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Anwalt: Briefwechsel aus 1919 über Klimt-Bilder kein neuer Beweis
Utl.: Schönberg verweist auf Erklärung von Ferdinand Bloch-Bauer vor Verlassenschaftsgericht 1926
Washington/Los Angeles (APA) - Der Anwalt von Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann, Randol Schönberg, sieht in dem von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) veröffentlichten Briefwechsel über die
umstrittenen Klimt-Bilder keinen neuen Beweis, der die Position Österreichs im Rechtsstreit untermauere. "Was hat ein Briefwechsel zwischen Adele und Museums-Direktor Haberditzl aus dem Jahr 1919 mit
der Rechtsstellung von Ferdinand Bloch-Bauer im Jahr seines Todes 1945 zu tun?", fragt Schönberg.
Wenn dies alles sei, was die Republik Österreich bzw. die
Österreichische Galerie vorzuweisen hätten, dann seien diese im anhängigen Verfahren "in großen Schwierigkeiten", meinte er am Freitag gegenüber der APA. Schönberg verwies darauf, dass der F.A.Z.-Beitrag
von einem Mitarbeiter der Österreichischen Galerie verfasst worden und offenbar vom Museum in der deutschen Zeitung lanciert worden sei. Autoren des Beitrages sind Stephan Koja, der Kustos der Sammlung des
19. Jahrhunderts der Österreichischen Galerie Belvedere, und der Historiker Andreas Kugler, Direktionsassistent am Österreichischen Theatermuseum.
Der Anwalt verweist hingegen auf die Erklärung von Ferdinand
Bloch-Bauer nach dem Tode seiner Frau Adele gegenüber dem Verlassenschaftsgericht im Jahr 1926, die für Ferdinands Eigentümerschaft spreche. "Mit seiner Erklärung gegenüber dem
Verlassenschaftsgericht, die Bitte seiner Frau getreulich erfüllen zu wollen, hat Ferdinand Bloch-Bauer deren Erfüllung nur unverbindlich in Aussicht gestellt. Dadurch hat er gegenüber der Österreichischen
Galerie keine verbindliche Rechtspflicht, die Bilder letztwillig zu vermachen, übernommen", heißt es in einem Rechtsgutachten der Professoren Rudolf Welser und Christian Rabl vom Institut für
Zivilrecht an der Universität Wien.
Im vor US-Gerichten anhängigen Verfahren hat nach Angaben des Anwalts die Republik Österreich jetzt bei einem Richter des
US-Höchstgerichts in Washington DC beantragt, das Verfahren nicht inhaltlich zu eröffnen bis die Frage der Zuständigkeit geklärt sei. Die Republik Österreich bestreitet die Zuständigkeit der US-Gerichte. Ein
Berufungsgericht in San Francisco hatte in zweiter Instanz die Rechtsansicht der Klägerseite bestätigt, dass die Gerichtsbarkeit in den USA gegeben sei. Dagegen plant die Republik Österreich nach Angaben
der Finanzprokuratur nun den Gang zum US-Hoechstgericht.
( SERVICE: Weitere Informationen zum Rechtsstreit im Internet auf der Homepage des Anwalts der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann, Randol Schönberg: http://www.adele.at ) (Schluss) gru/ed
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