Artikel 5.5.2003, Die Presse

Kultur/ Kultur News

Streit um Klimt-Bilder
Kein Ende im Streit um sechs Klimt-Bilder der Österreichischen Galerie
Belvedere. Wien muss nach einer Niederlage in Kalifornien den Supreme Court anrufen.
 

VON HANS HAIDER
 

Im Streit um zwei Klimt-Porträts der 1925 verstorbenen Bankierstochter und
Industriellengattin Adele Bloch-Bauer, um drei Landschaften und ein
(unvollendetes) Porträt Amalie Zuckerkandls hat Maria Altmann in Kalifornien
gegen die Republik Österreich zwei Siege in Verfahrensfragen erfochten: Der
US Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco bekräftigte zu
Weihnachten 2002 die Zuständigkeit eines US-Gerichts und lehnte letzte Woche
den österreichischen Antrag auf neuerliche Anhörung ab.

Diese jüngste Entscheidung überraschte. Denn das Justizministerium in
Washington schloss sich in einem "Amicus curiae"-Brief der österreichischen
Meinung an, dass gemäß Völkerrecht kein Staat über den anderen zu Gericht
sitzen dürfe (die Ausnahmen sind im US-"Foreign Sovereign Immunities Act"
genau geregelt). Die drei Richter begründeten ihr Zwei-Seiten-Kurzurteil mit
einer in London im Jänner 1943 veröffentlichten "Interalliierten Deklaration
gegen Enteignung in Ländern unter feindlicher Besatzung und Kontrolle".
Diese hatte allerdings als Ad-hoc-Maßnahme mitten im Krieg ein logisches
Ablaufdatum: Sie sei als "expression of solidarity" beschlossen, heißt es in
den erläuternden Bemerkungen, bis die nationale Souveränität, und politische
Struktur der überfallenen und bekriegten Staaten wiederhergestellt ist. Dass
heute eines der Länder - etliche waren durch Exilregierungen in London
vertreten - mit Berufung auf diese Deklaration über Österreich Recht
sprechen darf, dünkt unwahrscheinlich. Zumal das damals nicht existierende
Österreich nie als Feindesland angesehen wurde, sondern wie Polen, die
Tschechoslowakei oder Norwegen als Opfer deutscher Rechtsbrüche. Zudem
diktierten die Alliierten im Österreichischen Staatsvertrag 1955 selber
finale Regelungen in den Enteignungsfragen.

Der Viertel-Erbin nach ihrem Onkel Ferdinand Bloch-Bauer (Maria Altmann ist
87 und hat drei Kinder als mögliche Erben) steht in Österreich der Rechtsweg
offen. In Wien kann das Zivilgericht klären, ob die Österreichische Galerie
rechtmäßig zu Bildern kam - oder das Kunstrestitutionsgesetz 1998 angewandt
werden muss. Kunstgut im Wert von etwa fünf Milliarden Schilling wurde
bereits gesetzeskonform aus staatlichen Sammlungen restituiert.

Fünf Gemälde, um die seit 1999 gestritten wird, stammen aus dem Besitz von
Adele Bloch-Bauer, sie hat sie im Testament zwei Jahre vor ihrem Tod 1925
der Staatsgalerie zugesprochen; das sechste, Zuckerkandl, bekam die
Österreichischen Galerie 1988 von einer Kunsthändlerin geschenkt. Auf dieses
erheben neben Maria Altmann auch Zuckerkandl-Nachkommen Anspruch.

Schon im September 1999 brachte der Anwalt Stefan Guldner in Wien eine Klage
gegen die Republik Österreich ein. Streitwert: zwei Milliarden Schilling.
Das Zuckerkandl-Porträt war noch ausgeklammert. Erst Anwalt Randol
Schoenberg nahm es in Los Angeles in seine Klageschrift mit hinein, als
Guldner wegen der voraussehbar hohen Verfahrenskosten in Wien das Verfahren
aufgab. In den USA sind die Risken für einen Kläger ungleich geringer und
dürfen sich Anwälte mit Erfolgshonoraren anbieten.

Maria Altmanns materielle Situation habe letztlich den Ausschlag gegeben,
dass in Kalifornien (auch dort aber gemäß österreichischem Gesetz)
entschieden werden soll, betonten Guldner wie Schoenberg. Die besondere
Notlage einer von den Österreichern Beraubten zieht sich durch viele
amerikanische Medienberichte.

