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Ein Tisch mit klebrigen Resten Hat Gehrer wirklich keine Handhabe bezüglich Leopold? Von Thomas Trenkler Reinen Tisch machen zu wollen, hatte Kulturministerin Elisabeth Gehrer (VP) im Herbst 1998 angekündigt: Der Bund sollte bis zum Jahr 2000 all die Kunstwerke zurückerstattet haben, die in der NS-Zeit widerrechtlich in den Besitz der Bundesmuseen kamen oder nach dem Krieg den rechtmäßigen Eigentümern abgepresst worden waren. Doch der Tisch ist weiter voll mit klebrigen Resten einst eiligst verschlungener Speisen: Je genauer man sich mit der Materie auseinander setzt, desto mehr Fälle werden bekannt. Ein Ende der Provenienzforschung wie auch der Restitutionen ist daher nicht absehbar. Zudem harren weiterhin zwei gravierende Probleme einer Lösung: Was geschieht mit den fünf Gemälden von Gustav Klimt in der Österreichischen Galerie, die Maria Altmann zurückfordert? Und wie kann man erreichen, dass auch die Leopold-Stiftung, die nach dem Gesetz kein Bundesmuseum ist, Kunstwerke, die jüdischen Besitzern enteignet worden waren, zurückgibt? Wie berichtet, appellierte nun auch Vincenz Liechtenstein (VP), Mitglied des Bundesrates, an Gehrer, Maßnahmen zu setzen, die etwaige Restitutionen aus der Stiftung Leopold ermöglichen. Doch die Ministerin zog sich auf einen formalistischen Standpunkt zurück: Gegenüber dem profil meinte sie, der Anteil der Bundessubvention (80 Millionen Euro) an der Stiftung (530 Millionen Euro) betrage nur 14 Prozent, der Stiftungsvorstand bestehe nur zu 25 Prozent aus Personen, die ihr Ministerium nominiert habe. Der Vorstand agiere weisungsfrei, die Mitglieder hätten Treuhandfunktion gegenüber der Stiftung. Sie, Gehrer, könne daher nur die Empfehlung geben, Restitutionsfragen zu klären, und habe dies auch getan. In Bausch und Bogen Die Ministerin stiehlt sich mit dieser Begründung aus der Verantwortung. Tatsache ist aber: Der Staat verpflichtete sich per Gesetz, dem Augenarzt Rudolf Leopold insgesamt 160 Millionen Euro zu zahlen - als Gegenleistung dafür, dass dieser seine Sammlung in die Stiftung einbringt. Der Bundesanteil beträgt hiermit, wie auch in der Übergabevereinbarung erwähnt, 28 Prozent. Und dürfte noch weit höher liegen. Denn das Schätzgutachten, nach dem der Wert der Sammlung 530 Millionen Euro betrage, geht von einem Erlös bei Einzelverkäufen aus: Würde die Sammlung in Bausch und Bogen verkauft, wäre dieser Wert nie zu erzielen. Und die Pinakothek wurde eben in Bausch und Bogen in die Stiftung eingebracht. Zudem: Der Staat errichtete ein Museum (um 33,4 Millionen Euro) und finanziert den Betrieb mit zumindest 2,5 Millionen Euro jährlich - wenn nicht erheblich mehr, weil die Besucherzahl unter den ursprünglichen Erwartungen blieb. Und schließlich stellt der Bund (Kultur- und Finanzministerium) nicht nur vier von acht Mitgliedern des Aufsichtsrates: Er hat den Vorsitz inne, kann also bei einer Pattstellung entscheiden. Da die Mitglieder Beamte und/oder Vertrauensleute sind, werden sie sich wohl an eine vorgegebene Linie zu halten haben. Andernfalls sie ausgetauscht werden können - was schon vorgekommen ist. Der Bund hat somit sehr wohl Möglichkeiten, die Geschäftsordnung der Stiftung zu ändern. Oder Leopold dazu zu bewegen, seinen Stiftungsbrief abzuändern. Falls er wirklich wollte. |
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