Ariktel 7.5.2003, Die Presse

Klimt-Bilder: US-Gericht gewährt Österreich keine Fristverlängerung
Der Fall wird an das erstinstanzliche Gericht zurückgelegt, das dann mit der
inhaltlichen Prüfung des Falles beginnen soll.

Das Gemälde von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer II, stehend" ist eines der
umstrittenen Werke | (c) apa

WASHINGTON/LOS ANGELES (apa). Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs
wertvollen Klimt-Bildern hat jetzt ein US-Gericht den Antrag der Republik
Österreich auf Fristverlängerung nach Angaben des Anwalts der Klägerin Maria
Altmann abgelehnt. Nun werde der Fall nach innerhalb von sieben Tagen an das
erstinstanzliche Gericht zurückgelegt, das dann mit der inhaltlichen Prüfung
des Falls beginnen werde.

Zuständigkeitsstreit vor Höchstgericht

Anwalt Randol Schoenberg zeigte sich sehr zufrieden mit der jüngsten
Entscheidung. Österreich könne zwar noch versuchen, den Zuständigkeitsstreit
vor das US-Höchstgericht in Washington DC zu bringen, dort würden aber
jährlich nur wenige Fälle überhaupt angenommen.

60-Tage-Frist abgelehnt

Bisher hatten sich die US-Gerichte im Klimt-Bilderstreit nur mit der Frage
beschäftigt, ob der Fall überhaupt in den USA entschieden werden könne. Ein
Berufungsgericht in San Francisco hatte die erstinstanzliche Entscheidung
der Zuständigkeit der US-Gerichte bestätigt. Die Republik beantragte eine
60-Tage-Frist, während derer der Fall weiter beim Berufungsgericht bleiben
und nicht an die erste Instanz zurückgelegt werden solle. Offenbar wollte
Österreich in dieser Zeit ein Rechtsmittel an das US-Höchstgericht
ausarbeiten. Dieser Antrag wurde nun nach Angaben des Anwalts der Klägerin
Maria Altmann abgelehnt.

Zuständigkeit der US-Gerichte bestätigt

Nun werde der Fall innerhalb von sieben Tagen an das erstinstanzliche
Gericht, den "Court for the Central District of California" in Los Angeles
zurückverwiesen, wo Richterin Florence Cooper mit der materiellen Prüfung
der Ansprüche beginnen könne, erläuterte Schoenberg. "Endlich werden die
Ansprüche inhaltlich geprüft", zeigte sich der Anwalt zufrieden. Das
Berufungsgericht sei seiner Rechtsansicht gefolgt und habe die Zuständigkeit
der US-Gerichte bestätigt.

Österreich bestreitet Zuständigkeit

Die heute 87-jährige Maria Altmann, Erbin von Adele und Ferdinand
Bloch-Bauer, hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre
Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Verfahren wurde bisher
um die Zuständigkeit gerungen. Die Klägerin will ihren Anspruch vor einem
US-Gericht einklagen, die Republik Österreich bestreitet diese
Zuständigkeit. Die Haltung Österreichs wird durch eine Stellungnahme der
US-Regierung unterstützt, die aber für die Gerichte nicht bindend ist.

Verletzung des Völkerrechts

Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of
Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen
Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund
einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die
Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall,
entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald
Whyte einstimmig. Die Republik Österreich hatte gegen dieses Urteil vom
Dezember 2002 ein Rechtsmittel eingelegt und eine neue Anhörung vor einem
erweiterten Senat gefordert. Dies wurde von den drei Richtern abgelehnt.

Gerichtsverfahren soll Klärung bringen

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von Gustav Klimt "Adele
Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl", die sich früher im Besitz der österreichischen
Industriellenfamilie Bloch-Bauer befanden. Die ersten fünf Bilder sind im
Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand
bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der
Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner
der Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber in der NS-Zeit
enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu
seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen
Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer
hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als
Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer
rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder
Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann.
07.05.2003 Quelle: Online-Presse
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Finanzprokuratur weist Darstellung der Kläger zurück
Die Republik wird nun direkt beim Supreme Court beantragen, mit der
Verfahrenseröffnung zuzuwarten.
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WIEN (apa). Nicht nachvollziehen kann Gottfried Toman von der
Finanzprokuratur die "Behauptung" von Randol Schoenberg, dass der Republik
im Verfahren um die Klimt-Bilder keine Fristverlängerung zugestanden worden
sei: Um eine solche sei es gar nicht gegangen. Das Berufungsgericht habe
lediglich verfügt, dass das Erstgericht in Kalifornien mit der Eröffnung des
inhaltlichen Verfahrens beginnen könne, so Toman.

Antrag beim Supreme Court

Das sei auch nicht überraschend, da es damit nur seine eigene Entscheidung
über die US-Zuständigkeit bestätigt habe. Die Republik werde jetzt direkt
beim Supreme Court beantragen, dem kalifornischen Gericht aufzutragen, mit
der Verfahrenseröffnung zuzuwarten, bis die Zuständigkeit endgültig
entschieden sei. Alles andere wäre nicht im Sinne der Verfahrensökonomie: Es
habe keinen Sinn, ein inhaltliches Verfahren über die Ansprüche von Maria
Altmann zu führen, wenn nicht endgültig entschieden sei, dass ein Gericht in
den USA überhaupt zuständig sei, so Toman.

Revisionsschriftsatz einbringen

Unabhängig davon werde Österreich innerhalb der von der Republik selbst
vorgeschlagenen Frist von 60 Tagen beim Supreme Court den
Revisionsschriftsatz einbringen. Toman rechnet sich auch gute Chancen aus,
dass das Höchstgericht diese Revision im Rahmen des Zulassungsverfahrens
akzeptiert und in der Zuständigkeitsfrage endgültig im Sinne Österreichs
entscheidet. Das Urteil des Berufungsgericht in Kalifornien, wonach
grundsätzlich eine Zuständigkeit in den USA gegeben sei, widerspreche sowohl
dem Gesetz als auch der ständigen Spruchpraxis anderer
US-(Berufungs)-Gerichte.

Alter der Klägerin

Toman wies auch erneut zurück, dass es der Republik Österreich im Hinblick
auf das hohe Alter Altmanns nur auf eine Verzögerung des Verfahrens ankomme,
diesbezügliche Äußerungen Schoenbergs "liegen auch unter dem Niveau der
Diskutierbarkeit". Einerseits sei Frau Altmann im Rahmen einer
Beweissicherung bereits vor einem Jahr einvernommen worden, sodass ihre
Aussage auf jeden Fall einer gerichtlichen Würdigung unterzogen werden
könne, andererseits würden etwaige Ansprüche auf ihre drei Kinder übergehen.
"Von einem Zeitgewinn haben wir nichts", so Toman. Außerdem könne es nicht
so sein, dass vor Gericht sämtliche Einwendungen auf Grund des hohen Alters
einer Partei abgeschnitten würden.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner