Artikel 15.4.2002, Die Presse

Schieles "Wally" weiter in New York festgehalten
Mehr als vier Jahre nach der Beschlagnahme von Schieles "Wally" fiel erst
eine Teilentscheidung über die Zuständigkeit eines New Yorker Gerichts. In
Kalifornien gab es im Streit gegen Österreich keine Parteien-Einigung über
die Zuständigkeit.

Egon Schieles 'Wally' | (c) Archiv

"Es ist ein großer Erfolg für uns, ein wichtiger Schritt nach vorn." Was für den US-Anwalt Howard Spiegler Anlaß zur Freude ist, kommt für die Gegenseite, das New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) und die Wiener Stiftung Leopold, als Rückschlag: Im Streit um das Schiele-Bild "Wally" hat ein Richter in New York Freitagnachmittag den von der österreichischen Seite eingebrachten Antrag auf Abweisung der Klage abgelehnt. Das heißt, daß es aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem US-Gericht zum Prozeß kommt und "Wally" noch länger in New York bleiben wird.

Das Bild war 1997 als Leihgabe der Stiftung Leopold ins MoMA zu einer Ausstellung gereist und dort unterm Verdacht, Nazi-Diebsgut zu sein, sichergestellt. Das dort ebenfalls im Jänner 1998 beschlagnahmte Schiele-Gemälde "Tote Stadt III" wurde indessen von der Staatsanwaltschaft freigegeben und ist nach Wien zurückgekehrt.

Der Entscheidung von Richter Michael Mukasey ging ein komplizierter - und noch keineswegs beendeter - Rechtsstreit voraus, in den die US-Regierung, die in den USA ansässigen Nachfahren der ursprünglichen Besitzerin Lea Bondi-Jaray, das MoMA und die Leopold-Stiftung verwickelt sind. Die US-Regierung hatte - nachdem die Familie Bondi ihrer Privatklage zurückgezogen hatte, ihre Klage voriges Jahr nach einer ersten Abweisung im Jahr 2000 neu formuliert eingebracht.

Schieles "Wally" ruht unterdessen weiter im Keller des MoMA und wartet auf einen Lichtblick.

In der Klimt-Causa, die der Anwalt Randol Schoenberg in Los Angeles anhängig gemacht hat, war Ende letzter Woche eine "Mediation" angesetzt. Schoenberg verlangte im Auftrag der aus Österreich vertriebenen Maria Altmann sechs Bilder aus der Österreichischen Galerie im Belvedere.

"Mediation" erfolglos

Anwalt Schoenberg teilte der "Presse" mit: "unfortunality, the mediation was unsuccessful"; eine Entscheidung des Gerichts erwartet Schoenberg erst "in einigen Monaten". Über den Inhalt der Mediations-Gesprächs wurde nichts bekannt. Nach amerikanischem Verfahrensrecht dürfen die Teilnehmer keine Details in die Öffentlichkeit tragen.

Die Republik Österreich bekämpft die Zuständigkeit des kalifornischen Gerichtshofs unter anderem mit dem Argument, daß ein souveräner Staat nicht über einen anderen souveränen Staat Gericht halten dürfe und Wien als Gerichtsstand von der Klägerin abgelehnt wurde, weil in einem derartigen
Zivilprozeß (Streitwert: Rund 150 Millionen Euro) in Österreich hohe Gebühren anfallen.

Begehrt werden von Maria Altmann sechs Klimt-Gemälde: fünf wurden in den zwanziger Jahren von der Bankiers-Tochter und Industriellen-Gattin Adele Bloch-Bauer testamentarisch der Österreichischen Galerie zugedacht; ein weiteres Klimt-Porträt der Adele Zuckerkandl stammt aus dem Besitz des 1945 verstorbenen Witwers nach Adele, Ferdinand Bloch-Bauer.

Maria Altmann ist Viertel-Erbin nach Ferdinand Bloch-Bauer, der größere Teil der Familie hat sich dem Rechtsstreit nicht angeschlossen. e. m. / hai


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner