sie will bei der Verhandlung in Washington anwesend sein. Ihr Anwalt Randol Schoenberg argumentiert, dass die Zuständigkeit der
US-Gerichte für den Fall gegeben ist, die beklagte Republik Österreich bestreitet dies.
Das Verfahren ist damit im Streit um die Zuständigkeit in der höchsten
US-Instanz angelangt. Maria Altmann hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Diese beruft sich aber auf die Staatenimmunität und bestreitet daher eine
Zuständigkeit der US-Gerichte. Sie hat gegen die Entscheidung eines kalifornischen Berufungsgerichts zu Gunsten der Klägerin Altmann Revision eingelegt, die vom US-Höchstgericht angenommen wurde.
Bei der mündlichen Anhörung am Mittwoch (11 Uhr Ortszeit - 17 Uhr MEZ) haben die neun Richter rund eine Stunde lang Gelegenheit, an den Anwalt der beklagten Republik Österreich, Scott Cooper, an den Anwalt der Klägerin
Altmann, Randol Schoenberg, sowie an den Vertreter der US-Regierung Fragen zu stellen. Dabei wird vermutlich primär die Rechtsgrundlage für die von der
Klägerin behauptete Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit erörtert. Eine inhaltliche Prüfung der Klage findet aber keinesfalls statt. Präsident des US-Höchstgerichts ist der konservative Richter William Rehnquist.
Am Freitag werden die neun Höchstrichter dann in einer nichtöffentlichen Sitzung den Fall noch einmal diskutieren und über ein Urteil abstimmen. Anschließend wird ein Richter mit der schriftlichen Ausfertigung des Urteils
beauftragt. Die Entscheidung des Höchstgerichts, ob in dem Fall US-Gerichte zuständig sind oder nicht, wird aber vermutlich erst in zwei bis drei Monaten veröffentlicht werden.
In dem Prozess geht es um Rückgabeansprüche betreffend der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt. Die ersten fünf davon sind im Testament von
Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.
Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw.
verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das dem Zuständigkeitsstreit
folgende Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Altmann.
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