Artikel 17.1.2003, Der Falter

Restitution: Wem gehören Klimt & Co ?

Kunstraub Die Restitution der von den Nazis geraubten Gemälden verläuft
nach wie vor zäh. Während die Linzer Neue Galerie einen wertvollen Schiele
freiwillig zurückerstattet, zeigen sich Österreichische Galerie und Sammlung
Leopold weniger kooperativ. Das Urteil eines US-Gerichtskönnte die Sache nun
beschleunigen. STEPHAN TEMPL


Eigentlich war es Ministerin Elisabeth Gehrer selbst, die im
Rückstellungsstreit um sechs erstklassige Klimt-Bilder den geschädigten
Erben nach Ferdinand Bloch -Bauer den Klagsweg empfohlen hatte.

Diese folgten der Empfehlung, und bekamen nun Mitte Dezember (11.12.2002)
von einem kalifornischen Berufungsgericht ein zweites Mal einstimmig Recht:
sie dürfen die Republik Österreich in den USA auf Herausgabe der 1938
"arisierten" Gemälde klagen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen
haben: Viele in den Vereinigten Staaten lebende Geschädigte könnten nun
denselben Pfad beschreiten und weltweit Museen zur Herausgabe von Raubkunst
zwingen. Im Bildungsministerium ist man mittlerweile etwas kleinlaut
geworden. Man wolle die Angelegenheit nun nicht mehr kommentieren, man möge
sich doch an die Finanzprokuratur, die mit dem Fall befasste Anwaltschaft
der Republik Österreich, wenden. Gleichlautende Antwort kommt vom
derzeitigen Besitzer der Klimt-Gemälde, der Österreichischen Galerie. Vorbei
also die Zeitent, in denen man sich der Sache so sicher war. Die Republik
hat dennoch am 2.Jänner dieses Jahres gegen das zweitinstanzliche Urteil
Berufung eingelegt. Ob diese allerdings angenommen wird, ist ungewiss. Es
gab gewichtige Stimmen, welche vor diesem Schritt gewarnt haben.
Bemerkenswert ist allemal, dass die nicht gerade rückstellungsfreundliche
Berichterstattung der Tageszeitung "Die Presse" den an der Uni-Wien
lehrenden Völkerrechtsexperten Christoph Scheuer zitiert: dieser räumt den
Klägern die besseren Chancen ein. Vorbei auch in diesem Medium die Zeiten,
als man schon 1999 mit grossem Aufmacher den Rückstellungsfall Bloch-Bauer
für entschieden erklärt hatte: "Ansprüche darauf hat eine entfernte, in den
USA lebende Verwandte erhoben. Der nach dem neuen Rückstellungsgesetz
eingerichtete Beirat prüfte die Akten. Seit Montag (28
Juni) ist klargestellt, dass die Millionenbilder der österreichischen
Öffentlichkeit gehört hatten, lange bevor die Nazis sie enteigneten."

Eine zutiefst österreichische Nachkriegsgeschichte. Nicht dem Juden
Ferdinand Bloch-Bauer wurden demnach 1938 die Klimt-Gemälde geraubt, nein -
der österreichischen Öffentlichkeit wurden die Bilder geraubt.Und wieder
einmal ist Österreich "das erste Opfer Hitlerdeutschlands".

Ferdinand Bloch-Bauer wurde 1938 aus Österreich vertrieben, enteignet, er
fristete sein Dasein während des Krieges in einem Zürcher Hotelzimmer, wo er
im November 1945 verstarb. Zu seinen Erben machte der kinderlos gebliebene
Zuckerindustrielle unter anderem die "entfernte Verwandte" Maria Altmann,
die ihm mit seinen anderen Nichten und Neffen die nächste Verwandte war. Sie
waren die Kinder seines Bruders Gustav, der im Sommer 1938 entrechtet und
enteignet - in Wien verstorben war. Sie alle bedachte Ferdinand. Zu vererben
hatte er im Moment seines Todes wenig: die Klimt-Bilder waren ebenso ihm
geraubt worden wie das Palais in der Elisabethstraße 18 im ersten Bezirk (wo
die Bilder einst gehangen waren), die Zuckerfabrik in Bruck/Leitha und das
Schloß Panenske Brezany nördlich von Prag. Die Klimt-Gemälde, welche heute
in der Österreichischen Galerie hängen, sind die Landschaftsbilder
"Buchenwald" (1903) "Häuser in Unterach am Attersee
" (1916), "Apfelbaum I" (1912) sowie das Porträt "Amalie Zuckerkandl "
(1918) und zwei Bilder von Adele Bloch-Bauer (1907 und 1912), der 1925
verstorbenen Frau des Industriellen. Adeles Wunsch war es, dass Ferdinand,
der Eigentümer der Bilder, diese nach seinem Tod doch der Galerie vermachen
möge. Es war ein Wunsch, eine Bitte - nicht mehr. Der Erbschaftsspezialist
Rudolf Welser hat in einem 140 Seiten umfassenden Gutachten nachgewiesen,
dass eben Ferdinand der Eigentümer der Gemälde war.



