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Copyright 2000 Sueddeutscher Verlag GmbH, Sueddeutsche Zeitung Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, besonders in Oesterreich. Bei der Causa, welche die Republik Oesterreich gegen sie, die Republik, zu fuehren die Emigrantin Maria Altmann zwingen will, geht es um Kunst und Geld, um fuenf Gemaelde von Gustav Klimt, darunter ein Portrait ihrer Tante Adele, und etwa 300 Millionen Mark. Dass Maria Altmann die Prozesskosten nicht aufbringen kann, wird offenbar von den oesterreichischen Behoerden billigend in Kauf genommen. Die 84-Jaehrige lebt in Los Angeles und ist Erbin des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, der als Foerderer und Sammler von Gustav Klimt in die oesterreichische Kunstgeschichte eingegangen ist. 1938 brachten die Nazis die Familie um ihr Vermoegen und ihre Kunstsammlung. 1948 hatte die Kulturnation Oesterreich offenbar den Wert der kuenstlerischen Aufbrueche in die Moderne fuer sich entdeckt und verweigerte den Emigranten die Rueckgabe des Raubgutes an ihren neuen Lebensmittelpunkt. Gesetzliche Ausfuhrrestriktionen fuer oesterreichische Kulturgueter wurden gegen Menschen eingesetzt, denen es Oesterreicher unmoeglich gemacht hatten, in diesem Land weiter zu leben. Die Republik erpresste die "Filetstuecke" solcher Sammlungen gegen wenige Bilder, die dann doch ausgefuehrt werden durften. Ein grosser Teil dieses Unrechts wurde ein halbes Jahrhundert spaeter korrigiert. Die Sammlung Rothschild wurde zurueckerstattet, Maria Altmann erhielt 16 Klimt-Zeichnungen zurueck. Bei den Gemaelden aber weigerte sich eine ministerielle Kommission, und Elisabeth Gehrer, damals wie heute in der neuen Rechtsregierung die politisch Verantwortliche, empfahl die Klage gegen Oesterreich. Bei naeherem Hinsehen erweist sich dieser zunaechst vernuenftig erscheinende Vorschlag als Anleihe auf jenes wienerische "Trau dich, aber tu dir net weh dabei". Angesichts zu erwartender Prozesskosten von mindestens drei Millionen Mark beantragte Maria Altmann Verfahrenshilfe. Um das Verfahren zu eroeffnen, forderte das Gericht eine Kaution von einer halben Million Dollar. Dem Prozessgegner, der oesterreichischen Finanzprokuratur, ist das nicht genug. Frau Altmann habe wissentlich falsche Angaben gemacht, da sie die erst kuerzlich rueckerstatteten Raubkunstgueter nicht zu ihrem Vermoegen gerechnet habe. Das riecht nach zweiter Enteignung. Maria Altmann kann ihr Recht fordern, aber alles dabei verlieren. Die merkwuerdige Auffassung, Vermoegenswerte seien fuer den Staat besonders disponibel, wenn sie juedischen Eigentuemern zustehen, hat sich in Wien offenbar bis heute erhalten. uwm |
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