Artikel 14.6.2003, FAZ

Briefe an die Herausgeber

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.06.2003, Nr. 136, S. 43

Willfähriges Instrument der Republik Österreich

Zum Artikel "Wem gehört dieses Gemälde?" (F.A.Z.-Feuilleton vom 9. Mai): Es ist nicht unüblich, daß sich Streitparteien während eines laufenden Gerichtsverfahrens der Medien bedienen, um ihre Position zu stärken. Daß sich die F.A.Z. - nachdem sie sich bisher Fragen der österreichischen Kunstrestitution durchaus engagiert und ausgewogen angenommen hat - nun als willfähriges Werkzeug der Republik Österreich instrumentalisieren läßt, ist einigermaßen erstaunlich. Wenn Stephan Koja und Andreas Kugler behaupten, durch neue Dokumente wäre die Auseinandersetzung zwischen den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer und der Republik Österreich in "ein völlig neues Licht" gestellt, so bedarf dies nüchterner Korrektur: Es ist von jeher unstrittig, daß Adele Bloch-Bauer künstlerisch interessiert, sozial engagiert und durchaus eigenständig war. Die vorliegenden Dokumente bestätigen dies - aber nicht mehr. Sie geben keinen Aufschluß darüber, ob die in ihrem Testament (ganz unverbindlich) an Ferdinand Bloch-Bauer gerichtete Bitte, die Bilder später der Österreichischen Galerie zu geben, eine rechtsverbindliche Auflage der Testamentserfüllung durch Bloch-Bauer gewesen ist. Die Mitte der zwanziger Jahre bestehende Bereitschaft Bloch-Bauers, dem Willen seiner verstorbenen Gattin zu entsprechen, kann die fehlende Rechtsverbindlichkeit der im Testament enthaltenen Bitte nicht ersetzen. Faktum ist, daß die Bilder (mit Ausnahme des Porträts "Amalie Zuckerkandl") von den Nazis geraubt wurden, als Bloch-Bauer noch lebte. Die Republik Österreich hat diese Bilder an Ferdinand Bloch-Bauer nicht zurückgegeben. Sie hat Raubkunst bei sich behalten - und behält sie bis heute. Ein allfälliger Anspruch der Republik Österreich aus dem Testament von Adele Bloch-Bauer - wenn er überhaupt bestehen sollte - hätte nicht eigenmächtig von der Republik Österreich durchgesetzt werden dürfen. Hier liegt einer der gar nicht so seltenen Fälle vor, in denen Nazi-Unrecht durch die Republik Österreich auch nach 1945 prolongiert wurde.

Besonders verwunderlich an der Darstellung ist die unterschiedslose Behandlung der sechs Klimt-Bilder, die in Los Angeles den Gegenstand der Klage von Maria Altman darstellen: Zumindest das Porträt "Amalie Zuckerkandl" war vom Testament Adele Bloch-Bauers nie umfaßt. Es kam erst durch eine Schenkung der Kunsthändlerin Vita Künstler ins Eigentum der Republik Österreich, diese wiederum hatte es 1942 von der den Bloch- Bauers freundschaftlich verbundenen und auf den Bildverkauf angewiesenen Familie Müller-Hofmann erworben. Es stellt den "Historikern" Koja und Kugler kein besonderes Zeugnis aus, die Dinge (freilich in durchaus demagogischer Manier) auf diese Art in einen Topf zu werfen - zumal die beiden "Historiker" sich über den tatsächlichen Sachverhalt leicht hätten in Kenntnis setzen können, wenn sie sich nur an die eigene Provenienzforscherin der "Österreichischen Galerie - Belvedere" gewendet hätten. Der Artikel steht unter der Überschrift "Wem gehört dieses Gemälde?" Just diese Frage wird aber nicht beantwortet - und kann durch die ausgebreiteten Dokumente auch nicht beantwortet werden.

Dr. Alfred J. Noll, Wien

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