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REAKTION: "Leider irrten Ministerin Gehrer und der Beirat" E. Randol Schoenberg, Rechtsanwalt in Los Angeles, zum "Presse"-Bericht "Kein Vergleich in Kalifornien über Wiener Klimt-Bilder - Anwalt macht Druck mit antisemitischem Szenario" vom 2. April. In der "Presse" vom 2. 4. 2002 war ich froh zu lesen: "Man empfinde es als Gebot der Fairneß, einer österreichischen Vertriebenen, wenn ihr Anspruch rechtmäßig ist, ihr Eigentum komplett zurückzugeben." Die Frage war immer, wie zu bestimmen ist, ob Mrs. Altmanns Anspruch "rechtmäßig" sei. Die Republik hat diese schwere legale Entscheidung einem Committee überlassen ohne Mrs. Altmann in irgendeiner Form daran teilnehmen zu lassen. Unser Problem war immer, daß sowohl im österreichischen wie amerikanischen Recht die "unverbindliche Bitte" in Adele Bloch-Bauers Testament keine legale Bedeutung hat. Leider irrten Ministerin Gehrer und der Beirat in diesem wichtigen Punkt. Unsere legale Position wurde kürzlich von Universitätsprofessor Rudolf Welser, dem führenden österreichischen Experten für Erbrecht, in genauen Details bestätigt. Er sagt, "daß Österreich zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimtbilder noch das Eigentum daran erworben hat". Frau Altmann und ich haben uns seit Herbst 1998 erfolglos bemüht, das Problem fair und freundschaftlich zu lösen. Eine Klage in Österreich konnte sich Frau Altmann finanziell nicht leisten, da wegen "des Streitwertes" die Gerichtsgebühren ihre gesamten Ersparnisse überschritten. Eine Reduktion der Kosten wurde abgelehnt. Die letzte Möglichkeit war die Klage in Los Angeles, wo Frau Altmann seit 1942 ihren Wohnsitz hat. Sie erhielt im Mai 2001 die "Gerichtszuständigkeit", Österreich appellierte dagegen und erklärte, daß man bis zum U. S. Supreme Court gehen würde, eine weitere Art den Prozeß wieder auf mindestens zwei Jahre hinauszuziehen, obwohl Frau Altmann 86 Jahre alt ist. In vielen Fällen hat die österreichische Regierung Fairneß und Gerechtigkeit gegen Opfer des Nationalsozialismus gezeigt. Seit Jahren habe ich vorgeschlagen, rasch und fair von neutralen Schiedsrichtern den Fall zu lösen. Wenn die Republik so sicher ist, daß ihre legale Meinung korrekt ist, dann wäre doch gegen meinen Vorschlag nichts einzuwenden - oder ist eine mangelnde Sicherheit der Grund durch konstante Verzögerungen keine Entscheidung herbeizuführen und zu warten, bis eine alte Frau es nicht mehr erleben kann? Anmerkung der Redaktion: Im Gutachten von Prof. Rudolf Welser (ein im Auftrag einer Streitpartei erstelltes "Privatgutachten"), das E. Randol Schoenberg im Internet (www.adele.at) öffentlich zugänglich machte, ist auf Seite 6 zu lesen: "Die Bilder . . . sind nach 1945 durch eine Einigung zwischen RA Dr. Rinesch als Vertreter der Erben Ferdinand Bloch-Bauers und der Österreichischen Galerie rechtmäßig in das Eigentum des Bundes übergegangen." |
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