Artikel 29.4.2003, Kultur News

Für Gottfried Toman von der österreichischen Finanzprokuratur sind zwei
Varianten denkbar, nämlich eine Überprüfung durch das Höchstgericht oder das Akzeptieren der Entscheidung.

WIEN (apa). Zu der heute bekannt gewordenen weiteren Etappe im
Gerichtsstreit um die sechs Klimt-Bilder wollte Gottfried Toman von der
Österreichischen Finanzprokurator am Dienstag noch nicht im Detail Stellung
nehmen: "Noch ist mir die Begründung nicht bekannt. Es wird aber maßgeblich
von der Qualität der Begründung abhängen, welche Konsequenzen sich daraus
ergeben", so Toman.

Überprüfung durch Höchstgericht oder akzeptieren

Für Toman sind nun zwei Varianten denkbar: "Eine ist, diese Entscheidung
jedenfalls noch durch das Höchstgericht überprüfen zu lassen, zumal die
grundsätzliche Frage, ob sich ein ausländischer Staat vor einem US-Gericht
einzufinden hat, von überragender Bedeutung ist. Die andere Variante wäre,
diese Entscheidung so zu akzeptieren und inhaltlich den Prozess zu führen."
Toman betont, dass die Frage der Gerichts-Zuständigkeit nur auf Grund der
Angaben der Klägerin zu entscheiden ist. Unabhängig davon sei die Frage, ob
diese Behauptungen der Klägerin in einem späteren Verfahren auch bewiesen
werden könnten. Im Prozess werde nämlich lediglich der Beweis und nicht die
Behauptung zählen.

Gericht müsste sich mit österreichischem Recht auseinandersetzen

Toman weist darauf hin, dass für den Fall, dass das US-Gericht letztendlich
seine Zuständigkeit bejaht, es im Rechtsstreit "jedenfalls über
österreichisches Recht als Vorfrage zu entscheiden hat." Das Gericht müsse
sich dann "intensiv und in vielen Detailbereichen mit österreichischen
Rechtsfragen auseinander setzen", wobei im Verfahren nicht nur sämtliche
Dokumente auf Deutsch wären, sondern sich auch sämtliche Beweismittel
inklusive der Bilder in Österreich befänden: "Der einzige Anknüpfungspunkt
für die Behandlung des Falls in den USA ist der Umstand, dass Frau Altmann
dort wohnt. Daher ist es nicht verständlich, warum dieser Fall nicht vor
österreichischen, sondern vor US-Gerichten abgehandelt werden soll, zumal
dieser Fall sowohl sachlich als auch rechtlich nach Österreich gehört."

Wehren gegen Vorwürfe

Im Übrigen verwahrt sich Toman gegen Vorwürfe, die Republik verzögere das
Verfahren auf Grund des hohen Alters der Klägerin absichtlich: "Es kann
nicht so sein, dass eine beklagte Partei sich - lediglich durch das Alter
der Klägerin bedingt - jeglicher Einwände begibt, zumal bei einer so
grundsätzlichen Frage wie der Wahrung der völkerrechtlichen Souveränität
eines Staates. Ausdrücklich möchte ich auch der Behauptung Randol
Schoenbergs entgegentreten, dass mit einer allfälligen Entscheidung über die
Zuständigkeit auch über die Richtigkeit der Ansprüche entschieden ist,
sondern hierbei lediglich nur die Frage entschieden wird, ob der Fall vor
einem amerikanischen Gericht abgehandelt wird."

© Die Presse | Wien


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner