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Rückstellung Klimt-Gemälde Die Restitutionsklage um sechs im derzeitigen Besitz der Österreichischen Galerie stehende Klimt-Gemälde aus der Sammlung Bloch-Bauer ist nun auch nach dem Urteil eines Berufungsgerichtes in den Vereinigten Staaten zulässig. Ursprünglich wollte Maria Altmann, eine der Erbinnen nach Ferdinand Bloch-Bauer, die Klage in Österreich einbringen. Doch die dort geforderten Gerichtsgebühren von 1,74 Millionen Euro veranlaßten die 86 Jährige, in Kalifornien lebende Erbin, den Klagsweg an ihrem Wohnort zu beschreiten. Nach der für sie erfolgreichen erstinstanzlichen Entscheidung daß nämlich die Klage in den USA zulässig ist ging die beklagte Republik Österreich in die Berufung. Ob sie nun gegen die jüngste Entscheidung das Höchstgericht anrufen wird, bleibt abzuwarten. Für Österreich könnte die Entscheidung nicht nur die Restitution einiger Spitzenwerke Klimts (Bildnisse Adele Bloch-Bauer) bedeuten, es könnte auch andere in den USA lebende durch die Nazis beraubte Rückstellungswerber ermutigen, diesen Weg zu beschreiten. Betroffen wäre unter anderem das mittels staatlicher Gelder aufgebaute Museum Leopold. Die Republik Österreich könnte dies natürlich auch als Signal werten, das 1998 verabschiedete Kunstrestitutionsgesetz zu novellieren. Es ist lediglich ein Ermächtigungsgesetz, das den Geschädigten weder Rechtsanspruch noch Parteienstellung zubilligt. Stephan Templ |
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