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Kunst/Nationalsozialismus/Gericht/USA/Österreich Klimt-Bilder: Revision über Zuständigkeit von US-Gerichten zugelassen Utl.: Damit verlängert sich der vorläufige Verfahrensstopp im in Los Angeles anhängigen Beweisverfahren = Washington (APA/Reuters) - Der US Supreme Court hat heute, Dienstag, bekannt gegeben, über die Zuständigkeit von US-Gerichten im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs wertvollen Klimt-Bildern zu entscheiden. Das Verfahren soll Anfang kommenden Jahres stattfinden, mit einer Entscheidung sei bis Ende Juni zu rechnen. Kalifornische Gerichte hatten zuvor eine Zuständigkeit von US-Gerichten bejaht. Mit der Zulassung der Revision der Republik Österreich dagegen verlängert sich der vorläufige Verfahrensstopp im in Los Angeles anhängigen Beweisverfahren um den rechtmäßigen Eigentümer der Gemälde. Im Prozess geht es um einen Rückgabeanspruch der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. Die heute 87-jährige Maria Altmann hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit gerungen. Die Klägerin will ihren Anspruch vor einem US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet diese Zuständigkeit. Die Haltung Österreichs wird durch eine Stellungnahme der US-Regierung unterstützt, die aber für die Gerichte nicht bindend ist. Die Anwälte der Klägerin hatten das US-Höchstgericht dazu aufgefordert die Revision abzuweisen um das Verfahren noch zu Altmanns Lebzeiten zu Ende zu bringen.
Klimt-Bilder 2 - Altmann-Anwalt für Verfahren zuversichtlich Utl.: Republik Österreich brachte Fall zum Supreme Court Washington/Los Angeles/APA = |
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