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Rechtsstreit um Klimt-Bilder Bildnisse der Adele Bloch-Bauer I
Verzögerung? Im Übrigen verwahrt sich Toman gegen Vorwürfe, die Republik verzögere das Verfahren auf Grund des hohen Alters der Klägerin absichtlich: "Es kann nicht so sein, dass eine beklagte Partei sich - lediglich
durch das Alter der Klägerin bedingt - jeglicher Einwände begibt, zumal bei einer so grundsätzlichen Frage wie der Wahrung der völkerrechtlichen Souveränität eines Staates." Erfolg Der Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg, wertet den Entscheid als "neuer großer Erfolg für Frau Altmann und die Richtigkeit ihrer Ansprüche". Die heute 87-jährige Maria Altmann, Erbin von Adele und
Ferdinand Bloch-Bauer, hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Nach mehreren Jahren des Streits um die Zuständigkeit wolle man sich nun endlich mit
inhaltlichen Fragen befassen, betont Schoenberg. Streit um Zuständigkeit Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit der US-Gerichte gerungen. Die Klägerin Maria Altmann will ihren Anspruch vor einem US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit. Ein
Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund
einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald Whyte
einstimmig. Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil vom Dezember 2002 ein Rechtsmittel eingelegt und eine neue Anhörung vor einem erweiterten Senat gefordert. Dies wurde nun von den drei Richtern abgelehnt. Klärung Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. (APA) |
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