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Klimt-Bilder: US-Höchstgericht zuständig WASHINGTON. Im Prozess um sechs Klimt-Bilder in der Österreichischen Galerie Belvedere errang die Republik Österreich in Washington am Montag einen Etappensieg: Der Supreme Court wird die Frage der Zuständigkeit eines US-Gerichts entscheiden und hat damit jahrelange Vorverfahren in Kalifornien außer Kraft gesetzt. Der Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg in Los Angeles, behauptet, dass sechs Klimt-Gemälde aus dem Besitz der 1925 verstorbenen Bankiers-Tochter und Industriellen-Gattin Adele Bloch-Bauer deren Nichte Maria Altmann gehören. Österreichs weist daruf hin, dass Adele Bloch-Bauer diese Bilder in ihrem Testament von 1923 der Staatsgalerie vermacht hat. Die Gemälde wurden in der Nazi-Zeit gestohlen und unter Mithilfe des Bloch-Bauer-Rechtsvertreters nach 1945 in die Österreichische Galerie gebracht. Die Republik Österreich beruft sich auf völkerrechtliche Normen, die ein Verfahren eines Staates (in diesem Fall der USA) gegen einen anderen (Österreich) ausschließen. Eine Klage von Maria Altmann wäre in Österreich zu behandeln. Diesem Standpunkt der Wiener Finazprokuratuir ist zuletzt auch das US-Justizministerium beigetreten - doch ließen sich die kalifornischen Richter davon nicht beeindrucken. Nun hat sich der Supreme Court der USA, der in jedem Jahr nur wenige und nur Fälle von grundsätzlicher Bedeutung aufgreift, der Rechtfrage angenommen - eine Entscheidung, die von den österreichischen Anwälten am Montag abend Wiener Zeit gegenüber der "Presse" mit Genugtuung aufgenommen wurde. Maria Altmanns Anwalt Randol Schoenberg gab vor dieser - von Experten erwarteten - Entscheidung einen ausführlichen Kommentar gegenüber der Austria Presse Agentur ab: Im Klimt-Bilderstreit zwischen Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann und der Republik Österreich beklagt der Anwalt den "Formalismus" auf Seiten der Österreicher. Während Österreich noch immer die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit bestreite, sähe man nicht das "ganze Bild", sagte er. "Es geht um die Gerechtigkeit für ein Nazi-Opfer, es geht darum wie die Republik Österreich heute mit den Enteignungen durch die Nazis umgeht". "Österreichs Krankheit seit 60 Jahren" Die Anwälte und Juristen in den österreichischen Ministerien hätten sich auf die "Immunität des souveränen Staates" fixiert und würden deshalb die Gerichtsbarkeit in den USA bestreiten. "Das ist
Österreichs Krankheit seit 60 Jahren", meinte Schönberg. "Sie verfangen sich so in die Details, dass "Keine Gesprächsbereitschaft" Der Anwalt bedauert weiters, dass es in diesem Fall auf Seiten Österreichs keine Gesprächsbereitschaft gäbe. Die für Museen zuständige Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) bzw. ihr Ministerium hätten seine Briefe nicht beantwortet. Auch auf seine Ankündigung gegenüber den Anwälten der Republik, dass er sich diese Woche in Österreich aufhalte, habe niemand mit einem Gesprächsangebot reagiert. "Kein Interesse sondern Recherche" Bei einem Treffen Gehrers vor vier Jahren mit der Klägerin und Bloch-Bauer-Erbin, der heute 87-jährigen Maria Altmann, habe die Ministerin lediglich über private Dinge gesprochen. Bei einem Gespräch mit der betagten Frau Altmann habe ein österreichischer Anwalt als erstes die Frage gestellt, "Haben Sie Kinder?" - was Schönberg nicht als privates Interesse an der Familie Altmann sondern als Recherche deutet, ob im Falle ihres Ablebens die Klage von ihren Erben weitergeführt werde. "Frau Altmann hat vier Kinder", hält er fest. Einspruch gegen Höchstgericht-Entscheidung Im Verfahren um einen möglichen Rückgabeanspruch der Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann hat nun ihr Anwalt gegen eine Entscheidung vom US-Höchstgericht Einspruch erhoben. Das Höchstgericht in Washington DC hatte auf Antrag der beklagten österreichischen Seite den Beginn einer inhaltlichen Prüfung der Ansprüche durch ein kalifornisches Gericht erster Instanz vorerst gestoppt. Über den Einspruch der Kläger-Seite gegen diese Entscheidung, die laut Anwalt Schönberg eine weitere Verzögerung mit sich brächte, werde das Höchstgericht vermutlich diese Woche entscheiden, erwartet er. Weitere Verzögerungen Wenn die Republik Österreich, wie von ihren Anwälten angekündigt, beim US-Höchstgericht eine Revision gegen die Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichts einbringt, also die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit in Frage stellt, werden die Höchstrichter im Herbst entscheiden ob sie sich überhaupt mit dem Fall beschäftigen, führt Schönberg aus. Jährlich würden nur ca. 80 bis 100 Fälle aus den ganzen USA vom Höchstgericht überhaupt angenommen. Eine Entscheidung des Supreme Court, ob in diesem Fall die US-Gerichte zuständig seien, werde dann erst im Juni 2004 gefällt. Wer ist Eigentümer? Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl", die sich früher im Besitz der österreichischen Industriellenfamilie Bloch-Bauer befanden. Die ersten fünf Bilder sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der wertvollen Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. |
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