Artikel 3.5.2003, Der Standard

Klimt-Bilder: Österreich beantragt Frist-Verlängerung
Anwalt der 87-jährigen Klägerin wirft Republik "Verzögerungstaktik" vor

Washington/Los Angeles - Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs
wertvollen Klimt-Bildern hat jetzt die Republik Österreich nach Angaben des
Anwalts der Klägerin Maria Altmann eine Fristverlängerung beantragt. Das
Berufungsgericht in San Francisco hatte am Montag erneut die Zuständigkeit
der US-Gerichte bestätigt.

Die Republik beantragte jetzt eine 60-Tage-Frist, während derer der Fall
weiter beim Berufungsgericht bleiben und nicht an die erste Instanz
zurückgelegt werden solle, so Anwalt Randol Schoenberg am Freitag gegenüber
der APA. Offenbar wolle Österreich in dieser Zeit ein Rechtsmittel an das
US-Höchstgericht ausarbeiten.

Österreich will verzögern

"Die Republik Österreich will den Fall lediglich so lange wie möglich weiter
verzögern", meinte Randol Schoenberg, Anwalt der Klägerin Maria Altmann.
Offenbar sei es die Hoffnung der Vertreter Österreichs, dass die 87-jährige
Klägerin während des Streits um die Zuständigkeit sterbe. Österreichs
Antwort sei es wieder einmal, "die Sache in die Länge zu ziehen", sagte
Schoenberg. "Ist das ein faires Verhalten gegenüber einem Opfer der Nazis?"

Die heute 87-jährige Maria Altmann, Erbin von Adele und Ferdinand
Bloch-Bauer, hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre
Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Verfahren wurde bisher
um die Zuständigkeit gerungen. Die Klägerin will ihren Anspruch vor einem
US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit.
Die Haltung Österreichs wird durch eine Stellungnahme der US-Regierung
unterstützt, die aber für die Gerichte nicht bindend ist.

Zuständigkeit von US-Gericht in erster Instanz entschieden

Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of
Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen
Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund
einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die
Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall,
entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald
Whyte einstimmig.

Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil vom Dezember 2002 ein
Rechtsmittel eingelegt und eine neue Anhörung vor einem erweiterten Senat
gefordert. Dies wurde von den drei Richtern abgelehnt.

Altmann oder Österreich

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele
Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer
erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder
der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.

Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand
Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis
eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw.
verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und
seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll
nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik
Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. (APA)


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner