Artikel 23.5.2002, Die Presse

Zwei Familien, ein Klimt: Wer holt sich das Bild aus dem Belvedere?
 

Ungeklärt sind die Wege eines Klimt-Porträts der Amalie Zuckerkandl, das eine Wiener Kunsthändlerin der Österreichischen Galerie vermacht hat. Ein amerikanischer Anwalt beansprucht das Bild vor einem Gericht in Los Angeles.
 

VON HANS HAIDER

Sechs Klimt-Gemälde, die in der Österreichischen Galerie im Belvedere hängen, hat der Anwalt Randol Schoenberg in Los Angeles im August 2000 für seine Mandantin, die aus Österreich von den Nazis vertriebene Maria Altmann, eingeklagt. Am 29. Mai beginnt nun in Kalifornien die Einvernahme der hochbetagten Maria Altmann als Zeugin zum Zweck der Beweissicherung. Es wird dann noch Jahre dauern, bis überhaupt geklärt ist, ob ein US-Gericht zuständig ist.

Für fünf Gemälde hat die vom Bildungsministerium eingesetzte Kommission festgestellt, daß auf sie das Kunstrückgabegesetz nicht anwendbar ist - weil sie schon in den zwanziger Jahren von der Bankierstochter und Industriellengattin Adele Bloch-Bauer der Österreichischen Galerie als Legat hinterlassen worden waren.

Dieses Nein quittierte Anwalt Schoenberg (er hat inzwischen Vollmachten für drei Viertel der Bloch-Bauer-Erbmasse eingesammelt) mit politisch-ideologischen Invektiven: "Indem sie die Ansprüche der Familie Bloch-Bauer auf die Klimt-Gemälde zurückwies, schloß sich Gehrer der Holocaust-Verleugnung an", beschuldigte er in der Klageschrift die Ministerin, die der Beiratsempfehlung folgte.

Über das sechste Bild aber, das Schoenberg im Namen von Altmann, einer Nichte des 1945 im Schweizer Exil verstorbenen Ferdinand Bloch-Bauer (dem Ehemann der von Klimt mehrmals porträtierten Adele) erkämpfen will, konnte der Restitutionsbeirat noch gar kein Votum abgeben. Denn auf ein Porträt, das Amalie Zuckerkandl darstellt, erheben heute auch deren Nachkommen Ansprüche.

Spende von Vita Künstler

Klimt hat die Arztgattin Zuckerkandl 1917/18 gemalt, kurz vor seinem Tod. Das Bild blieb aber unvollendet. Es war nie Gegenstand in einem von vielen dubiosen Rückstellungsverfahren nach dem Krieg.

Dr. Vita Künstler - eine Assistentin des Kunsthändlers Otto Kallir, die nach dessen Flucht dessen "Neue Galerie" in der Grünangergasse weiterführte - hat es vor rund dreißig Jahren der Österreichischen Galerie zugedacht. Es blieb vorerst bei ihr hängen (die Galerie ließ in ihrer Wohnung Fenstergitter anbringen!). 1988 kam es ins Belvedere. Die Spenderin starb 2001 im Alter von 101 Jahren.

Wie aber kam Vita Künstler zum Klimt-Bild? Schon Amalie Zuckerkandl hat es in den zwanziger Jahren zweimal an Ferdinand Bloch-Bauer verkauft - der wohl auf diese Weise die nach ihrer Scheidung 1919 in Not geratene Bekannte unterstützte. Wurde es nach 1939 - damals schien es zum letzten Mal in einem Inventar auf - aus dem Bloch-Bauers Palais in der Wiener Elisabethstraße wie viele andere seiner Kunstwerke gestohlen und als Plündergut in den Handel gebracht?

Hermine Müller-Hofmann

Oder hat es der Freund Amalies (ihr Bild hing in seinem Schlafzimmer) noch vom Schweizer Exil aus der notleidenden Amalie zurückgegeben? So erzählte es ihre Tochter Hermine Müller-Hofmann (sie starb vor zwei Jahren in Wien mit 98).

Laut Müller-Hofmanns protokollierten Aussagen wurde der Klimt während des Kriegs an die mit der Familie befreundete Vita Künstler verkauft, um die ärgste Not zu lindern. Als rassisch Verfolgte hätte sie das Gemälde im Kunsthandel gar nicht zu Geld machen können - darum der Deal im engsten Kreis. 1948 war das Bild nachweislich schon im Besitz der "Neuen Galerie".

Amalie Zuckerkandl wurde 1942 in den Osten deportiert und kam dort um. Ihr Schwiegersohn, ein renommierter Professor an der Kunstgewerbeschule, verlor 1938 seinen Posten, überlebt in größter Not den Krieg - und starb 1948 wenige Tage, nachdem das Unterrichtsministerium seine ehrenvolle Wieder-Indienststellung aktenmäßig erledigt hatte.

Hermine Müller-Hofmann wurde in Wien bekannt durch ihr soziales Wirken in der Legio Mariae; sie betreute auch Prostituierte.

Beirat wartet ab

Stellte die Republik Österreich heute das von Sotheby's auf drei bis vier Millionen Pfund (4,89 bis 6,45 Millionen Euro) geschätzte Gemälde an die vom Wiener Rechtsanwalt Alfred Noll vertretene Zuckerkandl-Linie zurück - und würde es aber später in den USA Schoenbergs Mandanten zugesprochen, käme Österreich in eine wahrscheinlich teure Verlegenheit. Darum wartet der Rückgabebeirat den Erfolg von Schoenbergs Klage ab.

Ist für einen Notverkauf unter Bekannten jener Paragraph des von der Ministerin Gehrer 1998 ins Parlament gebrachten Kunstrestitutionsgesetzes anzuwenden, der Werke zurückzugeben vorschreibt, die wohl rechtmäßig in Staatsbesitz kamen, doch vorher "während der deutschen Besetzung Österreichs" Gegenstand eines Rechtsgeschäfts gemäß § 1 des "Nichtigkeitsgesetzes" waren? Denn als "nichtig" gelten dort nur Kaufverträge, die erzwungen wurden, "um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen".

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Dr. Stefan Gulner