Artikel 2.1.2003, ORF

Klimt-Bilder: Frist-Verlängerung bis 2.Jänner

Übersicht

Als einen "Akt von nicht besonderer Freundlichkeit gegenüber einem
ausländischen Staat" bezeichnet Gottfried Toman von der Finanzprokuratur die
Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, den Antrag der Republik Österreich
auf eine Verlängerung der am 26. Dezember abgelaufenen Berufungsfrist im
Zuständigkeitsstreit im Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern an
die Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann abzulehnen. In aller Regel würden
entsprechende Ansuchen in ähnlich gelagerten Fällen positiv beschieden. Auf
Grund einer administrativen Verlängerung der Frist um eine Woche habe die
Republik aber noch bis 2. Jänner Zeit, ihr Rechtsmittel einzubringen, so
Toman gegenüber der APA.

Das Berufungsgericht habe sich für seine eigene Entscheidung immerhin ein
dreiviertel Jahr Zeit genommen, betonte Toman. Wenn es nun als Begründung
für eine Verwehrung der Fristverlängerung das fortgeschrittene Alter der
86-jährigen Altmann angebe, müsse man sich auch fragen, warum die
US-Rechtsprechung bisher insgesamt mehr als zwei Jahre allein für die
Klärung der Zuständigkeitsfrage gebraucht habe. "Ich hoffe, dass das Gericht
jetzt die gleichen Maßstäbe für sich selbst anlegt und innerhalb von drei
Wochen entscheidet", so Toman.

In der Berufung werde die Republik die Frage aufwerfen, in wie weit
Österreich, das als Völkerrechtssubjekt auf einer Ebene wie die USA stehe,
verhalten werden könne, vor einem US-Gericht zu erscheinen, so Toman. Mit
seiner Entscheidung habe das Berufungsgericht eine neue Zuständigkeit in den
USA geschaffen, die über den Anlassfall hinausgehe.

Grundsätzlich müsse man sich auch die Frage stellen, warum ausgerechnet ein
US- und nicht ein österreichisches Gericht für den Fall zuständig sein
solle, so Toman. Der einzige Anknüpfungspunkt in die USA sei die Person der
Klägerin, die sich dort aufhalte. So müsse etwa im Falle einer Verhandlung
in den Vereinigten Staaten österreichisches Recht angewendet werden.
Grundsätzlich gehe es auch um keinen Holocaust- oder Restitutionsfall,
sondern um die Auslegung eines Testaments aus dem Jahr 1923.

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I",
"Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon
sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der
Österreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der
Nazizeit aber enteignet, die Bilder noch zu seinen Lebzeiten von einem
kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben bzw. verkauft. Er hatte in
seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, ob das Testament Adele
Bloch-Bauers verbindlich ist.

Mit der Klärung der Zuständigkeit, die auf Grund der Angaben der Klägerin
erfolgt, ist noch keine Entscheidung über die Berechtigung des eigentlichen
Anspruchs verbunden. Dieser wird erst im anschließenden Verfahren behandelt.


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner