Artikel 26.12.2002, ORF

Klimt-Bilder: Fristverlängerung abgelehnt

Der Antrag der Republik Österreich auf eine Verlängerung der
Berufungsfrist im Verfahren um die Rückgabe von sechs wertvollen
Klimt-Bildern ist nach Angaben des Anwalts der Klägerin und
Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann (86) abgelehnt worden. Wie Altmanns Anwalt
Randol Schoenberg gegenüber der APA erklärte, ende damit die Berufungsfrist
am 26. Dezember. Der Anwalt der Republik habe für die Einbringung eines
Rechtsmittels gegen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts über die
Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit in dem Verfahren unter Verweis auf die
Feiertage und Übersetzungsprobleme mehr Zeit beantragt Die Klägerseite hatte
dies unter Hinweis auf das fortgeschrittene Alter der 86-Jährigen abgelehnt.

Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of
Appeals for the Ninth Circuit) hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen
Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach bestehe auf Grund
einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die
Republik Österreich eine Zuständigkeit der US-Gerichte in diesem Fall,
entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw, William Fletcher und Ronald
Whyte einstimmig. Die Republik Österreich kann gegen dieses Urteil erneut
Rechtsmittel einlegen und einen erweiterten Senat desselben Gerichts oder
das Höchstgericht anrufen.

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I",
"Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon
sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der
Österreichischen Galerie zu schenken.

Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit
enteignet und musste in die Schweiz flüchten. Die Bilder wurden noch zu
seinen Lebzeiten von einem kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben
bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen
und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt. Das Gerichtsverfahren
soll nun klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik
Österreich oder die Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Maria Altmann.

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Ing. Leo Hoschka, Vienna

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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner