Artikel 29.4.2003, ORF

Klimt-Bilder: US-Zuständigkeit erneut bestätigt

Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs wertvollen Klimt-Bildern hat
ein US-Gericht laut Angaben der Klägerseite erneut die Zuständigkeit der
US-Gerichte bestätigt. Ein Dreier-Senat des Berufungsgerichts in San
Francisco habe den Antrag der Republik Österreich auf eine neue Anhörung vor
einem erweiterten Senat des Gerichts abgelehnt, teilte der Anwalt der
Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, am Montag in einer Aussendung
mit. Der Antrag Österreichs war durch eine Stellungnahme der US-Regierung
unterstützt worden, die aber für die Gerichte nicht bindend ist.

"Dies ist ein neuer großer Erfolg für Frau Altmann und die Richtigkeit ihrer
Ansprüche", meint Schoenberg. Die heute 87-jährige Maria Altmann, Erbin von
Adele und Ferdinand Bloch-Bauer, hatte im August 2000 vor einem Gericht in
Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Nach
mehreren Jahren des Streits um die Zuständigkeit wolle man sich nun endlich
mit inhaltlichen Fragen befassen, betont Schoenberg.

Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit der US-Gerichte gerungen. Die
Klägerin Maria Altmann will ihren Anspruch vor einem US-Gericht einklagen,
die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit. Ein Drei-Richter-Senat
des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth
Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und
der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund einer von der Klägerin
behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine
Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim
McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald Whyte einstimmig. Die Republik
Österreich hatte gegen dieses Urteil vom Dezember 2002 ein Rechtsmittel
eingelegt und eine neue Anhörung vor einem erweiterten Senat gefordert. Dies
wurde nun von den drei Richtern abgelehnt.

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele
Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer
erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder
der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der
jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand
Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis
eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw.
verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und
seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll
nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik
Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann.

Mehr zum Verfahren um die Klimt-Bilder in kultur.ORF.at (13. Jänner 2003)


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner