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Klimt-Bilder: Entscheidung bei Richtern Die US-Regierung plädiert für die Immunität Österreichs in dem Verfahren
Washington - Der ehemalige Vize-Finanzminister der USA und Verhandler
für die Entschädigung von NS-Opfern, Stuart Eizenstat, sieht den Rechtsstreit um die Rückgabe der sechs wertvollen Klimt-Bilder von Ferdinand Bloch-Bauer als eine Angelegenheit für die Gerichtsbarkeit. Die Sache liege
bei einem US-Gericht und solle von den Gerichten entschieden werden, sagte Eizenstat. Er wolle keine Empfehlung abgegeben, ob die Bilder der Klägerin Maria Altmann, Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer, oder der Republik
Österreich zustehen.
Immunität
Im Rechtsstreit um die Rückgabe der Klimt-Bilder hatte die US-Regierung am Dienstag eine Stellungnahme in dem Verfahren als "amicus curiae"
(Rechtsfreund) abgegeben. Darin wird für eine Immunität der Republik Österreich in dem Verfahren plädiert. Die Richter sind an die Stellungnahme der US-Regierung bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zuständigkeit der
US-Gerichte vorliegt, jedoch nicht gebunden.
Im Verfahren wird derzeit um die Zuständigkeit der US-Gerichte für den Fall gerungen. Die Klägerin Maria Altmann will ihren Anspruch vor einem
US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit. Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of
Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund
einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald
Whyte einstimmig. Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil im Dezember ein Rechtsmittel eingelegt.
Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I",
"Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon
sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner
der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu
seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als
Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder die 86-jährige Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann. (APA)
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