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http://www.diepresse.at/detail/default.asp?channel=k&ressort=k&id=271009 Rechtsexperte zu Klimt: "Kein Eigentum" Rudolf Welser | (c) apa Zur Frage, ob die Republik Österreich an fünf Klimt-Bildern der Österreichischen Galerie, die von den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückverlangt werden, Eigentum erworben hat, liegt jetzt ein Gutachten eines renommierten österreichischen Rechtsexperten vor - das diese Frage verneint. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Welser, Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, seit vielen Jahren Gutachter und Schiedsrichter im Privatrecht sowie Erbrechts-Experte, kommt in seinem (gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Rabel vom Institut für Zivilrecht) erstellten Gutachten zum Ergebnis, daß "die Republik Österreich zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben" hat. Das Restitutionsgesetz vom 4. Dezember 1998, so Welser, sei auf die Gemälde "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II" und "Apfelbaum I" anzuwenden. Für zwei weitere Bilder "Häuser in Unterach" und "Buchenwald/Birkenwald" sei das Gesetz "eher" anzuwenden. Adele Bloch-Bauers Testament sei lediglich "ein unverbindlicher Wunsch" gewesen, ein erbrechtlicher Anspruch sei daraus nicht abzuleiten. Das 145-Seiten-Gutachten Welsers, das Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann in Auftrag gab, widerspricht damit der Rechtsauffassung der Finanzprokuratur, die als Grundlage dafür diente, daß eine Rückgabe der Klimt-Bilder abgelehnt worden war. |
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