|
Klimt-Bilder: Frist-Verlängerung bis 2.Jänner
Übersicht
Als einen "Akt von nicht besonderer Freundlichkeit gegenüber einem
ausländischen Staat" bezeichnet Gottfried Toman von der Finanzprokuratur die Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, den Antrag der Republik Österreich
auf eine Verlängerung der am 26. Dezember abgelaufenen Berufungsfrist im Zuständigkeitsstreit im Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern an die Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann abzulehnen. In aller Regel würden
entsprechende Ansuchen in ähnlich gelagerten Fällen positiv beschieden. Auf Grund einer administrativen Verlängerung der Frist um eine Woche habe die
Republik aber noch bis 2. Jänner Zeit, ihr Rechtsmittel einzubringen, so Toman gegenüber der APA.
Das Berufungsgericht habe sich für seine eigene Entscheidung immerhin ein
dreiviertel Jahr Zeit genommen, betonte Toman. Wenn es nun als Begründung für eine Verwehrung der Fristverlängerung das fortgeschrittene Alter der 86-jährigen Altmann angebe, müsse man sich auch fragen, warum die
US-Rechtsprechung bisher insgesamt mehr als zwei Jahre allein für die Klärung der Zuständigkeitsfrage gebraucht habe. "Ich hoffe, dass das Gericht
jetzt die gleichen Maßstäbe für sich selbst anlegt und innerhalb von drei Wochen entscheidet", so Toman.
In der Berufung werde die Republik die Frage aufwerfen, in wie weit
Österreich, das als Völkerrechtssubjekt auf einer Ebene wie die USA stehe, verhalten werden könne, vor einem US-Gericht zu erscheinen, so Toman. Mit
seiner Entscheidung habe das Berufungsgericht eine neue Zuständigkeit in den USA geschaffen, die über den Anlassfall hinausgehe.
Grundsätzlich müsse man sich auch die Frage stellen, warum ausgerechnet ein
US- und nicht ein österreichisches Gericht für den Fall zuständig sein solle, so Toman. Der einzige Anknüpfungspunkt in die USA sei die Person der Klägerin, die sich dort aufhalte. So müsse etwa im Falle einer Verhandlung
in den Vereinigten Staaten österreichisches Recht angewendet werden. Grundsätzlich gehe es auch um keinen Holocaust- oder Restitutionsfall, sondern um die Auslegung eines Testaments aus dem Jahr 1923.
Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der Nazizeit aber enteignet, die Bilder noch zu seinen Lebzeiten von einem
kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben bzw. verkauft. Er hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, ob das Testament Adele Bloch-Bauers verbindlich ist.
Mit der Klärung der Zuständigkeit, die auf Grund der Angaben der Klägerin
erfolgt, ist noch keine Entscheidung über die Berechtigung des eigentlichen Anspruchs verbunden. Dieser wird erst im anschließenden Verfahren behandelt.
|