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Klimt-Bilder: Österreich beruft
Übersicht
Die Republik Österreich hat am Silvestertag Berufung im Streit um die Zuständigkeit für das Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern aus
der Österreichischen Galerie an die Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann in den USA eingebracht. Die Republik beeinsprucht damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth
Circuit), nach der auf Grund einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall bestehe.
Annahme unsicher
Die Berufung der Republik Österreich unterliege einem Zulassungsverfahren, das Gericht müsse sie nicht annehmen, schilderte Gottfried Tomann von der
Finanzprokurator heute, Donnerstag, gegenüber der APA ein "Spezifikum" des US-Rechtssystems. Sollte das Gericht die Berufung ablehnen, gebe es noch die
Möglichkeit einer Revision vor dem US-Supreme Court. Aber auch dieser müsse eine Berufung nicht annehmen.
"Exemplarische Bedeutung"
Begründet wurde die jetzige Berufung von Seiten der Republik Österreich mit der "Singularität dieser Entscheidung", die eine neue Zuständigkeit in den
USA begründet habe und weit über den Anlassfall hinausgehe. Es stünden "massive Fragen der Staaten-Immunität" zur Diskussion. Die Entscheidung für
die Zuständigkeit der US-Gerichte in einem Anlassfall vor 1952 stehe dem "Foreign State Immunity Act" entgegen, wo die völkerrechtliche Immunität ausländischer Staaten geregelt werde, so Tomann.
Brechstange Internet?
In diesem gebe es zwar auch Aufhebungsgründe für die Immunität, etwa, wenn der ausländische Staat in den USA Geschäfte mache. Dass diese Ausnahmen nun
mit dem Hinweis u. a. auf Internetkontakte und die konsularische Vertretung Österreichs in den USA vom US-Gericht geltend gemacht werden, ist für Tomann
eine "massive Überinterpretierung". So werde zum Beispiel u. a. die Abrufbarkeit der Mitteilungen der Österreichischen Galerie Belvedere in den
USA über das Internet als Begründung für die Zuständigkeit herangezogen, schilderte Tomann. "Dann sind die USA weltweit für alles zuständig und
praktisch jeder Staat vor ein US-Gericht zu bringen", so Tomann. Dadurch würde der "Immunity Act" "ausgehebelt".
Weitere Vorgangsweise offen
Tomann geht auf Grund der Bedeutsamkeit der aufgeworfenen Fragestellungen davon aus, dass die Berufung angenommen werde. Er rechnet damit, dass innerhalb der nächsten zwei oder drei Monate mit einer Entscheidung des
Gerichtes über die Berufung zu rechnen ist. Sollte die Berufung angenommen werden, ist das weitere Vorgehen noch offen. Das Gericht könnte ein Hearing ansetzen oder in der Sache selbst entscheiden, so Tomann.
Worum es geht
Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der Nazizeit aber enteignet, die Bilder noch zu seinen Lebzeiten von einem
kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben bzw. verkauft. Er hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, ob das Testament Adele Bloch-Bauers verbindlich ist.
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