Artikel 31.5.2002, ORF

Klimt-Bilder: Erbin unter Eid befragt

Übersicht

Im Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern nach dem Kunstrückgabegesetz, das von den Bloch-Bauer-Erben gegen die Republik Österreich und die Österreichische Galerie angestrengt wurde, ist noch nicht einmal über die Zuständigkeit des Gerichts entschieden. Um im Falle eines lange dauernden Verfahrens die Angaben der 86-jährigen Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann zu sichern, wurde sie jetzt unter Eid vernommen. "Österreich scheint den Fall aus politischen Gründen verzögern zu wollen", kritisiert Altmann-Anwalt Randol Schoenberg im Gespräch mit der APA. Die Berufung Österreichs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zu Gunsten des Klagsbegehren ist weiterhin anhängig.

Altmann schilderte am Mittwoch auf Befragung ihres Anwalts die Familiengeschichte der Bloch-Bauers sowie die bisherigen Bemühungen um eine Rückgabe der Klimt-Bilder, bei denen der Journalist Hubertus Czernin eine wichtige Rolle gespielt habe. Am Donnerstag wird sie von den Anwälten, die die Republik Österreichs vertreten, befragt. Ihre Aussage unter Eid ("deposition") wird von einem Gerichtsschreiber festgehalten sowie auf Video aufgenommen und kann später vor Gericht verwendet werden, falls die heute 86-Jährige dann zu einer Aussage nicht mehr in der Lage ist. Die beklagte Republik Österreich habe zwar der Einvernahme Altmanns zugestimmt, das Aussagenprotokoll aber geheim halten wollen, sagte Schoenberg. Gegen eine Geheimhaltung habe er aber erfolgreich Widerspruch eingelegt. Für die Gegenseite seien sicher neue Aspekte in Altmanns Aussage enthalten.

In dem Streit geht es um die Rückgabe der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl", von denen die ersten fünf im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt sind. Nach dem Tod von Adele Bloch-Bauer (sie starb 1925) waren sechs Klimt-Bilder, zwei Porträts und vier Landschaften, an ihren Ehemann Ferdinand übergegangen. In ihrem Testament bat sie ihn, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Galerie zu schenken. Nach dem "Anschluss" an Nazi-Deutschland musste Ferdinand Bloch-Bauer nach Prag und dann nach Zürich fliehen, wo er 1945 mittellos starb. Sein Vermögen, darunter auch die Bilder, wurde nach seiner Flucht einem kommissarischen Verwalter, Erich Führer, übereignet. Dieser übergab bzw. verkaufte die Bilder an das Museum.

Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Aufgrund dieses Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, hatte
sich der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe ausgesprochen, Bundesministerin Elisabeth Gehrer (V) hatte daraufhin den Erben empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten. Schoenberg zeigte sich besonders enttäuscht von der Ministerin. Das Verfahren des Beirats sei "kafkaesk" gewesen, eine Entscheidung ohne die Betroffenen, kritisiert der Anwalt.

Ein Rechtsgutachten des Zivilrechtsprofessors der Universität Wien, Rudolf Welser, und von Universitätsassistent Christian Rabl kommt jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sieht keinen Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich. Die Kernaussagen: "Die Republik Österreich hat in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom 4. 12. 1998 bestehen."


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner