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Klimt-Bilder im Belvedere: Rückgabe abgewendet? Bloch-Bauer-Erbschaft: Verwirrung durch Gutachten. Österreich ist rechtmäßiger Besitzer jener fünf Klimt-Gemälde in der Österreichischen Galerie, um die der kalifornische Anwalt Randol Schoenberg im Auftrag von Maria Altmann - Teilerbin nach dem 1945 im Schweizer
Exil verstorbenen Wiener Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer - kämpft. Das geht aus einem Auftragsgutachten des Wiener Zivilrechtprofessors Rudolf Welser Welser wurde zuerst falsch interpretiert: "Klimts Adele (gemeint ist das Gold-Porträt im Oberen Belvedere, Anm.) nicht Eigentum der Republik" titelte die Austria Presse-Agentur, diese Fehlmeinung fand sich in vielen Berichten über die Affaire wieder. Doch ergibt das genauere Studium des über 100 Seiten starken Texts, daß Welser darauf hinzielte, die Republik als Eigentümerin auszuweisen - um ihr damit auch die Pflicht zuzuschreiben, in dieser derzeit in den USA verhandelten Causa das Kunstrestitutionsgesetz 1998 anzuwenden. Die Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, steht auf dem Standpunkt, daß sie sechs Klimtbilder laut Testament der Industriellen-Gattin Adele Bloch-Bauer nach deren Tod 1925 geerbt habe; deren Wunsch folgend, hätten die Bilder im Besitz ihres Mannes bleiben sollen - der freilich schon 1936 eine Attersee-Landschaft ins Belvedere gab. Laut Welser aber sei das Eigentum der Republik erst durch rechtsgeschäftliche Verfügungen der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer 1948 begründet worden. Das Restitutionsgesetz sieht wohl eine Rückgabe vor, wenn sich die Republik nach 1945 Kunstgut in einem Verfahren nach dem Kunstausfuhr-Verbotsgesetz unentgeltlich angeeignet hat. Ein solches freilich wurde für die Bloch-Bauer-Bilder bisher nicht bekannt. hai 12.02.2002 |
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