Artikel 30.9.2003, APA

Kunst/Nationalsozialismus/Gericht/USA/Österreich

Klimt-Bilder: Revision über Zuständigkeit von US-Gerichten zugelassen

Utl.: Damit verlängert sich der vorläufige Verfahrensstopp im in Los Angeles anhängigen Beweisverfahren =

Washington (APA/Reuters) - Der US Supreme Court hat heute, Dienstag, bekannt gegeben, über die Zuständigkeit von US-Gerichten im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs wertvollen Klimt-Bildern zu entscheiden. Das Verfahren soll Anfang kommenden Jahres stattfinden, mit einer Entscheidung sei bis Ende Juni zu rechnen. Kalifornische Gerichte hatten zuvor eine Zuständigkeit von US-Gerichten bejaht. Mit der Zulassung der Revision der Republik Österreich dagegen verlängert sich der vorläufige Verfahrensstopp im in Los Angeles anhängigen Beweisverfahren um den rechtmäßigen Eigentümer der Gemälde.

Im Prozess geht es um einen Rückgabeanspruch der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann.

Die heute 87-jährige Maria Altmann hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit gerungen. Die Klägerin will ihren Anspruch vor einem US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet diese Zuständigkeit. Die Haltung Österreichs wird durch eine Stellungnahme der US-Regierung unterstützt, die aber für die Gerichte nicht bindend ist. Die Anwälte der Klägerin hatten das US-Höchstgericht dazu aufgefordert die Revision abzuweisen um das Verfahren noch zu Altmanns Lebzeiten zu Ende zu bringen.

 

Klimt-Bilder 2 - Altmann-Anwalt für Verfahren zuversichtlich

Utl.: Republik Österreich brachte Fall zum Supreme Court Washington/Los Angeles/APA =

Randol Schoenberg, Anwalt der Klägerin Maria Altmann, die von der Republik Österreich die Rückgabe von sechs wertvollen Klimt-Bildern fordert, zeigt sich auch nach der Entscheidung des US-Höchstgerichts, das Verfahren aufzunehmen, weiterhin zuversichtlich. Im Rechtsstreit mit der Republik habe seine Mandantin, die Nichte von Adele Bloch-Bauer, bei den US-Gerichten im Streit um die Zuständigkeit bisher immer obsiegt, auch beim Höchstgericht würden die von seiner Seite vorgelegten Argumente letztlich erfolgreich sein, meinte Schoenberg am Dienstag im Gespräch mit der APA. "Wir haben eine gute Chance, den Fall beim Höchstgericht zu gewinnen".

Mit Sorge betrachte er aber den Zeitplan, da Maria Altmann im Februar ihren 88. Geburtstag feiere. Durch den Gang der Republik zum Höchstgericht werde das Verfahren ein weiteres Jahr länger dauern. Hoffentlich werde die Klägerin den Ausgang des Verfahrens noch erleben, sagte Schoenberg. Das Verfahren war auf Grund einer Beschwerde der Republik Österreich zum Höchstgericht gekommen, Österreich hatte die Entscheidungen der Gerichte in erster und zweiter Instanz in Kalifornien, die im Interesse der Klägerin die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit bejahten, immer angefochten.

Das Verfahren würde aber auch nach einem hoffentlich noch lange nicht eintretenden Ableben von Altmann weitergeführt, so der Anwalt. Dann würden ihre Erben die Klägerstellung übernehmen. Bisher habe sich der Rechtsstreit lediglich mit formalen Aspekten beschäftigt, die inhaltlichen Beweise für das Eigentum Altmanns an den Klimt-Bildern seien noch nicht behandelt worden. Schoenberg erwartet eine Höchstgerichts-Entscheidung im Mai oder Juni 2004, im Jänner oder Februar werde es zu einer Verhandlung vor dem Gericht in Washington DC kommen.


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner