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Rückgabe wäre möglich Der Fall Bloch-Bauer: neues Rechtsgutachten Wien - Gestützt auf ein Gutachten der Finanzprokuratur lehnte es die Republik im Jahr 2000 ab, den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer fünf Werke von Gustav Klimt zurückzugeben, die in der NS-Zeit in Staatsbesitz gelangt waren und seither in der Österreichischen Galerie hängen. Maria Altmann klagte daraufhin die Republik - und ihr Anwalt, E. Randol Schoenberg, kontert nun mit einem Gutachten, das von Rudolf Welser, dem Ordinarius für bürgerliches Recht an der Uni Wien, und dessen Mitarbeiter Christian Rabl erstellt wurde. Die beiden renommierten Juristen gelangen in ihrer 138 Seiten starken Expertise zu dem Schluss, dass "die Republik Österreich in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben" habe. Zudem sei die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Rückgabe gemäß des neuen Kunstrückgabegesetzes bestünden, bei drei Gemälden (die Porträts Adele Bloch-Bauer I und II sowie Apfelbaum I) zu "bejahen", bei den übrigen beiden Werken Häuser in Unterach und Buchenwald/Birkenwald "eher zu bejahen". Im Mai 2001 akzeptierte das angerufene Gericht in Los Angeles die Klage der US-Bürgerin Maria Altmann. Die Republik Österreich berief, das Urteil der Zweitinstanz steht noch aus. (trenk - DER STANDARD, Print, 30.O1.2002) |
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