Artikel 12.1.2004, Profil

Österreich vor US-Höchstgericht Restitution. Drei Jahre nach dem Abkommen von Washington lassen der erhoffte Rechtsfrieden und damit die Freigabe der Entschädigung für NS-Opfer auf sich warten.

von Marianne Enigl

Der Fall trägt die Gerichtszahl “No. 03-13“ des Supreme Court of the United States, des Höchstgerichts der Vereinigten Staaten. Die mündliche Verhandlung ist für Mittwoch, den 25. Februar 2004 anberaumt, als Prozessparteien werden in Washington dazu die “Republik Österreich gegen Maria Altmann“ aufgerufen werden. Es ist das erste Mal, dass Österreich vor dem amerikanischen Höchstgericht steht: Verhandelt wird der Einspruch der Republik dagegen, dass zwei Gerichtsinstanzen die Klage der 87-jährigen Maria Altmann auf Rückstellung von sechs “arisierten“ Klimt-Gemälden zugelassen hatten.

Das Verfahren muss klären, ob ein fremder Staat trotz seiner Souveränität vor einem US-Gericht klagbar ist, und es ist wegen seiner Bedeutung für das internationale Recht höchst brisant. Es zeigt vor allem aber eines: Drei Jahre nach Abschluss des Washingtoner Abkommens, das der damalige US-Beauftragte Stuart Eizenstat und das Kabinett Schüssel I am 17. Jänner 2001 über die Entschädigung von NS-Opfern vereinbart haben, sind die erwartete Rechtssicherheit vor Klagen und die Freigabe der vereinbarten 210 Millionen Dollar weiter entfernt denn je.

Die Rückgabe von enteigneter Kunst ist durch das bilaterale Abkommen nicht erfasst. Dennoch hat der von Anwalt Randy Schoenberg, einem Enkel Arnold Schönbergs, vertretene Klimt-Fall direkte Auswirkungen auf das zweite brisante Verfahren, das in den USA gegen Österreich läuft: die im Oktober 2000 in New York eingebrachte Sammelklage von NS-Opfern gegen die Republik und zahlreiche heimische Unternehmen wie die VA Stahl AG und VA Tech AG, das Dorotheum und mehrere Banken. Hier hat Österreich den Supreme Court um Entscheidung ersucht, ob nach der zwischenstaatlichen politischen Einigung von Washington ein amerikanisches Gericht über NS-Entschädigungsfragen urteilen kann. Das US-Höchstgericht nimmt jährlich nur zwischen 80 und einhundert Fälle an. Ob es über eine zweite Österreich-Causa entscheidet, wird erst nach dem Richterspruch im Klimt-Fall feststehen, der für Frühsommer erwartet wird.

Konsequenzen. Die eminente politische Bedeutung des Österreich-Verfahrens in den USA wird aus der Stellungnahme klar, die der amerikanische Generalanwalt Theodore B. Olson und das US-Außenministerium dem Supreme Court übermittelt haben. Darin heißt es unter anderem, dass US-Gerichte selbst die Immunität Libyens bestätigten, als das Land in einer Klage für den Anschlag auf ein US-Flugzeug verantwortlich gemacht werden sollte, und die Klage abwiesen. Die Entscheidungen der Unterinstanzen, dass Österreich keine staatliche Souveränität und damit keine Immunität vor US-Gerichten zustünden, seien falsch. Und weiter: “Folgte man diesen Feststellungen, könnte das schwer wiegende Konsequenzen für die US-Außenpolitik haben, einschließlich der dann ebensolchen Behandlung der USA vor ausländischen Gerichten.“

Auch in die Sammelklage gegen Österreich haben sich höchste US-Stellen wiederholt eingeschaltet. Zuletzt schrieb das US-Justizministerium an die zuständige Richterin Shirley W. Kram, sie möge auf “Abweisung der Klage entscheiden“. Der jüngste Vorstoß des Anwalts der Kläger, Jay Fialkoff, und seines österreichischen Konsulenten Ewald Weninger deutet jedoch eine Verschärfung der Gangart an. Sie stellen infrage, ob und wie sichergestellt ist, dass die von Österreich im Entschädigungsfondsgesetz festgelegte Summe tatsächlich in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird. Weninger: “Das Urteil überlasse ich dem US-Gericht.“ Zweifel an der Bereitstellung der Gelder werden vom Außenministerium und auch dem Chefverhandler der Wirtschaft, Herbert Pichler, vehement zurückgewiesen. Pichler: “Wir haben alles getan, um das Gesetz rasch wirksam werden zu lassen. Die Beträge sind garantiert.“ An den Nationalfonds werden die Gelder - rund 140 Millionen Dollar steuert die Wirtschaft und 70 Millionen Dollar die Republik bei - erst dreißig Tage nach Beilegung der US-Klagen überwiesen. Neben der Israelitischen Kultusgemeinde haben auch Carl und Ludwig Habsburg Entschädigungs-Anträge gestellt. Für die betagten NS-Opfer, die aus aller Welt Dokumente für nie abgegoltene Ansprüche nach Wien gesandt haben, sind die rechtspolitischen Verwicklungen “fast nicht mehr begreifbar“, so Hannah Lessing vom Nationalfonds.

Darlehen. Ungeachtet der Zuspitzung in den USA, zeichnet sich zwischen der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) und dem offiziellen Österreich jedoch Entspannung ab. IKG-Präsident Ariel Muzicant hatte das Washington-Abkommen nur paraphiert, da Ansprüche für zerstörtes Gemeinde- und Vereinsvermögen nicht dotiert wurden. Nun leistete die Steiermark als erstes Bundesland 1,2 Millionen Euro an Entschädigung, und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer unterstützt die jüdische Gemeinde mit jährlichen Darlehen von 770.000 Euro. Die erste Darlehensüberweisung kam am Tag vor Weihnachten.

Die Republik Österreich ist als Eigentümerin der Österreichischen Galerie geklagt, in der sich die Klimt-Gemälde befinden. Bildtext: Bild: US-Verhandler Eizenstat, Bundeskanzler Schüssel Einigung über Fonds für NS-Opfer im Jänner 2001

Klage auf Rückgabe von Klimt-Gemälden “Adele Bloch-Bauer I“ ist eines der Werke Gustav Klimts in dem Verfahren, in dem der Supreme Court der Vereinigten Staaten entscheidet, ob gegen Österreich in den USA Prozess geführt werden kann.

“Derartige Fälle haben Präzedenzwirkung“ Hans Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium, über die Prozesse gegen Österreich in den USA.

profil: Kann Österreich sich auf die USA noch verlassen? Das vor drei Jahren abgegebene “Statement of Interest“, mit dem die US-Regierung amerikanischen Gerichten empfiehlt, Restitutionsklagen gegen Österreich nicht zuzulassen, da sie dem außenpolitischen Interesse der USA widersprechen, hat sich als wirkungslos erwiesen.

Winkler: Man hat über das Risiko, dass das “Statement of Interest“ Gerichte nicht bindet, Bescheid gewusst. Und von den dreizehn Klagen gegen Österreich in den USA sind ja nur ganz wenige geblieben.

profil: Sie haben selbst nach dem Washingtoner Abkommen vom Jänner 2001 gesagt, damit sei Rechtssicherheit weit gehend gewährleistet.

Winkler: Natürlich sind wir enttäuscht, dass das nicht so umfassend gewirkt hat, wie wir alle, auch die Regierungen, erwartet hatten.

profil: In der Klage um die Klimt-Gemälde muss sich Österreich demnächst sogar vor dem Höchstgericht der USA verantworten. Ist das nicht eine gewaltige Blamage für Österreichs Umgang mit Restitution und die österreichische Außenpolitik?

Winkler: Wir sind ja selbst zum Supreme Court gegangen. Ich betrachte das nicht als unehrenhaft.

profil: Der Fall hat auch in der internationalen Außenpolitik großes Echo. Japan, Frankreich und Mexiko haben sich mit Stellungnahmen eingeschaltet, da sie fürchten, Österreich könnte Schule machen, wenn die Souveränität Staaten nicht mehr davor schützt, in den USA vor Gericht gestellt zu werden.

Winkler: Es geht um eine wichtige Frage des internationalen Rechts, die Frage der Staatenimmunität, etwas, das ja seit langem sehr umstritten ist.

profil: Vor allem fürchten auch die USA Beispielsfolgen, dass sie in anderen Ländern vor Gericht gestellt werden könnten.

Winkler: Natürlich. Derartige Fälle haben Präzedenzwirkung, und die USA sind in der ganzen Welt exponiert. Aber wir wollen uns bei den Sammelklagen nicht hinter der staatlichen Souveränität verstecken, sondern sagen, es gibt einen aufrechten Vertrag zwischen den USA und Österreich, und das soll das Gericht akzeptieren und die Klage abweisen.

profil: Im Verfahren gegen Österreich in New York wurde von den Klägern nun in- frage gestellt, ob das Gesetz über die Entschädigung von NS-Opfern überhaupt rechtswirksam in Kraft getreten ist und ob die beschlossenen 210 Millionen US-Dollar zur Verfügung stehen.

Winkler: Mit allem Respekt, aber ein österreichisches Gesetz vor ein US-Gericht zu bringen grenzt an Absurdität. Wenn es Zweifel gibt, muss man vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof gehen, aber nicht vor ein US-Gericht.

profil: Hat sich die Einstellung gegenüber Österreich in den USA verschlechtert, seit dort österreichische Angelegenheiten vor Gericht ausgetragen werden?

Winkler: Im Gegenteil. Ich mache meinen Job seit acht Jahren, so gut wie jetzt waren unsere Beziehungen zu jüdischen Organisationen nie.

profil: Wie soll sich der Prozessknoten in den USA auflösen? In Österreich scheint es ja zwischen der Regierung und der Israelitischen Kultusgemeinde Entspannung zu geben.

Winkler: Es gibt Dinge, wie die Ansprüche der Kultusgemeinde, die zu lösen sein werden. Es wäre uns allen zu wünschen, dass die Verfahren in den USA heuer beendet werden. Denn im schlimmsten Fall könnte das noch viele Jahre dauern, die inhaltliche Prüfung der Klagen ist ja bisher noch nicht einmal begonnen worden. “Könnte noch viele Jahre dauern“.


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Dr. Stefan Gulner