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Streit Um Klimt-Bilder: Supreme Court entscheidet über Klage gegen Österreich
(Die Presse) 23.02.2004
Das US-Höchstgericht beschäftigt sich am Mittwoch mit dem Streit um sechs Klimt-Gemälde, die im Belvedere hängen.
WIEN (fa). Ein Streit um sechs Gemälde von Gustav Klimt, ein juristisch
umstrittenes Testament und eine Klage gegen die Republik Österreich auf amerikanischem Boden. Das sind die explosiven Ingredienzien im Rechtsstreit Maria V. Altmann gegen die Republik Österreich, der übermorgen den Supreme
Court in Washington D. C. beschäftigt. Das Hearing am Mittwoch soll dem US-Höchstgericht die Grundlagen für seine Entscheidung in einer völkerrechtlichen Vorfrage liefern, die für den Ausgang des eigentlichen
Verfahrens (wem gehören die wertvollen Gemälde?) von vorentscheidender Bedeutung ist: Kann die Republik Österreich vor einem US-Gericht geklagt werden?
Grundsätzlich gilt im Völkerrecht nämlich die Regel, dass kein Staat über einen anderen zu Gericht sitzen kann. Der "Foreign Sovereign Immunities Act"
(FSIA) legt allerdings jene Ausnahmen im US-Recht fest, in denen diese Regel gebrochen werden kann. Drei US-Instanzen sind bisher davon ausgegangen, dass ein Klagerecht in den USA besteht.
Anknüpfungspunkt für diese Rechtsmeinung ist eine Bestimmung im FSIA, die eine amerikanische Zuständigkeit vorsieht, wenn kommerzielle Aktivitäten des Beklagten in den USA vorliegen. Im konkreten Fall sind damit
Werbeaktivitäten der Österreichischen Galerie gemeint, die auch in Amerika um Besucher des Belvederes in Wien wirbt.
Zwei Indizien sprechen allerdings dafür, dass Österreich gute Chancen hat,
bei seinem ersten Auftritt vor dem Supreme Court seit dem Bestehen der USA zu obsiegen. Zum einen hat das amerikanische Justizministerium mit einem
sogenannten "Amicus-curiae"-Brief im Verfahren Position für Österreich bezogen und dafür plädiert, die österreichische Immunität gegen Forderungen vor einem US-Gericht zu akzeptieren.
Zum Zweiten ist es äußerst selten, dass der Supreme Court eine Entscheidung der Unterinstanzen an sich zieht. Was dafür spricht, dass das Höchstgericht
die bisher getroffenen Entscheidungen korrigieren könnte. Gottfried Toman, der in der Finanzprokuratur für den Fall zuständig ist, zeigt sich optimistisch, dass sich Österreichs Position durchsetzt. Sollte die Klage
dennoch in den USA angenommen werden, müsste das US-Gericht österreichisches Recht anwenden, um zu klären, wem das Eigentum an den Bildern zukommt.
Die in den USA lebende Maria Altmann, eine Erbin nach dem 1945 verstorbenen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, erhebt Anspruch auf sechs Gemälde von
Gustav Klimt, die Teil der Sammlung der Österreichischen Galerie sind. Doch die auf Grundlage des Streitwertes von 150 Millionen Euro berechneten Gerichtskosten bewogen Altmann-Anwalt Randol Schoenberg, die Klage gegen
Österreich vor einem US-Gericht einzubringen. Dort fallen keine Kosten an.
Die Entscheidung des Supreme Courts, die frühestens für Ende April erwartet
wird, könnte dem Verfahren ein jähes Ende bereiten. Denn Schoenberg will sich noch nicht festlegen, ob seine Mandantin auch in Österreich das Verfahren fortführen würde.
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