Er besass auch eine umfassende Sammlung von Bildern des 19. Jahrhunderts,
sowie eine international bekannte Sammlung von Sorgenthal-Porzellan. Nicht
restituierte Stücke werden bis zum heutigen Tag im Wiener Auktionshaus
"Dorotheum" angeboten, die restituierten durften Ferdinands Erben ausführen:
nicht ohne vorher eben die Klimts der Österreichischen Galerie "vermacht"
zu haben. Es war der gleiche Kuhhandel wie bei Rothschilds. Nur konnten
diese dank des 1998 erlassenen Kunstrestitutionsgesetzes, auch "lex
Rothschild" genannt, (ein Ermächtigungsgesetz, das den Charakter eines
josephinischen Gnadenaktes hat, bei dem den Geschädigten weder ein
Rechtsanspruch noch Parteienstellung zugebilligt wird), ihren
beträchtlichen, 1948 als Schenkung abgepressten Besitz zurückbekommen. Unter
den mehreren hundert Objekten befand sich keine einzige kulturgeschichtliche
Ikone von nationalen Interesse, weswegen das Kunsthistorische Museum die
Rückgabe leicht verschmerzen konnte und bei der nachfolgenden Versteigerung
in London kein einziges Stück ankaufte. Für die Österreichische Galerie im
Belvedere jedoch zählen die sechs Klimt-Gemälde zum Kernbestand ihrer
Sammlung.



Maria Altmann unterbreitete 1999 der für die Bundesmuseen zuständigen
Ministerin, Elisabeth Gehrer, eine Kompromisslösung. Wenige Wochen später
wollte diese von einer solchen nie etwas gehört haben. Ihr
Kunstrückgabebeirat sprach sich gegen eine Restitution der Klimt-Gemälde
aus. Gehrer empfahl, wie eingangs erwähnt, Maria Altmann, den Klagsweg in
Österreich zu beschreiten. Allerdings hätte Altmann 1,72 Millionen Euro (24
Millionen Schilling) an Gerichtsgebühren hinterlegen müssen. Die 1938 aus
Wien Geflohene, seit 1940 in Kalifornien Ansässige ist keine vermögende Frau
und entschied sich, die Klage an ihrem Wohnort einzubringen. Kosten: 150
Dollar.


Laut Gottfried Toman, dem in diesem Falle verantwortlichen Beamten der
Finanzprokuratur der Republik Österreich, geht es hier gar nicht um einen
Restitutionsfall, sondern lediglich um die Auslegung von Adele Bloch-Bauers
Testament aus dem Jahre 1923. "Der Rückstellungsfall Bloch-Bauer ist bereits
1956 durch einen Vergleich beendet worden". Gemeint sind hier die schon
erwähnte Zuckerfabrik und das Wiener Palais. Letzteres bekam die Familie
nicht zurück. "Arisiert" durch die Reichsbahn, befindet es sich heute im
Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen.. Der für den Fall
verantwortliche Beamte bei der Finanzprokuratur war in den 50er Jahren, wie
es die damalige Amtssprache nannte, ein "belasteter" Beamte. Nachdem er in
der Nazizeit beim Oberfinanzpräsidium mit der Enteignung der
österreichischen Juden befasst gewesen war, wurde er 1945 aufgrund des
Verbotsgesetzes aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Bereits im Jahre 1948
wurde er wieder bei der Finanzprokuratur eingestellt und avancierte zwei
Jahre später soga r zum Abteilungsleiter.

Vor wenigen Wochen fiel eine weitere zukunftsträchtige Entscheidung in
Sachen Kunstrestitution: Die Neue Galerie der Stadt Linz entschloss sich,
nach vierjährigen Verhandlungen mit der Kultusgemeinde Wien, das auf 10
Millionen Euro geschätzte Schiele-Gemälde "Städtchen am Fluß" den
rechtmässigen Erben zurückzugeben. Laut eines Gutachtens wäre es bei
Anwendbarkeit des für die Bundesmuseen geltenden Restitutionsgesetzes ein
klarer Fall für die Rückstellung. Wiewohl dieses für die Stadt Linz
unverbindlich ist, entschied man sich aus ethischen Gründen zu diesem
Schritt: das Gemälde hatte bis zur Beschlagnahme durch die Gestapo der
Wiener Jüdin Daisy Hellmann gehört. 1942 wird es im Wiener "Dorotheum"
versteigert. Die im Nazi-Raubkunsthandel tätige Galerie St. Lucas"erwirbt"
das grossformatige Schiele-Bild für den Kunsthändler Wolfgang Gurlitt,
bekannt als "Kunsteinkäufer" für Hitlers Kunstmuseum in Linz. Daisy
Hellmann klagt 1948 in Graz auf Rückstellung des Schiele-Bildes, verliert,
beruft und verliert abermals, weil sie nicht glaubhaft machen kann, dass
der allseits als "Ariseur" bekannte Gurlitt um die wahre Herkunft des
berühmten, mehrfach mit Provenienzangaben veröffentlichten Bildes gewusst
hatte. Kurz nach dem für Gurlitt erfolgreichen Prozess verkaufte er das Bild
an die Stadt Linz. Mit der Rückgabe betritt die Stadt österreichweit heute
Neuland: Zum einen wird ein Dorotheumskauf aus dem Jahre 1942 nicht mehr als
"gutgläubig" behandelt, zum anderen agiert man, ohne dazu gesetzlich
gezwungen zu sein.

Staatliche Gelder ermöglichten den Ankauf der Sammlung Leopold, staatliche
Gelder finanzierten auch den Museumsbau und garantieren dessen Betrieb.
Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine Privatstiftung, die als solche vom
Kunstrückgabegesetz nicht betroffen ist. Christian Meyer, eines der acht
Vorstandsmitglieder in der Stiftung, schliesst eine "nicht durch einen
Gerichtsbeschluss erzwungene" Rückstellung von Raubkunst aus: "Aber
derzeit gibt es kein Gesetz, das die Leopold-Stiftung dazu zwingen könnte".
Der Vorstandsvorsitzende Helmuth Moser meint gar "dass eine Stiftung eine
Vermögensmasse mit Zweckbindung ist, und nur der Stifter Änderungen
herbeiführen kann". Also könnte kein wie immer geartetes Restitutionsgesetz
der Sammlung etwas anhaben.

Nun hat das Linzer Bild im Leopold-Museum praktisch einen "Doppelgänger":
Das Schiele-Gemälde mit dem verwandten Titel "Häuser am Meer" (1914) gehörte
Jenny Steiner, der Mutter von Daisy Hellmann, das ebenfalls beschlagnahmt
und ebenso im Dorotheum versteigert worden war. Eine Rückgabe schloss Rudolf
Leopold jedoch kategorisch aus, lediglich zu einer kleinen symbolischen
Entschädigung in Bezug uf dieses auf 14 Millionen Euro geschätzte Bild wäre
er bereit gewesen .
In der Sammlung Leopold hängt eine ganze Reihe von Bildern, die
bezüglich
ihrer Herkunft fragwürdig scheinen: Schieles "Klosterneuburger Häuser" aus
der Sammlung des Industriellen Popper-Podhrágy sowie das gerichtsanhängige
Egger-Lienz Gemälde "Sensendengler" aus der Sammlung des 1945 im KZ
Bergen-Belsen umgekommenen Salamifabrikanten Moric Pick. Die Folgen der
Enteignung österreichischer Juden hat der 1925 geborene Rudolf Leopold
"hautnah" mitbekommen.

Just als der junge Medizinstudent Rudolf Leopold zu sammeln beginnt,
leitet die nach Sydney geflüchtete Irene Klein ein Rückstellungsverfahren
gegen die Familie Leopold ein. Diese hatte 1942 das heute noch dem Sammler
gehörende Grinzinger Haus Cobenzlgasse 16 "arisiert". Warum es nicht zur
Rückstellung dieses Hauses kam, lässt sich nicht mehr feststellen: Die
Wiener Rückstellungsakten wurden im Jahre 1986 vom Landesgericht entgegen
der Geschäftsordnung vernichtet, just zu der Zeit, als Kurt Waldheim das
höchste Amt im Staate antrat. Die passionierte Sammlerfamilie Leopold will
davon auch keine Abschrift besitzen.



Leopold ist von Anbeginn seiner Sammlerkarriere mit dem Phänomen
"Raubkunst" konfrontiert: Noch bevor er in den Fünfzigerjahren das
Schiele-Porträt "Wally" erwirbt, ist er persönlich von der ursprünglichen
Besitzerin, der mittlerweile in London lebenden Lea Bondi-Jaray über ihre
diesbezüglichen Rückstellungsbemühungen unterrichtet worden. Als das nie
zurückgestellte Bild 1997 in New York als Raubgut beschlagnahmt wurde,
entrüstete sich Leopold, doch ein gutgläubiger Käufer gewesen zu sein!



Leopolds Provenienzforschung zur eigenen Sammlung wird in Fachkreisen
eher belächelt. Lediglich fünf Prozent der nahezu 6000 Objekte umfassenden
Kollektion sind recherchiert. Zudem wurde die Datenbank seit mehr als einem
Jahr nicht erweitert. Keines der angeführten Werke trägt die zur
Identifizierung so notwendigen Maßangaben. Provenienzangaben
wie "Wolfgang Gurlitt" oder "Dorotheum Wien" sind nicht erst seit der
jüngsten Beschlagnahme eines Schiele-Bildes (15.11.2002) höchst fragwürdig
und daher mehr als aufklärungsbedürftig.

Was noch zweifelhafter ist: manche Provenienz-Angaben sind schlicht und
einfach erfunden, da wird der Phantasie freien Lauf gelassen. Bei den
Schiele-Werken "Tote Stadt III", "Selbstdarstellung mit verzerrtem
Gesichtsausdruck" und "Sich umarmende Mädchen" aus der geraubten Sammlung
des Kabarettisten Fritz Grünbaum wird einfach ohne jeden Beweis, ohne
Erbscheine vorlegen zu können, angeführt: Fritz Grünbaum, Elisabeth
Grünbaum, Wien; Mathilde Lukacs, Wien später Brüssel; Gutekunst & Klipstein,
Bern

##Die Historikerin Tina Walzer hat nachgewiesen, dass die 449 Objekte
umfassende Sammlung Fritz Grünbaums nach dem August 1939 in Wien um 200
Reichsmark zwangsverkauft worden war. Rudolf Leopold hingegen hält an der
Geschichte fest, dass die Schwägerin von Fritz Grünbaum, Mathilde Lukacs,
auf ihrer Flucht im Juli 1938 die Sammlung unbemerkt (Ölbilder auf Holz!)
mitgenommen, in einem Brüsseler NS-Internierungslager versteckt und
schließlich 1956 einem Berner Auktionshaus angeboten hätte. Tatsache ist,
dass das kinderlose Ehepaar Grünbaum von den Nazis ermordet worden ist und
die bereits 1925 publizierte, äusserst wertvolle Kunstsammlung niemals
vererbt worden ist. Im Unterschied zur Sammlung Leopold reagierte das Museum
of Modern Art in New York jedenfalls prompt auf die Provenienzdebatte: Vor
wenigen Wochen retournierte man
das aus der Sammlung Grünbaum stammende Schiele-Aquarell "Stadt am blauen
Fluss" (1910) dem Leihgeber.
Der Kunsthandel weiss schon lange um die Problematik der Grünbaumschen
Sammlung Bescheid: Der Galerist Wolf-Dietrich Hassfurther hatte 1992 das aus
ebendiesem Bestand stammende (und als verschollen geltende) Schiele-Gemälde
"Selbstseher I" (1910) zum Verkauf angeboten, zog es dann aber wieder
zurück. Heute auf die problematische Provenienz angesprochen, meinte der
Galerist: "Ein Narr hat mir dieses Bild angeboten". Über dessen Verbleib
wisse er nichts.



In den letzten Wochen ist zweifelsfrei viel Dynamik in die
Raubkunst-Diskussion gekommen. Beginnend mit der Beschlagnahme des im
Dorotheum angebotenen Schiele-Bildes, fortgeführt durch die
zweitinstanzliche Entscheidung in Sachen Klimt aus dem einstigen Eigentum
Ferdinand Bloch-Bauers, und nun die Linzer Entscheidung, das vielleicht
wertvollste Bild aus der Städtischen Sammlung den ursprünglichen Eigentümern
zurückzugeben. Doch für eine tiefergehende Diskussion müsste das
Bildungsministerium Öffentlichkeitsarbeit leisten, die Provenienzforschung -
meist von weisungsgebundenen hauseigenen Beamten durchgeführt - publizieren.
Betreibt man denn Provenienzforschung nur, um selbst Bescheid zu wissen? Um
Bescheid zu wissen, welche Bilder als Leihgabe risikolos in das Ausland
gehen können? Der seit drei Jahren fertiggestellte Bericht des
Kunsthistorischen Museums ist jedenfalls bis zum heutigen Tag nicht
veröffentlicht.

Stephan Templ lebt als Journalist in Prag und schreibt unter anderem für die
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Neue ZürcherZeitung". Er ist
Co-Autor des (gemeinsam mit Tina Walzer verfassten) Buches "Unser Wien -
Arisierung auf österreichisch".


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner