|
Klimt-Bilder: Warum die USA nun Österreich vor Gericht unterstützen
Entgegen der Entscheidung eines kalifornischen Berufungsgerichts macht sich das US-Justizministerium für die Immunität Österreichs gegen die Klage der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann in den USA stark.
VON EVA MALE UND BENEDIKT KOMMENDA
Im Streit um sechs Gemälde von Gustav Klimt, durchwegs Prunkstücke in der Sammlung der Österreichischen Galerie Belvedere, scheint sich das Blatt zugunsten Österreichs zu wenden. Nachdem das US-Justizministerium in einer
offiziellen Stellungnahme zur Klage von Maria Altmann, einer Erbin nach dem 1945 verstorbenen Wiener Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, dafür plädiert hat, die österreichische Immunität gegen die Forderung auf Herausgabe der
Gemälde zu respektieren, hat Österreich nun gute Chancen, dem Prozeß in den USA zu entgehen. Der Weg zu einem österreichischen Gericht steht Maria Altmann offen.
Die Wiener Regierung war vergangene Woche an das
amerikanische Justizministerium mit der Bitte herangetreten, einen "Amicus-curiae"-Brief an das kalifornische Gericht zu schreiben und diesem nahezulegen, daß die Zuständigkeit gemäß dem "Foreign Sovereign
Immunities Act" (FSIA) zu verneinen sei. Dieser legt fest, in welchen Ausnahme-Fällen andere Staaten vor amerikanische Gerichte zitiert werden können. Denn allgemein gilt die Regel, daß kein Staat über einen anderen zu
Gericht sitzen kann.
Ein Senat des Berufungsgerichts in San Francisco unter Richterin Kim McLane Wardlaw hatte im Dezember freilich die Ausnahmen im FSIA sehr weit interpretiert und keine Bedenken gehabt, seine
Zuständigkeit für die Klage gegen Österreich zu bejahen.
Rechtsexperten in den USA meinen, der Fall habe weniger mit Österreich zu tun als mit der grundsätzlichen Frage der Staatenimmunität. Das Gericht in Los Angeles
habe das Gesetz auf nicht vertretbare Weise strapaziert, auch in anderen Fällen (etwa gegenüber Deutschland oder Japan) und sei vom Ministerium quasi zurückgepfiffen worden, indem dieses auf die Staatenimmunität poche.
Die Entscheidung über die Immunität von Staaten gegen Klagen wurde in den siebziger Jahren mit dem FSIA ganz der Administration entzogen und allein den Gerichten übertragen. Die US-Regierung kann daher nicht direkt an der
Entscheidung des Gerichts in San Francisco mitwirken. Als Amicus curiae kann sie aber den Ausgang des Verfahrens beeinflussen. Diese dem kontinentaleuropäischen System fremde US-Rechtsfigur erlaubt es interessierten
Institutionen (etwa dem Staat und NGOs), sich ans Gericht zu wenden und eine der Parteien zu unterstützen.
Nicht nur für Österreich
In Österreich würde eine solche Beteiligung (als "Nebenintervenient")
voraussetzen, daß für den Dritten direkte rechtliche Auswirkungen auf dem Spiel stehen. Speziell in Immunitätsfragen könnte allerdings das Gericht eine - nicht bindende - Stellungnahme des Justizministeriums einholen. Auch wenn
das US-Justizministerium den Brief primär nicht "aus Österreich-Freundlichkeit" geschrieben hat, wie Botschafter Peter Moser in der amerikanischen Hauptstadt meint, sondern aus prinzipiellen Erwägungen, ist es für
Österreich erfreulich, "daß uns Washington nicht hängengelassen hat".
Indirekt könnte sich die Sache auch auf die zwei noch anhängigen Sammelklagen punkto Holocaust-Entschädigung für Österreich positiv
auswirken. Das Vorliegen des Amicus-curiae-Briefes könnte bei der zuständigen Richterin in New York einen "psychologischen Nebeneffekt" haben.
Nach Aussagen des Wiener Völkerrechts-Professors Christoph
Schreuer pflegen sich die US-Gerichte an offizielle Stellungnahmen der Verwaltung penibel zu halten, auch wenn sie ebensowenig wie die österreichischen formal gebunden sind. "Es gibt die alte Tradition der ,Political
Questions Doctrine'", sagt Schreuer zur "Presse".
Gottfried Toman, in der Finanzprokuratur mit der Vertretung Österreichs in dem Verfahren betraut, sieht das Schreiben des US-Justizministeriums voll auf
Linie mit der Haltung in anderen Verfahren, in denen die USA für die Immunität beklagter Staaten eingetreten wären: Washington verfaßte auch zur NS-Sammelklage Whiteman gegen Österreich einen Amicus-curiae-Brief und entsprach
damit seiner Zusage, sich für Rechtssicherheit in Sachen Entschädigungs- und Restitutionsforderungen gegen Österreich stark zu machen. Auch im Fall einer Klage koreanischer Zwangsprostituierter gegen Japan hat die US-Regierung
die Staatenimmunität hochgehalten - durchaus passend zur Ablehnung der USA, sich selbst der Jurisdiktion des neuen Internationalen Strafgerichtshofs zu unterwerfen.
|