Artikel 16.12.2002, Der Standard

Fall Bloch-Bauer: Österreich will weitere Rechtsmittel einlegen
Anwalt der Klägerin sieht wenig Chancen für die Beklagten


Zur Vorgeschichte (DER STANDARD: 13.12.)

Fall Bloch-Bauer: Einspruch abgewiesen

Washington/Los Angeles - Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Gemälde
von Gustav Klimt wird Österreich "höchst wahrscheinlich" gegen die
Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco, das eine Zuständigkeit
der US-Gerichtsbarkeit feststellte, wieder ein Rechtsmittel einlegen. Dies
erwartet der österreichische Generalkonsul in Los Angeles, Peter
Launsky-Tieffenthal, laut einem Bericht der "New York Times". Die Nichte und
Erbin des ehemaligen Besitzers Ferdinand Bloch-Bauer, Maria Altmann, hat die
Republik Österreich und die Österreichische Galerie auf Herausgabe geklagt.

Einstimmiges Urteil

Ein Drei-Richter-Senat des Berufungsgerichts in San Francisco (US Court of
Appeals for the Ninth Circuit) hatte vergangene Woche die Entscheidung des
erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und der Klägerin Recht gegeben. Demnach
bestehe auf Grund einer von der Klägerin behaupteten Verletzung des
Völkerrechts durch die Republik Österreich eine Zuständigkeit der
US-Gerichte in diesem Fall, entschieden die Richter Kim McLane Wardlaw,
William Fletcher und Ronald Whyte einstimmig.

Erfolg erneuter Rechtsmittel sind unwahrscheinlich

Die Republik Österreich kann gegen dieses Urteil erneut Rechtsmittel erheben
und einen erweiterten Senat desselben Gerichts oder das Höchstgericht
anrufen. Nach Angaben des Anwalts der Klägerin, Randol Schoenberg, bestehen
für beide Wege wenig Chancen auf Erfolg. Da das Urteil einstimmig erfolgt
sei und nicht im Widerspruch zu früheren Urteilen des Gerichts stehe, sei es
unwahrscheinlich, dass sich ein erweiterter Senat desselben Gerichts noch
einmal mit der Frage befasse. Das US-Höchstgericht nehme jedes Jahr weniger
als hundert Fälle an, erklärte Schoenberg. (APA)
 

Los Angeles/Wien - Anfang Mai 2001 hatte die Richterin Florence-Marie
Cooper in Los Angeles entschieden, dass die Klage von Maria Altmann gegen
die Republik Österreich auf Rückgabe von sechs Klimt- Gemälden, die bis zum
Jahr 1938 ihrem Onkel Ferdinand Bloch-Bauer gehört hatten, in den USA
zulässig sei. Doch die Republik erhob Einspruch - erfolglos: Die drei
Richter des 9th Circuit U.S. Court of Appeals bestätigten am Donnerstag
Coopers Urteil.

Österreich hätte, so das kalifornische Berufungsgericht, internationales
Recht verletzt, falls die Angaben der 86-jährigen Klägerin stimmen. Das
müsse in einem ordentlichen Verfahren geprüft werden. Gegen diese
Entscheidung kann die Republik binnen zweier Wochen erneut berufen, und zwar
beim US- Höchstgericht. Ob es aber dazu kommen werde, ist noch nicht
entschieden: Gottfried Toman von der Finanzprokuratur will das Urteil erst
genau prüfen. Grundsätzlich stellt sich für ihn die Frage: "Ist Österreich
verpflichtet, über sich Gericht sitzen zu lassen?"

Randol E. Schoenberg, Altmanns Anwalt, spricht unterdessen von einem "großen
Erfolg". Er sei nach wie vor zu Gesprächen mit der Republik bezüglich einer
außergerichtlichen Einigung bereit und hofft auf eine "Meinungsänderung"
durch die neue Bundesregierung: Wenn man, wie Bildungsministerin Elisabeth
Gehrer erklärt hatte, "reinen Tisch machen" wolle, müsse man, so Schoenberg,
"auch die Juden zu diesem einladen".

Die Klage umfasst, wie berichtet, die Porträts Amalie Zuckerkandl, Adele
Bloch- Bauer I und II sowie die Gemälde Buchenwald (Birkenwald), Schloss
Kammer am Attersee und Apfelbaum I. Die Bilder befinden sich seit der
NS-Zeit in der Österreichischen Galerie. Mit Ausnahme des
Zuckerkandl-Porträts hat der Rückgabebeirat eine Restitution nicht
empfohlen. Der Wert wird auf gut 145 Millionen Euro geschätzt.

Altmann, eine Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer, hatte ihre Klage zuerst in
Wien eingebracht, musste diese aber zurückziehen, da allein die
Gerichtsgebühren 1,74 Millionen Euro betragen hätten. Eine Reduzierung der
Kosten auf ein erträgliches Maß - Maria Altmann ist nicht vermögend - war
abgelehnt worden. (Thomas Trenkler, DER STANDARD, Printausgabe vom
14./15.12.2002)



derStandard.at/ kultur | 15.12.2002 19:20 antworten

Thomas Trenkler
Als Autor des Artikels danke ich dem roten Bärchen für seine eigenartigen
Belehrungen. Ich erlaube mir aber, diese zu korrigieren.
Es stimmt schon: 1925, als Adele Bloch-Bauer starb, gab es noch kein
NS-Regime. (Das Wort "Nazi" haben die Nationalsozialisten selbst verwendet;
diese verniedlichende Bezeichnung sollte daher vielleicht in Anbetracht der
NS-Verbrechen und des Holocausts nicht mehr gebraucht werden.) Aber: Adele
Bloch-Bauer bat ihren Mann, die Bilder NACH seinem Tod der Österreichischen
Galerie zu überlassen. Eine Bitte, wohlgemerkt. Ob dieser Bitte entsprochen
werden MUSS? Wohl kaum, wenn man bedenkt, welchen Verlust Ferdinand
Bloch-Bauer durch das NS-Regime erlitt. Er verlor schließlich seinen
gesamten Besitz! Zudem: Ferdinand Bloch-Bauer hätte im Dezember 1945, als er
im Exil in Zürich starb, gar keine Möglichkeit gehabt, die Bilder der
Österreichischen Galerie zu vermachen: Er war gar nicht im Besitz der
Gemälde. Sie waren ihm von den Nationalsozialisten geraubt worden. Wir haben
es daher sehr wohl mit einem Restitutionsfall zu tun. Die richtige
Vorgangsweise wäre meiner Ansicht nach gewesen: Die Gemälde hätten an die
Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer physisch restituiert werden müssen. Und
diese hätten danach entscheiden können, ob sie der Bitte von Adele
Bloch-Bauer an ihren Mann entsprechen wollen.

(Fortsetzung: siehe nächstes Posting)

derStandard.at/ kultur | 15.12.2002 19:19 antworten

Thomas Trenkler
Bezüglich der geraubten, nie restituierten oder in der Nachkriegszeit
abgepressten Kunstwerke sagte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer in einer
Pressekonferenz vor etlichen Jahren, über die ich damals berichtete, dass
sie "reinen Tisch" machen wolle - bis zur Jahrtausendwende. Nun: wir
schreiben in drei Wochen das Jahr 2003. Und noch immer gibt es eine Vielzahl
ungelöster Fälle. Wie ich oben darstellte, ist der Fall Bloch-Bauer sehr
wohl auch ein Restitutionsfall. Und Altmanns Anwalt hätte gerne einmal die
Gelegenheit gehabt, seine Sichtweise den in Österreich zuständigen Beamten
und Juristen und der Raubkunst-Rückgabekommission darzustellen. Doch das
wurde ihm nicht gestattet.
(Fortsetzung: siehe nächstes Posting)

