Artikel 29.4.2003, Der Standard

Rechtsstreit um Klimt-Bilder
US-Gericht sieht weiterhin Zuständigkeit in USA - Konsequenzen noch unklar - Vorwurf der bewussten Verfahrens-Verzögerung an die Republik Österreich

Bildnisse der Adele Bloch-Bauer I


Washington/Los Angeles - Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs wertvollen Klimt-Bildern hat ein US-Gericht laut Angaben der Klägerseite erneut die Zuständigkeit der US-Gerichte bestätigt. Ein Dreier-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco habe den Antrag der Republik Österreich auf eine neue Anhörung vor einem erweiterten Senat des Gerichts abgelehnt, teilte der Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, am Montag in einer Aussendung mit. Der Antrag Österreichs war durch eine Stellungnahme der US-Regierung unterstützt worden, die aber für die Gerichte nicht bindend ist.

Gottfried Toman von der Österreichischen Finanzprokurator wollte zum Entscheid noch nicht im Detail Stellung nehmen: "Noch ist mir die Begründung nicht bekannt. Es wird aber maßgeblich von der Qualität der Begründung abhängen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben", so Toman.

Toman weist darauf hin, dass für den Fall, dass das US-Gericht letztendlich seine Zuständigkeit bejaht, es im Rechtsstreit "jedenfalls über österreichisches Recht als Vorfrage zu entscheiden hat." Das Gericht müsse sich dann "intensiv und in vielen Detailbereichen mit österreichischen Rechtsfragen auseinander setzen", wobei im Verfahren nicht nur sämtliche Dokumente auf Deutsch wären, sondern sich auch sämtliche Beweismittel inklusive der Bilder in Österreich befänden: "Der einzige Anknüpfungspunkt für die Behandlung des Falls in den USA ist der Umstand, dass Frau Altmann dort wohnt. Daher ist es nicht verständlich, warum dieser Fall nicht vor österreichischen, sondern vor US-Gerichten abgehandelt werden soll, zumal dieser Fall sowohl sachlich als auch rechtlich nach Österreich gehört."
 

Verzögerung?
 

Im Übrigen verwahrt sich Toman gegen Vorwürfe, die Republik verzögere das Verfahren auf Grund des hohen Alters der Klägerin absichtlich: "Es kann nicht so sein, dass eine beklagte Partei sich - lediglich durch das Alter der Klägerin bedingt - jeglicher Einwände begibt, zumal bei einer so grundsätzlichen Frage wie der Wahrung der völkerrechtlichen Souveränität eines Staates."
 

Erfolg
 

Der Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg, wertet den Entscheid als "neuer großer Erfolg für Frau Altmann und die Richtigkeit ihrer Ansprüche". Die heute 87-jährige Maria Altmann, Erbin von Adele und Ferdinand Bloch-Bauer, hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Nach mehreren Jahren des Streits um die Zuständigkeit wolle man sich nun endlich mit inhaltlichen Fragen befassen, betont Schoenberg.
 

Streit um Zuständigkeit
 

Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit der US-Gerichte gerungen. Die Klägerin Maria Altmann will ihren Anspruch vor einem US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit. Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald Whyte einstimmig. Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil vom Dezember 2002 ein Rechtsmittel eingelegt und eine neue Anhörung vor einem erweiterten Senat gefordert. Dies wurde nun von den drei Richtern abgelehnt.

 

Klärung
 

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. (APA)


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner