Artikel 30.1.2002, Salzburger Nachrichten

Streit um Klimt-Bilder

Ein Gutachten kommt zur Ansicht, dass fünf Bilder von der Republik Österreich an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückgegeben werden müssen.

WIEN (SN, APA).

Die Republik Österreich hatte kürzlich in der Frage, ob fünf Gemälde von Gustav Klimt an die Erben des einstigen Besitzers zurückzugeben seien, negativ entschieden. Jetzt kommt ein Gutachten, dem viel Gewicht zugemessen wird, zu einem anderen Schluss.

Zur Frage, ob die Republik Österreich an fünf Klimt-Bildern der Österreichischen Galerie, die von den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückverlangt werden, Eigentum erworben hat, liegt ein Gutachten eines renommierten österreichischen Rechtsexperten vor, das diese Frage verneint.

Univ.-Prof. Rudolf Welser, Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, seit vielen Jahren anerkannter Gutachter und Schiedsrichter im Bereich Privatrecht sowie anerkannter Erbrechtsexperte kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass "die Republik Österreich in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben" hat.

Geprüft wurde aber auch die Frage, ob nach dem Rückgabegesetz vom  Dezember 1998, das die Rückgabe von Kunstgegenständen aus österreichischen Bundesmuseen regeln soll, Voraussetzungen "für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder" bestehen. Die Ermächtigung zur Rückgabe nach diesem Paragrafen betrifft Kunstgegenstände, die nach 1945 im Zuge eines Verfahrens nach den Bestimmungen des Ausfuhrverbotsgesetzes unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen sind. (Diente doch die Drohung einer Ausfuhrsperre als Druckmittel für Schenkungen, damit wenigstens für den Rest der Sammlung eine Ausfuhrbewilligung erteilt wurde, Anm.)

Hier erkennt das Gutachten einen "unmittelbaren Zusammenhang mit der in Aussicht gestellten Erleichterung der Ausfuhrgenehmigung für die restlichen Kunstwerke" und stellt fest, dass eine Anwendung nach Paragraf 1 des Restitutionsgesetzes für die Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II" und "Apfelbaum I" zu bejahen ist. Für zwei der Bilder, "Häuser in Unterach" und "Buchenwald/Birkenwald", die sich nach 1945 nicht bei der Republik, sondern bei der Gemeinde Wien bzw. bei Dr. Führer befunden hatten (der als Vermögenskommissär der Nationalsozialisten die Kunstsammlung Bloch-Bauer beschlagnahmt hatte, Anm.) sei diese Frage "eher zu bejahen".

Das 145 Seiten starke Gutachten des anerkannten Experten, das von Erbin Maria Altmann in Auftrag geben wurde, widerspricht damit der Rechtsauffassung der österreichsichen Finanzprokuratur, die als Grundlage dafür diente, dass eine Rückgabe der Klimt-Bilder abgelehnt worden war.

Für die Rückgabe dieser Bilder hat US-Anwalt Randol Schoenberg in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Herbst 2001 wurde in erster Instanz festgestellt, dass ein amerikanisches Gericht für eine solche Klage zuständig ist. Das Verfahren um die Zuständigkeit, gegen die die Republik berufen hat, ist derzeit in zweiter Instanz anhängig.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner