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Streit Um Klimt: Supreme Court wird entscheiden Österreich in Washington mit seiner Beschwerde erfolgreich.
Der Supreme Court in Washington wird demnächst die Grundsatzfrage klären, ob eine von Erben der mehrmals von Gustav Klimt gemalten, 1925 verstorbenen
Adele Bloch-Bauer in Los Angeles eingebrachte Klage gegen die Republik Österreich vor einem US-Gericht verhandelt werden darf. Damit wurde einem österreichischen Antrag stattgegeben, der auf eine völkerrechtliche Norm
pocht: Kein Staat darf über einen anderen Recht sprechen. Nichten und Neffen erhoben Anspruch auf fünf Klimt-Gemälde, die die wohlhabende, kinderlos
gebliebene Bankierstochter Bloch-Bauer testamentarisch der Österreichischen Galerie Belvedere vermachte. Seit vier Jahren wird nun über die Frage der Zuständigkeit eines amerikanischen Gerichts prozessiert.
Die Hauptklägerin, Maria Altmann, ist nun 88 Jahre alt. "Das Verfahren wird aber auch nach einem hoffentlich noch lange nicht eintretenden Ableben von
Altmann weitergeführt", kündigte ihr Anwalt Randol Schoenberg an. Erben werden die Klägerstellung übernehmen.
Nach Auskunft der Finanzprokuratur ist mit einer Anhörung der Parteien durch
das Höchstgericht im Jänner/Februar 2004 zu rechnen. Davor werden Schriftsätze ausgetauscht. Hofrat Gottfried Toman erinnert im Gespräch mit der "Presse", dass der Supreme Court weniger als fünf Prozent der dort
vorgebrachten Revisionsanträge nach der üblichen Vorprüfung zur Verhandlung zulässt. "Wir werten das für's erste als Bestätigung, dass die Republik mit
ihrer grundsätzlichen Rechtsüberlegung auf dem richtigen Weg ist." Was heißt das konkret? - "Dass die Causa vor ein österreichisches Gericht gehört." hai
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