derStandard.at/ kultur | 15.12.2002 19:18 antworten

Thomas Trenkler
Ja, es stimmt, Maria Altmann brachte nicht Klage ein. Beziehungsweise konnte
die bereits formulierte Klage nicht einbringen. Weil die Gebühren viel zu
hoch gewesen wären. Daraufhin stellte ihr Anwalt sehr wohl einen Antrag auf
Verfahrenshilfe. Die Gebühren, die vor Prozessbeginn zu entrichten gewesen
wären, wurden in der Folge auf zwei Millionen Schilling gesenkt. Doch selbst
diese Summe konnte die betagte Frau Altmann damals nicht aufbringen: Sie
hätte, sagte ihr Anwalt, sämtliche Ersparnisse verwenden und ihr Haus
verkaufen bzw. mit einer Hypothek belegen müssen. Dieses Risiko wollte sie
verständlicherweise nicht eingehen.
Die Aufgabe eines Journalisten ist es meinem Verständnis nach, einen
komplizierten Sachverhalt so darzustellen, dass der Leser diesen verstehen
kann. Auf Fremdwörter und juristische Fachausdrücke sollte daher, wenn
möglich, verzichtet werden. Deshalb habe ich auch nicht das Wort "Rekurs"
verwendet. Wenn Sie im Duden-Fremdwörterlexikon nachschlagen, werden Sie
feststellen, dass "Rekurs" mit "Einspruch" übersetzt wird. Es ist daher
legitim - und für viele Leser hilfreich -, wenn ich nicht "Rekurs", sondern
"Einspruch" verwende.
(Fotsetzung: siehe nächstes Posting)

derStandard.at/ kultur | 15.12.2002 19:16 antworten

Thomas Trenkler
...
Detto verhält es sich mit dem Ausdruck "Writ of Certioari": Wer - außer ein
paar Juristen - kann mit diesem etwas anfangen? Im Prinzip geht es um eine
Berufung. Und schließlich: "United States Court of Appeals for the Ninth
Circuit" ist gleichbedeutend mit "9th Circuit U.S. Court of Appeals" aber um
etliche Buchstaben länger. Das verhält sich wie das "Landesgericht für
Strafsachen" zu "Straflandesgericht" oder das "Ministerium für innere
Angelegenheiten" zu "Innenministerium". Auch eine E-Mail-Schreiberin aus den
USA verwendet, wie Sie nachlesen können, "Ninth Circuit Court of Appeals".
Wo also liegt das Problem?
Nun noch eine Anmerkung zu der von einem anderen E-Mail-Schreiber gestellten
Frage, wieso sich die USA das Recht herausnähmen, über ein anderes Land ein
Urteil fällen zu können: Frau Altmann begehrt die Rückgabe der Klimt-Bilder,
die sich in der Österreichischen Galerie befinden. Daher wurde die
Österreichische Galerie geklagt. Die Österreichische Galerie wiederum
befindet sich im Besitz der Republik Österreich. Daher mußte auch die
Republik geklagt werden. Zudem geht es um US-Interessen. Frau Altmann, die
Klägerin, ist US-Bürgerin. Und jährlich kommen -zig US-Bürger nach Wien, die
in der Österreichischen Galerie diese Klimt-Bilder zu bewundern. Vereinfacht
gesprochen: Die Österreichische Galerie macht unter Umständen Profit mit
Kunstwerken, die ihr nicht gehören.
Thomas Trenkler

Robert Kreitmeier | 14.12.2002 19:30 antworten

Der Fall ist doch ganz einfach!
Lest das Buch "Quedlinburg-Texas und zurück". Autor ist u. a. ein Willi A.
Korte, einem in Augsburg geborenen und in Washington D.C. lebenden Juristen.
Das Buch ist im Droemer-Knaur-Verlag erschienen und ist prophetisch auf den
Fall Bloch-Bauer anzuwenden. Dann erübrigen sich alle Diskussionen - außer
dass man vor Gericht auf hoher See ist.

Ronja Räubertochter | 13.12.2002 22:45 antworten

Zuckerkandl-Porträt
Der Kunstrückgabe-Beirat hat auch nie die Herausgabe des
Zuckerkandl-Porträts an Frau Altmann empfohlen!

erika w. senter | 14.12.2002 03:55 antworten

Re: Zuckerkandl-Porträt
PS. from the Austrian\American Atty,
Die weitere Berufung "appeal" that is possible here is in two weeks to
petition for a rehearing in the Ninth Circuit Court of Appeals (before its
entire panel of judges), called an "en banc" review. A further request for
review to America's highest court -- the US Supreme Court in Washington DC
can be made within 90 days of the time the US Ninth Circuit decision becomes
final. So, actually Austria has two further chances for weitere Berufung.
However, further reviews are not a matter of "right." They are granted at
the "discretion" of the court. Few cases are accepted for such high review.
However, this case because of its high profile and its unusualness may have
a better than average chance -- in my opinion.

Das rote Bärchen | 13.12.2002 22:15 antworten

Ein paar kleine Korrekturen...
1.) Die Bilder haben nicht bis 1938 Ferdinand Bloch-Bauer "gehört", sondern
sind gemäß Testament der Adele Bloch-Bauer seit deren Tod im Jahre 1925 im
Eigentum der Galerie (und somit heute im Eigentum der Republik Österreich).
2.) Es wurde kein "Einspruch" erhoben, sondern Rekurs. (Wenn schon aus dem
Amerikanischen übersetzt wird, dann bitte mit juristischen Fachausdrücken!)
3.) Das zuständige Gericht heisst richtig: "United States Court of Appeals
for the Ninth Circuit".
4.) Das verbleibende Rechtsmittel heisst nicht "Berufung", sondern "Writ of
Certioari" und geht an den "United States Supreme Court".
5.) Da es sich nicht um einen Restitutionsfall handelt (1925 war das
Nazi-Regime noch nicht an der Macht), sondern um ein erbrechtliches Problem,
ist mir nicht klar, wieso "reiner Tisch" gemacht werden soll und Angehörige
einer Religionsgemeinsschaft mitreden wollen.
6.) Maria Altmann hat in Wien nie eine Klage eingebracht, sondern lediglich
einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, der abgewiesen wurde, weil die
Dame erstens sehr wohl vermögend ist und zweitens ein derartiger Antrag nur
gemeinsam mit einer einzubringenden Klage gestellt werden kann.

Wolfgang Broukbauer | 14.12.2002 19:29 antworten

Re: Ein paar kleine Korrekturen...
zum Nachlesen
Mein letzter Wille
Bei klarem Bewusstsein und unbeeinflusst verfüge ich für den Fall meines
Todes wie folgt:
I.
Zum Universalerben meines gesamten Vermögens setze ich meinen Ehegatten,
Ferdinand BlochBauer ein.
II.
Für den Fall dass mein Ehegatte vor mir sterben sollte, bestimme ich zu
meinem Universalerben meinen Schwager Dr.Gustav BlochBauer bezw. falls
dieser vor mir sterben sollte, dessen Descendenz.
III.
Ich hinterlasse je 50.000 (fünzigtausend) Kc (tsch. Kr.)
1.)dem Wiener Arbeiterverein ³Kinderfreunde²
2.)dem Wiener Verein ³Die Bereitschaft²
Die Gebühren für diese Anfälle hat mein Ehegatte als mein Universalerbe, zu
tragen.
Da ich überzeugt bin dass mein Ehegatte diese seine Verpflichtung voll
erfüllen wird, hat jede Sicherstellung der Ansprüche dieser zwei Vereine zu
entfallen. Sollte in der Zeit bis zum Anfalle obiger Zuwendungen einer der
genannten 2 Vereine zur Auflösung gelangen, fällt der freiwerdende Teil der
Wiener Rettungs-Gesellschaft zu.
Meine 2 Porträts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt, bitte ich meinen
Ehegatten nach seinem Tode der österr. Staats-Gallerie in Wien, die mir
gehörende Wiener und Jungfer. Brezaner Bibliothek, der Wiener Volks u.
Arbeiter Bibliothek zu hinterlassen.
Ich stelle es der Wiener Volks u. Arbeiter Bibliothek anheim die Bücher zu
behalten oder sie zu verkaufen und den Erlös als Legat anzunehmen. Auch für
dieses Legat hat jegliche Sicherstellung zu entfallen.

max ritz | 15.12.2002 18:40 antworten

Re: Re: Ein paar kleine Korrekturen...
danke für die Abschrift
ich glaube nicht, daß Ferdinand Bloch-Bauer im Jahre 1938 freiwillig der
BITTE seiner verstorbenen Frau nachgekommen wäre

erika w. senter | 14.12.2002 04:57 antworten

Re: Ein paar kleine Korrekturen...
Nur Ein Test
Gruesse aus Amerika. Darf man da auch auf englisch schreiben? Ich haette was
zum sagen auf dieses Thema, aber habe es und moechte es auf englisch
schreiben. kann man das?

erika w. senter | 14.12.2002 03:33 antworten

Re: Ein paar kleine Korrekturen...
from an Austrian\American Atty. --Vol. 2
Moreover, the relevant inquiry for the United States Circuit Court in
determining whether the US has proper jurisdiction over this case and
assessing whether the needed unlawful ³expropriation² exists is not whether
there was an unlawful taking of the paintings by the Nazis, but whether ­
after the Nazis left ­ Austria RETAINED the paintings for an unlawful,
non-public good, purpose. In my opinion there is no question that, when
correctly viewed, this jurisdictional test is not met. The appeal should,
first of all, be reheard "en banc" as we lawyers say.
Herzliche Gruesse aus sunny Southern California,
Erika

J. N. | 14.12.2002 12:15 antworten

Re: Re: Ein paar kleine Korrekturen...
So weit so gut, aber..
Wie ist es möglich das die Gerichtsbarkeit der USA sich anmaßt über
Gegenstände, die sich in anderen Hoheitsgebieten befinden Urteilen zu können
?
Warum wird nicht eine Klage an österreichischen Gerichten eingereicht ?
Es ist schon sehr arrogant von einem Staat sich so ein Recht herauszunehmen
!?
Gerade die USA akzeptieren absolut nichts, außer den US-amerikanischen
Vorstellungen von Recht.
Wieso sollten alle anderen Staaten nicht ebenfalls die selbe Vorgangsweise
gegenüber den USA praktizieren ?

erika w. senter | 14.12.2002 03:15 antworten

Re: Ein paar kleine Korrekturen...
from an Austrian\American Atty. - Vol. I
As an Austrian by birth and an appellate attorney practicing in California,
I have followed this case with great interest. (I am also a regular on-line
reader of DER STANDARD, and I apologize for writing in English -- weil mein
deutsch nicht mehr so gut ist). I disagree strongly with Attorney
Schoenberg¹s claim that Austria has no defense, except the jurisdictional
issue. In my opinion, Austria¹s strongest defense, on the jurisdictional
issue and otherwise, is not Adele¹s Will as such but the fact that
Ferdinand, in the probate that settled Adele¹s estate, made the express
promise that he will honor Adele¹s expressed wish as to the Klimts. In my
opinion, that promise which is recorded as part of the official probate
proceedings over Adele¹s estate, was and is BINDING on Ferdinand¹s estate as
the promise was made for the consideration of getting Adele¹s estate closed
without need to litigate (or examine) the claim that Austria¹s National
Gallery might have been able to assert. The Nazi interlude (which was not
caused or condoned by the legitimate Austrian government of that day or by
the Austrian National Gallery) in no way changes the binding nature of
Ferdinand¹s promise. This legitimate defense that Austria has was entirely
overlooked in the appellate opinion. This defense also defeats the
jurisdiction claim because it means there is no ³substantial² evidence to
support the allegation that Austria

van Korff | 14.12.2002 01:07 antworten

Re: Ein paar kleine Korrekturen...
Sorry aber ...
... ich als Laie fange mit "Einspruch" mehr an als mit "Rekurs". Selbiges
gilt für "Berufung" und "Writ of Certioari". Bitte wen interessiert das.
Aber ein Danke dem roten Bärchen für die Belehrung - werd's aber wohl
schnell wieder vergessen was "Writ of Certioari" nun wohl bedeuten mag. ;-)


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner