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Klimt-Bilder: Fristverlängerung abgelehnt
Der Antrag der Republik Österreich auf eine Verlängerung der Berufungsfrist im Verfahren um die Rückgabe von sechs wertvollen
Klimt-Bildern ist nach Angaben des Anwalts der Klägerin und Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann (86) abgelehnt worden. Wie Altmanns Anwalt Randol Schoenberg gegenüber der APA erklärte, ende damit die Berufungsfrist
am 26. Dezember. Der Anwalt der Republik habe für die Einbringung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts über die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit in dem Verfahren unter Verweis auf die
Feiertage und Übersetzungsprobleme mehr Zeit beantragt Die Klägerseite hatte dies unter Hinweis auf das fortgeschrittene Alter der 86-Jährigen abgelehnt.
Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen
Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall,
entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald Whyte einstimmig. Die Republik Österreich kann gegen dieses Urteil erneut
Rechtsmittel einlegen und einen erweiterten Senat desselben Gerichts oder das Höchstgericht anrufen.
Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I",
"Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon
sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.
Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben
bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren
soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder die Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann.
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