Ein jüngst veröffentlichter Teilbericht der Historikerkommission führt aber
vor, dass kaum ein Rückstellungsverfahren korrekter abgewickelt wurde als
das nach dem 1945 in Zürich verstorbenen Ferdinand Bloch-Bauer. In seinem
Fall, so liest man zwischen den Zeilen, habe die (von der ÖVP beherrschte)
Vermögenssicherungsstelle auffällig gut funktioniert - hatte doch diese
Familie, obwohl tschechoslowakische Bürger, den Ständestaat kräftig
unterstützt.

Die Autoren der Studie "Eigentumsänderungen in der österreichischen
Industrie 1938 bis 1945" schreiben über die Zuckerfabrik Bruck a. d. Leitha:
"Die Eigentümer von 1938, allen voran die Bloch-Bauers, bekamen sicherlich
nicht weniger zurück, als ihnen 1938/39 entzogen war". Es war der Bruder
Maria Altmanns, Karl Bloch-Bauer, als Geschäftsführer, dem im Mai 1938
"Buchfälschungen, Veruntreuung von Formengeldern seit 1929,
Gewinnverschleierung, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldzahlungen an
Würdenträger des Schuschnigg-Regimes" vorgeworfen wurde.

Der nächstliegende Verdacht, dass es sich dabei um eine der üblichen
Nazi-Lügen gegen politische Gegner handelte, ließ sich nicht beweisen. Karl
und Onkel Ferdinand (der "Präsident") hatten fliehen können. Sie legten
später in Selbstanzeigen Teilgeständnisse ab (darunter über
Schmiergeldzahlungen an Politiker und Journalisten).

Ihre Zucker-Aktien hatten sie eine Woche vor dem Anschluss in Zürich
deponiert. Das Finanzamt kompensierte die - nach 1945 auch von den
Alliierten anerkannten - Steuerschulden mit der Kunstsammlung. Die
Forderungen des Fiskus, so stellten die Historiker, waren keine unter
NS-Terrortiteln wie die "Fluchtsteuer". Die Zucker-Aktien sicherte sich ein
reichsdeutscher Investor mit einem ordentlichen Angebot von der
Schweizerischen Bankgesellschaft. Das im Dezember 1919 erworbene Palais in
der Wiener Elisabethstraße kaufte die Reichsbahn. Als "deutsches Eigentum"
wurde die Brucker Zuckerfabrik nach 1945 ein USIA-Betrieb und nach dem
Staatsvertrag restituiert. Zum Vorkriegswert.

Den größeren Teil ihres Vermögens büßte die Bloch-Bauer-Dynastie (als
Deutsche rechtlos gemäß den Benes-Dekreten) 1945/48 in der Tschechoslowakei
ein. Ihr offizieller Wohnsitz war Schloss Jungfer-Brezan bei Prag. Ferdinand
Bloch-Bauer, ein großer Jagdherr, hegte seine eigene Kunstliebe: das
Biedermeier. Seine verstreute Wiener Kollektion wurde zwischen 1948 und 1954
restituiert und auch für den Export freigegeben. Darunter neun Waldmüller,
ein Schindler, ein Jettel, ein Ranftl, ein Danhauser, vier Pettenkofen, drei
Rudolf von Alt sowie ein Brüsseler Renaissance-Gobelin, eine Rodin-Plastik
und 169 Klimt-Zeichnungen. Dem Belvedere blieben jene fünf Klimt-Gemälde,
für die der Anwalt der Erbengemeinschaft Dr. Reinisch in Kenntnis von Adeles
Testament den Staatsbesitz anerkannt hat. 1999 gab die Albertina 16
Klimt-Skizzen zu den Porträts an die Erben zurück, das MAK 20
Porzellangegenstände.

Österreichs Anwälte haben nun in Kalifornien eine 60-Tage-Frist beantragt,
um einen Weg zum Supreme Court zu sondieren. Randol Schoenberg warf
daraufhin der Republik in einer der Apa übermittelten Stellungnahme vor, auf
das Ableben der Klägerin, ehe die Zuständigkeit der Gerichte geklärt ist, zu
setzen.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner