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Und Wieder ab ins Archiv
Österreich öffnet die Akten der Arisierung, um sie zu schließen
Das Erbe wird in der einstigen Kaiserstadt überschwenglich zelebriert. Beispielsweise das von Otto Wagner entworfene Majolikahaus: in jedem
Wienführer ist es abgebildet. Doch wie sieht das mit dem Erben aus? 1938 war das Bauwerk im Besitz von Wilhelm Frankl. Er war Jude. Die Nazis stellen an ihm Zeichen von Verfolgungswahn fest und entmündigen ihn. Das
Architekturjuwel wird vom NS-Kurator zu einem Spottpreis an die Großschlächter Ferdinand und Hermine Wöber "verkauft". Frankl erhält nicht
eine Reichsmark, wird deportiert, überlebt, und sucht vergebens das Haus zu restituieren. Das kinderlose Ehepaar Wöber vermacht es in den 50er Jahren der Kirche, die verkauft es einer Bank. Unzählige solcher Liegenschaften
finden sich in Wien. Internationaler Druck führte 1998 zur Einsetzung einer Historikerkommission. 160 Wissenschaftler bearbeiteten zwei Jahre lang das Verschwiegene. Zum Schutze der Öffentlichkeit mußten sie sich zur
"Amtsverschwiegenheit" verpflichten. Jetzt liegt der Abschlußbericht vor.
Die Politik stellte vor allem eine Frage: Wieviel ist enteignet, wieviel ist
restituiert worden?. "Mit wissenschaftlichen Methoden kann man eine solche Quantifizierung gar nicht vornehmen. Fast jeder Fall läßt viele heute nicht
mehr beantwortbare, entscheidende Fragen offen", meint Peter Melichar, der einen Bericht über den Bankensektor verfaßt und zuvor schon für die
Schweizer Kommission gearbeitet hat. "Eine Historiker-Kommission ist meist eine Ersatzhandlung, die zum Ausdruck bringt, daß die Wissenschaft bisher etwas nicht geleistet hat, in diesem Falle die Analyse der
NS-Enteignungspolitik". Die Frage der Politik könnte, wenn überhaupt, nur von Steuer- und Wirtschaftsjuristen bewertet werden.
Die Kommission versuchte sich trotzdem in Zahlenzauberei. Die Problematik
der abgepressten "Reichsfluchtsteuer" ist ebensowenig bearbeitet worden wie die von den Nazis durchgeführten Zwangsliquidationen: Ein jüdisches
Unternehmen wird offiziell aufgelöst, um ein "arisches" derselben Branche am selben Tage und am selben Ort wiederzueröffnen. Dafür mußte vom Profiteur
kein "Entjudungsbeitrag" gezahlt werden. Restituiert konnte ein solch "liquidiertes" Unternehmen später nicht werden. Die Restitutionsgesetze
waren sehr eng gefaßt. Sie verstießen auch gegen die Grundsätze des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Georg Graf hat das in seinem kritischen Bericht über die Rechtsprechung festgehalten.
Die ersten Berichte der Kommission wurden vergangenen Sommer vorgestellt. Die 4000 Seiten wurden nicht öffentlich diskutiert, auch zu den nun weiteren
10 000 Seiten (im Internet abrufbar)ist keine konkrete Öffentlichkeitsarbeit geplant. Die Autoren selbst dürfen in den nächsten drei Jahren aus dem Erforschten nichts publizieren, zudem mußten sie alle Arbeitsunterlagen
übergeben. Diese sind nun Eigentum der Kommission. Einige Mitglieder sind darüber gar nicht glücklich. Es ist nicht der einzige Stolperstein: man
hatte sich an ein Datenschutzgesetz zu halten, dessen Zweck der Täterschutz zu sein scheint. Selbst die Initialen der betroffenen Namen wurden noch verändert. Das Teilvorhaben, das 1500 Wiener Liegenschaftsanteile
untersuchte wird nur in Bruchteilen ins Netz gestellt. Eine für die Stadtforschung hochinteressante Datenbank öffentlicher Grundbuchsdaten bleibt so dem Steuerzahler vorenthalten. Die Befürchtungen des
Auftraggebers sind ohnedies unberechtigt: Hat man die kabarettreifen Szenen vergessen, als Kanzler Vranitzky Jörg Haider vorwarf, von "arisiertem"
Besitz zu leben? Haider konterte: Sein Bärental sei vielmehr "entjudet", die im Besitz von Frau Vranitzky stehende Firma "Normalia" sei von deren Vater
aber echt "arisiert" worden.Was haben Wiens legendäre Kulturgrößen da zu befürchten? Atilla Hörbiger, Karl Böhm, die kunstsinnige Familie Leopold
oder Heimito von Doderer. Sie alle haben wirklich "arisiert".
Zur Kunstrestitution hat die Kommission kein eigenes Werk gesetzt. Dieser Bereich ist schon von Bildungsministerin Gehrer besetzt, die 1998 ein
Ermächtigungsgesetz zur Kunstrückstellung erlassen hat - ein josephinischer Gnadenakt, bei dem der Geschädigte kein Recht auf das ihm Zustehende hat.
Hierzulande hat die Diskussion um das Wiener Dorotheum erst begonnen, die in Deutschland bereits nach 1945 mit dem Ergebnis geführt wurde, daß die während der Nazizeit dort getätigten Käufe nicht als gutgläubig zu
betrachten sind.
Auch im Falle Bloch-Bauer tut Aufklärung not: Seit einem halben Jahrhundert kämpft die heute siebenundachtzigjährigejährige Maria Altmann um die
Klimt-Portraits ihrer Tante Adele. Eine Odyssee an Erniedrigungen hat sie dabei schon mitgemacht: Ihr Fall wurde in den fünfziger Jahren in der
Finanzprokuratur ausgerechnet einem "entnazifzierten" Beamten, der 1942 die Enteignung jüdischen Vermögens betrieben hatte, anvertraut . Das gleiche
Amt entscheidet heute in Sachen Klimt. Nun wäre es vielleicht an der Zeit, sich als Republik Österreich neben den Zahlen auch mit den Menschen zu befassen.
Stephan Templ
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