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Klimt-Bilder: US-Regierung plädiert für Immunität Österreichs
Rechtsstreit um Rückgabe als wichtiger Präzedenzfall - Nachteile in Beziehungen zu Verbündeten befürchtet
Washington (APA) - Im Rechtsstreit um die Rückgabe von sechs wertvollen Klimt-Bildern an die Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer, Maria Altmann, hat jetzt die US-Regierung eine Stellungnahme abgegeben. In dieser unterstützt sie die
Position der beklagten Republik Österreich.
In dem der APA vorliegenden Dokument heißt es, die USA treten als "amicus curiae" (Rechtsfreund) im Verfahren auf, um den Antrag der Republik Österreich auf eine
erneute Anhörung und Revidierung der bisherigen Entscheidung, wonach die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit gegeben sei, zu unterstützen. Die Republik Österreich sei durch Immunität vor der Klage geschützt. Die Richter müssen
der Position der US-Regierung jedoch nicht folgen und sind in ihrer Entscheidung frei, wird von juristischen Experten auf Anfrage betont.
Im in den USA anhängigen Verfahren hatte zuletzt ein Berufungsgericht in
Kalifornien entschieden, dass die Zuständigkeit der US-Gerichte gegeben sei. Die beklagte Republik Österreich hatte dagegen ein Rechtsmittel eingelegt, in dem sie die US-Gerichtsbarkeit bestreitet. Die Klägerin, die 86-jährige
Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, prozessiert bereits seit Sommer 2000 in den USA. Sie hatte bereits in zwei Instanzen im Zuständigkeitsstreit obsiegt.
Als Grund für ihren Schritt gibt die US-Regierung nun u.a. die
Präzedenzwirkung an, die dieser Fall auf andere Rückgabe- und Entschädigungsforderungen gegen ausländische Staaten und damit auch auf die heutigen Beziehungen der USA zu diesen Staaten haben könne.
"Erstmals hat ein Berufungsgericht die Zuständigkeit für eine Klage gegen einen ausländischen Staat im Zusammenhang mit Ansprüchen, die aus dessen Verhalten im Zweiten Weltkrieg abzuleiten sind, bejaht. Da in jüngster Zeit
in den USA viele derartige Forderungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg erhoben wurden, könnte die Haltung des Gerichts, wenn ihr in anderen Fällen gefolgt wird, eine nachteilige Wirkung auf die Beziehungen zu anderen
Nationen haben, die jetzt wichtige Verbündete der USA sind", heißt es in der Begründung.
Weiters wird ausgeführt, dass Österreich auf Grund der amerikanischen Rechtslage gegenüber möglichen Ansprüchen von Frau
Altmann in den USA Immunität zukomme und diese deswegen nicht vor US-Gerichten eingeklagt werden könnte. Der "Foreign Sovereign Immunities Act", der für Enteignungen eine Ausnahme von der Immunität vorsehe, könne
nicht rückwirkend auf Altmanns mögliche Ansprüche angewendet werden und daher keine US-Zuständigkeit begründen. Die Richter werden daher aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren und die Unzuständigkeit zu erklären.
(Forts.) gru/wh
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