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Klimt-Bilder: Gericht erklärt USA für zuständig
Washington/Los Angeles - Für das Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern, das von den Bloch-Bauer-Erben gegen die Republik Österreich
und die Österreichische Galerie angestrengt wurde, besteht eine Zuständigkeit der US-Gerichte. Dies hat nun ein Berufungsgericht in Kalifornien entschieden und damit den Klägern Recht gegeben. Österreich
könnte gegen diese Entscheidung nur mehr beim US-Höchstgericht berufen, erklärte der Anwalt der Klägerin, der 86-jährigen Bloch-Bauer-Erbin Maria
Altmann, Donnerstag Abend. "Das ist ein großer Sieg für uns, Frau Altmann freut sich sehr", so Anwalt Randol Schoenberg.
In dem Streit geht es um die Rückgabe der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser
in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die drei Richter am Berufungsgericht haben laut Schoenberg einstimmig die Entscheidung des
Untergerichts bestätigt, wonach der Fall vor den US-Gerichten zu behandeln ist. Die Republik Österreich hatte dies bestritten. Nun hätten die Richter
des 9th Circuit U.S. Court of Appeals jedoch entschieden, dass Österreich internationales Recht verletzt hätte, falls die Angaben der Kläger stimmen,
erklärt Anwalt Schoenberg. Dies müsse nun in einem ordentlichen Verfahren geprüft werden, das aber erst in einigen Monaten beginnen könne.
Kritik an österreichischer Regierung
Anwalt Randol Schoenberg erwartet nach dem Sieg im Streit um die Zuständigkeit eines US-Gerichts nun auch einen Erfolg im bevorstehenden Hauptverfahren und damit die Rückgabe der Klimt-Bilder durch die
Österreichische Galerie an Maria Altmann. Dabei könne die Republik Österreich auch keine Verjährung der Ansprüche geltend machen, da nach einem neuen Gesetz, das am 1. Jänner 2003 in Kalifornien in Kraft trete, für
Rückgabeverfahren von durch die Nazis enteignetem Vermögen die Verjährung ausgesetzt werde, erklärte er. Dieses Gesetz werde auch auf den Fall der Klimt-Bilder angewendet werden.
Reiner Tisch
Trotz des nun erzielten Erfolgs im Streit um die Zuständigkeit betont Schoenberg erneut seine Gesprächsbereitschaft. Auch weil die Klägerin Maria Altmann mit 86 Jahren bereits sehr betagt sei, liege ihm viel an einer
raschen Lösung zu Gunsten seiner Partei. "Ich bin jederzeit bereit nach Wien zu fliegen - aber in Österreich will niemand mit uns reden", bedauerte er.
Beim Kunstrückgabebeirat sei er nicht einmal angehört worden. Sobald die künftige österreichische Regierung im Amt ist, hofft Schoenberg auf eine
"Meinungsänderung". "Wenn man reinen Tisch machen will, muss man auch die Juden zu dem Tisch einladen", meinte er.
Schoenberg hatte in den USA eine Klage der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus Kostengründen nicht
weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von damals 24 Millionen Schilling (1,74 Mill. Euro) hinterlegen müssen.
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