Artikel 13.12.2002, Kurier

Klimt-Bilder: Gericht erklärt USA für zuständig

Washington/Los Angeles - Für das Verfahren um die Rückgabe von sechs
Klimt-Bildern, das von den Bloch-Bauer-Erben gegen die Republik Österreich
und die Österreichische Galerie angestrengt wurde, besteht eine
Zuständigkeit der US-Gerichte. Dies hat nun ein Berufungsgericht in
Kalifornien entschieden und damit den Klägern Recht gegeben. Österreich
könnte gegen diese Entscheidung nur mehr beim US-Höchstgericht berufen,
erklärte der Anwalt der Klägerin, der 86-jährigen Bloch-Bauer-Erbin Maria
Altmann, Donnerstag Abend. "Das ist ein großer Sieg für uns, Frau Altmann
freut sich sehr", so Anwalt Randol Schoenberg.

In dem Streit geht es um die Rückgabe der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "
Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die drei Richter am
Berufungsgericht haben laut Schoenberg einstimmig die Entscheidung des
Untergerichts bestätigt, wonach der Fall vor den US-Gerichten zu behandeln
ist. Die Republik Österreich hatte dies bestritten. Nun hätten die Richter
des 9th Circuit U.S. Court of Appeals jedoch entschieden, dass Österreich
internationales Recht verletzt hätte, falls die Angaben der Kläger stimmen,
erklärt Anwalt Schoenberg. Dies müsse nun in einem ordentlichen Verfahren
geprüft werden, das aber erst in einigen Monaten beginnen könne.
 

Kritik an österreichischer Regierung

Anwalt Randol Schoenberg erwartet nach dem Sieg im Streit um die
Zuständigkeit eines US-Gerichts nun auch einen Erfolg im bevorstehenden
Hauptverfahren und damit die Rückgabe der Klimt-Bilder durch die
Österreichische Galerie an Maria Altmann. Dabei könne die Republik
Österreich auch keine Verjährung der Ansprüche geltend machen, da nach einem
neuen Gesetz, das am 1. Jänner 2003 in Kalifornien in Kraft trete, für
Rückgabeverfahren von durch die Nazis enteignetem Vermögen die Verjährung
ausgesetzt werde, erklärte er. Dieses Gesetz werde auch auf den Fall der
Klimt-Bilder angewendet werden.

Reiner Tisch

Trotz des nun erzielten Erfolgs im Streit um die Zuständigkeit betont
Schoenberg erneut seine Gesprächsbereitschaft. Auch weil die Klägerin Maria
Altmann mit 86 Jahren bereits sehr betagt sei, liege ihm viel an einer
raschen Lösung zu Gunsten seiner Partei. "Ich bin jederzeit bereit nach Wien
zu fliegen - aber in Österreich will niemand mit uns reden", bedauerte er.
Beim Kunstrückgabebeirat sei er nicht einmal angehört worden. Sobald die
künftige österreichische Regierung im Amt ist, hofft Schoenberg auf eine
"Meinungsänderung". "Wenn man reinen Tisch machen will, muss man auch die
Juden zu dem Tisch einladen", meinte er.
 

Schoenberg hatte in den USA eine Klage der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann
gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich
auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus Kostengründen nicht
weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von
damals 24 Millionen Schilling (1,74 Mill. Euro) hinterlegen müssen.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner