Artikel 23.2.2004, Die Presse

Streit Um Klimt-Bilder:
Supreme Court entscheidet über Klage gegen Österreich

(Die Presse) 23.02.2004

Das US-Höchstgericht beschäftigt sich am Mittwoch mit dem Streit um sechs
Klimt-Gemälde, die im Belvedere hängen.


WIEN (fa). Ein Streit um sechs Gemälde von Gustav Klimt, ein juristisch
umstrittenes Testament und eine Klage gegen die Republik Österreich auf
amerikanischem Boden. Das sind die explosiven Ingredienzien im Rechtsstreit
Maria V. Altmann gegen die Republik Österreich, der übermorgen den Supreme
Court in Washington D. C. beschäftigt. Das Hearing am Mittwoch soll dem
US-Höchstgericht die Grundlagen für seine Entscheidung in einer
völkerrechtlichen Vorfrage liefern, die für den Ausgang des eigentlichen
Verfahrens (wem gehören die wertvollen Gemälde?) von vorentscheidender
Bedeutung ist: Kann die Republik Österreich vor einem US-Gericht geklagt
werden?

Grundsätzlich gilt im Völkerrecht nämlich die Regel, dass kein Staat über
einen anderen zu Gericht sitzen kann. Der "Foreign Sovereign Immunities Act"
(FSIA) legt allerdings jene Ausnahmen im US-Recht fest, in denen diese Regel
gebrochen werden kann. Drei US-Instanzen sind bisher davon ausgegangen, dass
ein Klagerecht in den USA besteht.

Anknüpfungspunkt für diese Rechtsmeinung ist eine Bestimmung im FSIA, die
eine amerikanische Zuständigkeit vorsieht, wenn kommerzielle Aktivitäten des
Beklagten in den USA vorliegen. Im konkreten Fall sind damit
Werbeaktivitäten der Österreichischen Galerie gemeint, die auch in Amerika
um Besucher des Belvederes in Wien wirbt.

Zwei Indizien sprechen allerdings dafür, dass Österreich gute Chancen hat,
bei seinem ersten Auftritt vor dem Supreme Court seit dem Bestehen der USA
zu obsiegen. Zum einen hat das amerikanische Justizministerium mit einem
sogenannten "Amicus-curiae"-Brief im Verfahren Position für Österreich
bezogen und dafür plädiert, die österreichische Immunität gegen Forderungen
vor einem US-Gericht zu akzeptieren.

Zum Zweiten ist es äußerst selten, dass der Supreme Court eine Entscheidung
der Unterinstanzen an sich zieht. Was dafür spricht, dass das Höchstgericht
die bisher getroffenen Entscheidungen korrigieren könnte. Gottfried Toman,
der in der Finanzprokuratur für den Fall zuständig ist, zeigt sich
optimistisch, dass sich Österreichs Position durchsetzt. Sollte die Klage
dennoch in den USA angenommen werden, müsste das US-Gericht österreichisches
Recht anwenden, um zu klären, wem das Eigentum an den Bildern zukommt.

Die in den USA lebende Maria Altmann, eine Erbin nach dem 1945 verstorbenen
Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, erhebt Anspruch auf sechs Gemälde von
Gustav Klimt, die Teil der Sammlung der Österreichischen Galerie sind. Doch
die auf Grundlage des Streitwertes von 150 Millionen Euro berechneten
Gerichtskosten bewogen Altmann-Anwalt Randol Schoenberg, die Klage gegen
Österreich vor einem US-Gericht einzubringen. Dort fallen keine Kosten an.

Die Entscheidung des Supreme Courts, die frühestens für Ende April erwartet
wird, könnte dem Verfahren ein jähes Ende bereiten. Denn Schoenberg will
sich noch nicht festlegen, ob seine Mandantin auch in Österreich das
Verfahren fortführen würde.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner