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Überraschende Wendung
Seit 1999 dauert nun bereits der Rechtsstreit um sechs wertvolle Bilder von Gustav Klimt, die sich derzeit noch im Besitz der
Österreichischen Galerie Belvedere befinden. Nachdem es in den letzten Tagen noch so ausgesehen hatte, als würde sich die Position der Klägerin Maria
Altmann durchsetzen, sieht es nun so aus, als würden die USA Österreich in diesem Fall Immunität gewährten zu wollen. Tatsächlich geht es in dem Streit auch um völkerrechtliche Fragen von allgemeiner Bedeutung.
Immunität für Österreich? Der Rechtsstreit um einige der wertvollsten Bilder der Österreichischen Galerie kommt in eine entscheidende Phase.
Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Bilder von Gustav Klimt strebt die
US-Regierung nun offenbar eine Immunität Österreichs vor den US-Gerichten an. Dies erklärte der Anwalt der Klägerin Maria Altmann, die als Nichte von
Ferdinand Bloch-Bauer die Republik Österreich auf Herausgabe der Bilder geklagt hat.
"Adele Bloch-Bauer"
Das US-Justizministerium wolle vermutlich schon am Montag in einem
Schriftsatz für die Immunität Österreichs in dem Fall eintreten, sagte Altmanns Anwalt Randol Schoenberg gegenüber der APA. Eine Entscheidung darüber liege jedoch bei den Richtern.
"Exemplarische Bedeutung"
Noch am Montag wurde die letzte Berufung der Republik Österreich nach Tage langem Hin und Her in letzter Minute angenommen. Begründet wurde dieser
Rechtsschritt von Seiten der Republik Österreich mit dem Argument, dass die bei der Austragung des Verfahrens vor einem US-Gericht "massive Fragen der
Staaten-Immunität" zur Diskussion stehen würden. Die Entscheidung für die Zuständigkeit der US-Gerichte in einem Anlassfall vor 1952 stehe dem
"Foreign State Immunity Act" entgegen, wo die völkerrechtliche Immunität ausländischer Staaten geregelt werde, so Tomann.
Brechstange Internet?
In diesem Gesetz gebe es zwar auch Aufhebungsgründe für die Immunität, etwa, wenn der ausländische Staat in den USA Geschäfte mache. Dass diese Ausnahmen nun mit dem Hinweis u. a. auf Internetkontakte und die konsularische
Vertretung Österreichs in den USA vom US-Gericht geltend gemacht werden, ist für Tomann eine "massive Überinterpretierung". So werde zum Beispiel u. a.
die Abrufbarkeit der Mitteilungen der Österreichischen Galerie Belvedere in den USA über das Internet als Begründung für die Zuständigkeit herangezogen,
schilderte Tomann gegenüber der APA noch vor Eingabe der letzten Berufung. "Dann sind die USA weltweit für alles zuständig und praktisch jeder Staat
vor ein US-Gericht zu bringen", so Tomann. Dadurch würde der "Immunity Act" "ausgehebelt".
Schoenberg enttäuscht
Der Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg, zeigte sich jedenfalls
enttäuscht, dass die US-Regierung als "amicus curiae" (Rechtsfreund) in dem Verfahren nun offenbar zu Gunsten der Republik Österreich und gegen die US-Bürgerin Altmann Stellung nehmen wolle.
"Ich kann verstehen, dass die US-Regierung nichts unternommen hat, um ihrer Bürgerin zu helfen, aber ich kann nicht verstehen, dass sie sie behindert",
sagte er. Offenbar befürchte die US-Regierung eine Präzedenzwirkung für andere Fälle.
Prüfung der Zuständigkeit
Im Verfahren wird derzeit um die Zuständigkeit der US-Gerichte für den Fall
gerungen. Die Klägerin Maria Altmann will ihren Anspruch auf die Klimt-Bilder vor einem US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit. Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts
in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben.
Demnach bestehe auf Grund einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw,
William Fletcher und Ronald Whyte einstimmig. Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil im Dezember ein Rechtsmittel eingelegt.
Entscheidung in letzter Minute
Die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, fand in Los Angeles in der Causa Klimt-Bilder in der österreichischen Galerie Belvedere Gehör: Eine eilig zu Weihnachten eingebrachte Berufung gegen eine Mitte
Dezember bekannt gewordene Entscheidung des 9th Circuit U.S. Court of Appeals wird von einem erweiterten Senat des selben Gerichts noch einmal
überprüft. "Der Schriftsatz wurde angenommen", bestätigte zuletzt Hofrat Gottfried Toman für die Montagsausgabe Tageszeitung "Die Presse".
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